Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Grundsätzlich fordert eine Abmahnung den Abgemahnten dazu auf, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder eine bestimmte Handlung durchzuführen. Das bedeutet, im Rahmen einer Abmahnung wird ein Fehlverhalten gerügt und der Abgemahnte wird darauf hingewiesen, dass dieses Verhalten in Zukunft nicht mehr geduldet wird. Zudem zeigt die Abmahnung auf, welches Verhalten oder welche Handlungen von dem Abgemahnten erwartet werden und mit welchen Konsequenzen er rechnen muss, wenn er den Aufforderungen nicht nachkommt und sich das gerügte Fehlverhalten noch einmal wiederholen sollte.

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Dabei ist die Abmahnung ein Instrument, das in vielen unterschiedlichen Bereichen eingesetzt wird, beispielsweise im Wettbewerbsrecht, im Arbeitsrecht oder im Mietrecht. Grundsätzlich gilt aber, dass eine Abmahnung immer dann möglich ist, wenn ein gegenseitiges Vertragsverhältnis besteht oder der Abmahnende zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen kann.

Die Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung

Je nach Bereich erfüllt eine Abmahnung etwas unterschiedliche Funktionen. Während sie im Arbeitsrecht beispielsweise eine Kündigung vorbereitet und in den meisten Fällen die erforderliche Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung ist, dient eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor allem einer außergerichtlichen Einigung und damit der Vermeidung eines kosten- und zeitaufwändigen Gerichtsverfahrens. Dementsprechend muss eine wirksame Abmahnung, je nach Bereich, teils unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich gilt für eine Abmahnung jedoch Folgendes:

1.) Die Abmahnung muss rügen. Damit der Abgemahnte eindeutig und unmissverständlich erkennen kann, was ihm vorgeworfen wird, muss der beanstandete Sachverhalt präzise und detailliert beschrieben werden. Es reicht nicht aus, nur allgemeine, pauschale oder stichwortartige Vorwürfe zu äußern. Stattdessen muss das gerügte Fehlverhalten konkret erläutert und zusammen mit Ort, Datum und, soweit möglich und notwendig, Uhrzeit, Zeugen und Beweismitteln erläutert werden.

2.) Die Abmahnung muss hinweisen und auffordern. Der Abmahnende muss in der Abmahnung erklären, weshalb er das Fehlverhalten rügt, indem er beispielsweise auf vertragliche Verpflichtungen oder geltende Vorschriften verweist. Zudem muss er den Abgemahnten darauf hinweisen, dass er ein solches Fehlverhalten nicht billigt. Gleichzeitig muss er den Abgemahnten dazu auffordern, das beanstandete Fehlverhalten künftig zu unterlassen und sich vertrags- oder vorschriftkonform zu verhalten. Handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, muss der Abmahnende außerdem fordern, dass der Abgemahnte innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, um so die Ernsthaftigkeit seiner Abmahnung zu belegen.

3.) Die Abmahnung muss warnen. Der Abgemahnte muss nicht nur wissen, was ihm vorgeworfen wird und wie er sich in Zukunft verhalten soll, sondern auch, welche Folgen ihn im Wiederholungsfall erwarten. Daher muss die Abmahnung konkrete Konsequenzen benennen, beispielsweise die Kündigung oder das Einleiten eines Gerichtsverfahrens.
Ob die Abmahnung mündlich oder schriftlich erfolgt, bleibt grundsätzlich der Entscheidung des Abmahnenden überlassen. Um im Ernstfall jedoch nachweisen zu können, dass es eine entsprechende Abmahnung gab, ist es sinnvoller, die Schriftform zu wählen.

Abmahnung Vordruck

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

leider sehe ich mich gezwungen, eine Abmahnung gegen Sie auszusprechen. Konkret werfe ich Ihnen Folgendes vor:

Am (Datum) haben Sie (detaillierte und objektive Schilderung des Sachverhalts, mit Angabe von Ort, Uhrzeit, Beteiligten, Zeugen oder weiteren Beweismitteln).

Durch Ihr Verhalten haben Sie vorsätzlich und in gravierenden Form gegen Ihre vertraglichen Pflichten / geltende Vorschriften verstoßen. Ein solches Verhalten kann ich nicht beanstandungsfrei hinnehmen und werde ich in Zukunft auch nicht dulden.

Daher fordere ich Sie eindringlich und ausdrücklich auf, ein solches Fehlverhalten künftig zu unterlassen und Ihre Vertragspflichten / die geltenden Vorschriften ordnungsgemäß einzuhalten.

Sollte es aufgrund eines derartigen oder vergleichbaren Fehlverhaltens erneut Anlass zu einer Beanstandung geben, müssen Sie mit der Kündigung des Vertragsverhältnisses / der Einleitung von rechtlichen Schritten gegen Sie rechnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift.