Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Anstelle des Begriffs Filesharing, was übersetzt etwa soviel bedeutet wie Dateien teilen, wird auch von Tauschbörsen im Internet gesprochen. Damit wird darauf angespielt, dass in diesen Onlinetauschbörsen Teilnehmer Dateien untereinander austauschen. Die Teilnehmer der Tauschbörsen laden dazu Dateien wie Bilder, Spiele, Software, Hörbücher, Videos oder Musiktitel hoch und stellen sie anderen Teilnehmern zum Download zur Verfügung. Gleichzeitig können sie aber auch auf die Daten der anderen Teilnehmer zugreifen.

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Somit findet in den Tauchbörsen ein Datenaustausch statt, indem die Daten von einem Computer zu einem anderen Computer kopiert werden. Grundsätzlich ist die Teilnahme an solchen Tauschbörsen nicht verboten und es gibt sogar Plattformen, die von den Urhebern der Werke oder den Rechteinhabern unterstützt werden. Problematisch wird es jedoch, wenn urheberrechtlich geschützte Dateien ohne die Zustimmung des Rechteinhabers ausgetauscht werden, denn dann droht eine Filesharing Abmahnung.

Warum kann Filesharing zu einer Abmahnung führen?

Die meisten Werke, die kostenfrei in Tauschbörsen ausgetauscht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass nur der Rechteinhaber darüber entscheiden darf, ob, wo, wie und in welchem Unfang er seine Werke für die Öffentlichkeit zugänglich macht. Stellt nun ein Tauschbörsenteilenehmer ein geschütztes Werk ins Internet ein oder lädt er es herunter, veröffentlicht oder verwertet er dieses Werk im Sinne des Urhebergesetzes und verletzt damit die Rechte des Urhebers, wenn dieser keine Zustimmung dazu erteilt hat. Die Folge davon kann sein, dass der Rechteinhaber oder ein von ihm beauftragter Rechtsanwalt eine Abmahnung ausspricht. In einer solchen Abmahnung steht dann,

1.) welcher Sachverhalt dem Abgemahnten konkret vorgeworfen wird,

 

2.) weshalb er eine Urheberrechtsverletzung begangen hat,

 

3.) dass der Abmahnende seine Unterlassungsansprüche geltend macht, der Abgemahnte also eine solche Verletzungshandlung sofort und künftig unterlassen soll,

 

4.) dass der Abgemahnte innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassung- und Verpflichtungserklärung abgegeben soll, durch die er sich zur Zahlung einer hohen Vertragsstrafe für jeden Wiederholungsfall verpflichtet, und

 

5.) die Höhe der Schadensersatzansprüche, die der Rechteinhaber geltend macht, sowie die Höhe der entstandenen Anwaltskosten, die beide dem Abgemahnten auferlegt werden.

Wie der Abgemahnte am sinnvollsten auf eine solche Abmahnung reagieren sollte, ist pauschal schwer zu sagen, denn letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Nicht immer ist eine Abmahnung tatsächlich berechtigt, nicht immer sind die geforderten Geldleistungen angemessen und teilweise sind die Unterlassungserklärungen zu umfangreich gestaltet. Allerdings muss eine solche Abmahnung ernst genommen werden, denn wenn der Abgemahnte nicht oder nicht ausreichend reagiert, drohen die einstweilige Verfügung und ein Gerichtsverfahren. Im schlimmsten Fall kann außerdem im Urheberrecht auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren folgen. Im Zweifel gilt daher, dass fristgerecht eine bei Bedarf abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden und juristischer Rat eingeholt werden sollte. Ein Rechtsanwalt kann dann auch überprüfen, ob die geforderten Zahlungen berechtigt sind und wie groß die Risiken sind, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Filesharing Abmahnung als Muster

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

in Vertretung meines Mandaten (Name, Anschrift) werfe ich Ihnen folgende Verletzungshandlung vor:

am (Datum) haben Sie um (Uhrzeit) als Teilnehmer der Tauschbörse (Name)
das Computerspiel (genaue Beschreibung der entsprechenden Daten),
das Computerspiel (genaue Beschreibung der entsprechenden Daten) sowie
das Computerspiel (genaue Beschreibung der entsprechenden Daten)
auf besagter Seite eingestellt und zum Download zur Verfügung gestellt.

Bei diesen Werken handelt es sich jedoch um urheberrechtlich geschützte Werke. Das Einstellen der Dateien ins Internet entspricht einer Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechtes, wozu Ihnen mein Mandant als Rechteinhaber jedoch keine Zustimmung erteilt hat. Insofern haben Sie die Rechte meines Mandaten verletzt.

Ich mahne Sie hiermit ab und mache zeitgleich die Unterlassungsansprüche meines Mandaten geltend. Ich fordere Sie auf, derartige Verletzungshandlungen künftig zu unterlassen und die beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum (Datum) abzugeben. Ich weise Sie darauf hin, dass durch die Erstverletzung eine Wiederholungsgefahr besteht und daher nur die Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Unterlassungsansprüche meines Mandanten beseitigen kann.

In der Absicht, eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit zu erzielen, biete ich Ihnen an, die entstandenen Schadensersatzansprüche sowie die Abmahnkosten in einer Gesamthöhe von ____ Euro bis zum (Datum) zu begleichen.

Sollten Sie den Aufforderungen nicht fristgerecht nachkommen und das Vergleichsangebot ablehnen, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift.