Musterbrief Kreditbearbeitungsgebühr: Infos & Vorlage

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Infos und Musterbrief Kreditbearbeitungsgebühr
Sie können sich an unserem Musterbrief orientieren, um die Bank zur Erstattung einer bezahlten Kreditbearbeitungsgebühr aufzufordern.

Haben oder hatten Sie einen Kredit laufen, ist gut möglich, dass Sie dafür ein Bearbeitungsentgelt bezahlt haben. Denn viele Kreditverträge enthielten Klauseln, nach denen die Bank so eine Gebühr in Rechnung stellt. Schon vor einiger Zeit hat der Bundesgerichtshof aber entschieden, dass zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind. Wenn Ihre Ansprüche auf eine Erstattung noch nicht verjährt sind, können Sie sich die bezahlten Gebühren deshalb zurückholen. Wir erklären, für welche Kredite das gilt und was Sie zur Verjährung wissen müssen. Einen Musterbrief, mit dem Sie die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern können, haben wir ebenfalls für Sie!

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Im Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) Kreditbearbeitungsgebühren für unzulässig erklärt. Die obersten Richter waren der Ansicht, dass Banken solche zusätzlichen Gebühren nicht berechnen dürfen. Im Oktober desselben Jahres klärte der BGH dann die Frage, wann die Ansprüche auf eine Erstattung der Entgelte verjähren.

Die Urteile des BGH bezogen sich zwar auf Vertragsklauseln von zwei bestimmten Banken. Doch die Rechtsprechung greift auch bei anderen Banken und Darlehen.

Für Sie können die BGH-Entscheidungen bares Geld wert sein. Haben Sie bei einem Kredit eine Bearbeitungsgebühr gezahlt und ist Ihr Erstattungsanspruch noch nicht verjährt, können Sie sich die Gebühren nämlich zurückholen. Wir liefern Ihnen alle wichtigen Infos dazu und zeigen Ihnen einen Musterbrief zur Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühr.

►Musterbrief: Kreditbearbeitungsgebühr zurückholen

Kreditnehmer
Anschrift

Name der Bank
Anschrift

Datum

Erstattung der Bearbeitungsgebühren für Kredit Nr. ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den oben genannten Kredit haben Sie eine Bearbeitungsgebühr über _____ Euro berechnet.

Der Bundesgerichtshof hat solche Gebühren aber für unzulässig erklärt. Bereitet eine Bank eine Kreditvergabe vor und bearbeitet sie einen Kreditvertrag, erbringt sie damit keine besonderen Dienstleistungen für den Bankkunden. Daher gibt es keine Grundlage, um dafür gesonderte Entgelte zu erheben (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12).

Die Verjährung der Erstattungsansprüche hat der BGH ebenfalls eindeutig geklärt (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH fordere ich Sie deshalb dazu auf, mir die abgezogene Kreditbearbeitungsgebühr zu erstatten. Zusätzlich dazu mache ich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz als Nutzungsentschädigung geltend.

Bitte erstatten Sie die Kreditbearbeitungsgebühr samt Zinsen bis zum __________ auf mein Girokonto IBAN ____________________. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Warum hat der BGH Kreditbearbeitungsgebühren bemängelt?

Dass eine Bank einen Kreditantrag bearbeitet, ist keine besondere Dienstleistung für den Bankkunden. Vielmehr gehört die Vergabe von Krediten zum alltäglichen Bankgeschäft. Außerdem verdient eine Bank mit Krediten Geld. Deshalb ist es auch im Interesse der Bank, Anträge zu prüfen, um anschließend Kredite und Darlehen zu vergeben.

Die Bonitätsprüfung ist ebenfalls keine spezielle Dienstleistung. Denn zum einen ist die Bank gesetzlich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob der Bankkunde kreditwürdig ist. Und zum anderen hat die Bank selbst ein Interesse daran, die Bonität einzuschätzen, um so das Ausfallrisiko zu minimieren.

Im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe entsteht der Bank zwar ein Aufwand. Aber dafür, dass sie den Kredit gewährt, bezahlt der Kreditnehmer Zinsen. Diese Zinsen decken alle Kosten schon ab. Für zusätzliche Gebühren neben den Zinsen fehlt die Grundlage.

Würde die Bank Leistungen berechnen, die keine Dienstleistungen sind, wäre das gemäß § 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Deshalb hat der BGH entsprechende Vertragsklauseln für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 170/13 und Az. XI ZR 405/12).

Bei welchen Krediten kommt eine Erstattung der Bearbeitungsgebühr in Frage?

In seinen Urteilen vom Mai 2014 hat der BGH über Verbraucherkredite entschieden. Dazu zählen die gängigen Kredite, die Banken an Privatkunden vergeben. Ratenkredite oder Darlehen, um größere Anschaffungen wie ein Auto oder Möbel zu finanzieren, sind klassische Beispiele.

Ein wesentliches Merkmal von einem Verbraucherkredit ist, dass der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen zustande kommt. Das Unternehmen ist im Fall eines Kredits in aller Regel eine Bank. Ein Verbraucher ist der Kreditnehmer, wenn er den Kredit als Privatperson aufnimmt und das Geld für private Zwecke nutzen will.

Damit umfasst die Rechtsprechung zunächst alle typischen Konsumentenkredite. Allerdings kommt eine Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühr auch bei anderen Darlehen in Frage.

Baufinanzierungen

Ein Baudarlehen wird verwendet, um den Kauf oder Bau einer Immobilie zu finanzieren. Der Gesetzgeber zählt Immobilienfinanzierungen ebenfalls zu den Verbraucherkrediten.

Der BGH befasste sich in seinen Urteilen zwar mit Konsumentenkrediten und nicht mit Baudarlehen. Aber die Erklärung der Richter, warum Kreditbearbeitungsgebühren nicht zulässig sind, trifft bei Baukrediten genauso zu.

Außerdem haben die Richter nicht darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung bei Immobilienfinanzierungen nicht greift. Deshalb können Sie auch bei Baudarlehen verlangen, dass Ihnen die Bank bezahlte Bearbeitungsentgelte erstattet.

Bausparverträge

Im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag kommt es darauf an, wann und wofür die Bausparkasse das Entgelt in Rechnung gestellt hat.

Beim Abschluss eines Bausparvertrags berechnet die Bausparkasse eine Abschlussgebühr. Diese ist laut einem Urteil des BGH zulässig (Az. XI ZR 3/10). Obwohl es sich hier auch nicht um eine besondere Dienstleistung handelt, können Sie sich die Abschlussgebühr deshalb nicht zurückholen.

Hat die Bausparkasse aber für ein Darlehen eine Bearbeitungsgebühr erhoben, können Sie dieses Geld zurückfordern. Denn genauso wie eine Bank darf auch eine Bausparkasse keine zusätzliche Kreditbearbeitungsgebühr verlangen. Das hat der BGH in einem Urteil entschieden (Az. XI ZR 522/15).

Förderkredite

Bei einem Förderkredit von der staatlichen KfW-Bank bezahlen Sie den sogenannten Auszahlungsabschlag. Laut BGH ist dieser Abschlag zulässig.

Die Entscheidung bezieht sich zwar auf Kreditverträge, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Bei späteren Förderkrediten ist maßgeblich, ob es sich um einen Verbraucherkredit handelt. Die Praxis zeigt aber, dass Sie eigentlich keine Chance haben, die Erstattung des Auszahlungsabschlags erfolgreich durchzusetzen.

Andere Förderbanken sind üblicherweise der Ansicht, dass für sie die Rechtsprechung des BGH nicht greift. Denn sie vergeben Kredite auf Basis von öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Allerdings kommt eine Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren generell immer dann in Frage, wenn eine Bank Leistungen berechnet, die keine speziellen Dienstleistungen für den Kreditnehmer sind. Das ist bei einer Förderbank nicht anders.

Zudem müssen Förderbanken die öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht unbedingt einhalten. Vielmehr können sie bei der Kreditvergabe auch davon abweichen. Nur weil es um eine Förderbank geht, ist deshalb nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass die AGB überprüft werden.

Firmenkredite

Nehmen Sie als Unternehmer einen Kredit auf, der mit Ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zusammenhängt, ist das kein Verbraucherkredit. Stattdessen handelt es sich um einen Firmenkredit.

Der BGH hat im Juli 2017 erklärt, dass auch bei gewerblichen Krediten eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr nicht zulässig ist. Nach Ansicht der Richter steht einem Unternehmer an dieser Stelle nämlich genauso viel Schutz zu wie einem Verbraucher (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Auch bei einem Firmenkredit können Sie deshalb fordern, dass Ihnen die Bank das erhobene Bearbeitungsentgelt zurückzahlt.

Wann verjährt der Erstattungsanspruch?

Im Mai 2014 erklärte der BGH zusätzliche Kreditbearbeitungsgebühren für unzulässig. Im Oktober beantwortete der BGH in zwei weiteren Urteilen dann die Frage, was für die Verjährung der Erstattungsansprüche gilt (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Grundsätzlich sind bei der Verjährung zwei Fristen maßgeblich. Das sind zum einen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren und zum anderen die zehnjährige Verjährungsfrist. Beide Fristen regelt § 199 BGB.

Ab wann welche Frist läuft, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Aus diesem Grund kann es passieren, dass die Zehn-Jahres-Frist früher endet als die dreijährige Frist. Und bei der Verjährung von Ansprüchen zählt generell die Frist, die schneller abläuft.

Der BGH hat in seinen Urteilen aber klargestellt, dass die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren erst Ende 2011 begonnen hat. Für Kreditnehmer mit alten Verträgen war das ein Pluspunkt. Sie konnten die bezahlten Bearbeitungsgebühren so nämlich noch bis Ende 2014 zurückfordern. Andernfalls wären ihre Ansprüche womöglich schon verjährt gewesen und die BGH-Urteile hätten ihnen nichts mehr genutzt.

Seitdem unterliegt der Anspruch auf eine Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühren der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Ihr Erstattungsanspruch verjährt deshalb, wenn das dritte Jahr nach der Zahlung der Gebühren endet. 

Ein Beispiel: Sie haben 2017 einen Kredit aufgenommen und dafür eine Bearbeitungsgebühr bezahlt. Dann können Sie die Bank bis Ende 2020 dazu auffordern, Ihnen das Entgelt zurückzuzahlen. Mit Jahresbeginn 2021 greift die Verjährung und Sie haben keinen Anspruch mehr auf eine Erstattung.

Maßnahmen, um die Verjährung zu hemmen

Um zu verhindern, dass Ihr Erstattungsanspruch verfällt, können Sie die Verjährung unterbrechen. Als mögliche Maßnahmen stehen dabei zur Auswahl, dass Sie

  • einen Ombudsmann einschalten,
  • bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen oder
  • Klage einreichen.

Wenn die Bank ausdrücklich erklärt, dass sie sich nicht auf die Verjährung berufen wird oder mit Ihnen über die Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühr verhandelt, ist die Verjährung ebenfalls gehemmt.

Aber Achtung: Es reicht nicht, wenn Sie die Erstattung der Gebühr schriftlich fordern. Nehmen Sie zum Beispiel unseren Musterbrief und verlangen damit von der Bank, Ihnen die Kreditbearbeitungsgebühr zurückzuzahlen, unterbricht das die Verjährung nicht. Selbst dann nicht, wenn die Bank bestätigt, dass sie Ihr Schreiben bekommen hat.

Die Verjährungsfrist läuft erst dann nicht weiter, wenn die Bank ausdrücklich erklärt, dass Sie mit Ihnen in Verhandlungen steht oder auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Oder wenn Sie eine der drei genannten Maßnahmen einleiten.

Wie kann ich die Kreditbearbeitungsgebühr zurückholen?

Nach den Urteilen des BGH haben Sie mit der zusätzlichen Kreditbearbeitungsgebühr für etwas bezahlt, für das es keine rechtliche Grundlage gibt. Gemäß § 812 BGB können Sie deshalb von Ihrer Bank verlangen, dass sie Ihnen die Gebühren erstattet.

Neben der Bearbeitungsgebühr können Sie außerdem Zinsen fordern. Die Zinsen sollen Sie dafür entschädigen, dass die Bank das Geld genutzt hat. Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich aus § 818 Abs. 1 BGB.

Die Zinshöhe können Sie mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszins ansetzen. Ausrechnen müssen Sie die Zinsen aber nicht. Es genügt, wenn Sie erklären, dass Sie Zinsen in der genannten Höhe fordern. Die Berechnung können Sie ruhig der Bank überlassen.

Um Ihren Anspruch auf eine Rückerstattung geltend zu machen, müssen Sie sich schriftlich an Ihre Bank wenden. In dem Schreiben verweisen Sie auf die BGH-Urteile und verlangen die Rückzahlung der bezahlten Kreditbearbeitungsgebühr samt Zinsen.

Um Ihren Kreditvertrag zu prüfen und die Höhe der Rückzahlung auszurechnen, braucht die Bank aber einen Moment. Daher sollten Sie ihr für die Erstattung eine Frist von etwa drei Wochen einräumen.

Als Formulierungshilfe haben wir einen Musterbrief für Sie vorbereitet, mit dem Sie Ihren Erstattungsanspruch auf eine unzulässige Kreditbearbeitungsgebühr geltend machen können.

Wie stehen die Chancen, dass die Bank die Kreditbearbeitungsgebühr erstattet?

Ob die Bank eine unzulässige Bearbeitungsgebühr erstattet oder nicht, hängt nicht davon ab, ob der Kredit noch läuft oder schon abbezahlt ist. Maßgeblich ist nur die Frage nach der Verjährung. Ist Ihr Anspruch auf eine Erstattung bereits verfallen, werden Sie Ihr Geld nicht wiederbekommen.

Ansonsten sollte es eigentlich keine Probleme bei der Rückzahlung geben. Denn die Rechtsprechung des BGH ist eindeutig und lässt keinen Spielraum für Interpretationen.

Falls sich Ihre Bank trotzdem weigern sollte, eine unzulässige Kreditbearbeitungsgebühr zurückzuzahlen, können Sie sich an einen Ombudsmann wenden. Er wird sich um eine Lösung bemühen. Sie haben durch das Verfahren den Vorteil, dass die Verjährung währenddessen gestoppt ist. Außerdem kostet Sie das Verfahren nichts.

Die Entscheidung des Ombudsmanns ist allerdings am Ende nur ein Vorschlag. Ob sich die Bank der vorgeschlagenen Lösung anschließt, entscheidet sie selbst. Bleibt die Bank bei ihrer Absage, können Sie gerichtliche Schritte in die Wege leiten, indem Sie entweder einen Mahnbescheid beantragen oder klagen.

Nur kann sich ein Gerichtsverfahren lange hinziehen. Zudem birgt es immer ein gewisses Kostenrisiko. Holen Sie sich deshalb im Vorfeld juristischen Rat ein. Ein Anwalt kann abschätzen, ob sich der Aufwand lohnt.