Kreditkarte kündigen: Infos, Tipps & Musterbrief

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Kreditkarte kündigen
Wenn Sie Ihre Kreditkarte kündigen wollen, hilft Ihnen unser Musterbrief.

Ob beim Einkaufen, beim Internet-Shopping oder auf Reisen: Die Kreditkarte ist ein beliebtes Zahlungsmittel. Gleichzeitig ist die Auswahl groß. So gibt es nicht nur verschiedene Anbieter. Vielmehr unterscheiden sich die Kreditkarten auch mit Blick auf die Konditionen und die Zusatzleistungen voneinander. Deshalb kann gut sein, dass Sie Ihre Karte irgendwann wechseln wollen. Vielleicht möchten Sie die Kreditkarte aber auch komplett kündigen, weil Sie sie nicht mehr brauchen. In diesem Ratgeber erklären wir, wie Sie bei der Kündigung am besten vorgehen und was Sie dabei beachten müssen.

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Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Vielleicht ist die Jahresgebühr für Ihre Kreditkarte ziemlich hoch oder Sie haben einen Anbieter gefunden, der im Vergleich zu Ihrem jetzigen Anbieter weit bessere Konditionen bereithält. Möglicherweise wird Ihre Kreditkarte nur an wenigen Stellen akzeptiert, so dass Sie diese nur eingeschränkt nutzen können.

Eventuell haben Sie mehrere Kreditkarten und brauchen nicht alle davon. Oder Sie haben sich dazu entschieden, in Zukunft komplett auf Kreditkarten-Zahlungen zu verzichten.

Sie sehen: Eine Kündigung der Kreditkarte kann verschiedene Ursachen haben. Doch warum Sie Ihre Kreditkarte kündigen wollen, können Sie für sich behalten. Denn im Kündigungsschreiben müssen Sie Ihre Entscheidung nicht begründen. Allerdings müssen Sie ein paar andere Dinge beachten, damit Ihre Kündigung wirksam werden kann.

►Kreditkarte kündigen – eine Vorlage

Wie versprochen, haben wir jetzt noch einen Musterbrief für Sie, an dem Sie sich orientieren können. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten und lassen Sie Passagen, die auf Sie nicht zutreffen, einfach weg.

Ihr Vor- und Nachname
Anschrift

Herausgeber Ihrer Kreditkarte
Anschrift

Ort, Datum

Kündigung

Kreditkartennummer: ____________________
Kundennummer: ____________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag zu oben genannter Kreditkarte fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Kreditkarte werde ich vernichten. / Die entwertete Kreditkarte liegt diesem Schreiben bei.

Eine anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr für den ungenutzten Zeitraum und die Auszahlung eines vorhandenen Guthabens veranlassen Sie bitte auf mein Girokonto, IBAN ____________________ bei der Name der Bank.

Sofern das Kreditkartenkonto einen Sollsaldo aufweisen sollte, ermächtige ich Sie, den fälligen Betrag einmalig von diesem Girokonto abzubuchen.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Der richtige Adressat für die Kündigung

Zunächst einmal ist wichtig, dass Sie Ihre Kündigung an die richtige Stelle richten. Denn grundsätzlich kündigen Sie nicht beim Anbieter, sondern beim Herausgeber der Kreditkarte. Und in den meisten Fällen ist der Herausgeber eine Bank.

Den Vertrag über die Kreditkarte schließen Sie nicht direkt mit der Kreditkartengesellschaft. Ihr Vertragspartner ist vielmehr ein Kreditinstitut, das mit der Kreditkartengesellschaft zusammenarbeitet.

Nutzen Sie zum Beispiel eine VISA oder Mastercard, bekommen Sie die Karte von einer Bank. Die beiden Kreditkartengesellschaften stellen nämlich nur die Technologien für die bargeldlosen Zahlungen zur Verfügung. Sie geben selbst aber keine Kreditkarten aus.

Eine Ausnahme bilden beispielsweise American Express und Diners Club. Diese beiden Kreditkarten-Unternehmen geben ihre Karten selbst aus. Damit sind sie Kreditkartengesellschaft und Kreditinstitut in einem.

Für Sie bedeutet das: Sie müssen zunächst ermitteln, wer Ihre Kreditkarte ausgegeben hat. Und an diesen Herausgeber müssen Sie sich wenden, um die Kreditkarte zu kündigen.

Wer Ihr Vertragspartner ist, steht in den Vertragsunterlagen. Außerdem finden Sie die Angabe auf den Abrechnungen und im Online-Banking, wenn Sie Ihr Kreditkartenkonto online führen.

Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist

Ein Kreditkartenvertrag hat üblicherweise eine Laufzeit von einem Jahr. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf Monate. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt in aller Regel drei Monate.

Ihre Kündigung muss deshalb spätestens drei Monate vor Ablauf des aktuellen Vertragsjahres bei Ihrem Vertragspartner vorliegen. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag und Ihre Kündigung kann erst zum Ende der folgenden Laufzeit wirksam werden.

Es gibt Anbieter, die kürzere Kündigungsfristen vorsehen. Teilweise ist sogar möglich, die Kreditkarte jederzeit zu kündigen. Allerdings werden bereits bezahlte Gebühren für das laufende Vertragsjahr oft nicht mehr erstattet oder verrechnet, wenn Sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen.

Behalten Sie die Kündigungsfrist daher im Blick. Denn durch eine rechtzeitige Kündigung können Sie sich das Geld sparen.

Haben Sie Ihre Kreditkarte schon länger, ist gut möglich, dass Sie nicht mehr nachvollziehen können, wann genau Sie den Kreditkartenvertrag abgeschlossen haben. In diesem Fall können Sie einen Blick auf alte Kontoauszüge werden.

Dort sehen Sie, wann die Jahresgebühr abgebucht wurde. Dadurch können Sie den Beginn eines Vertragsjahres bestimmen. Die jährliche Gebühr für die Kreditkarte wird nämlich üblicherweise zu Beginn einer neuen Laufzeit in Rechnung gestellt.

Ansonsten fahren Sie am besten, wenn Sie die Kreditkarte „fristgerecht zum nächstmöglichen Termin“ kündigen. Auf diese Weise ermittelt Ihr Vertragspartner für Sie, wann der Vertrag endet.

Die formalen Vorgaben, um die Kreditkarte zu kündigen

Ihre Kreditkarte müssen Sie schriftlich kündigen. Und dabei ist so gut wie immer die Schriftform vorgeschrieben. Schriftform heißt, dass Ihr Kündigungsschreiben eine handschriftliche Unterschrift im Original braucht.

Aus diesem Grund ist Kündigung per E-Mail, Online-Kontaktformular oder Fax nicht möglich. Denn weil hier die originale Unterschrift fehlt, wäre nur die Textform, aber nicht die Schriftform erfüllt.

Für eine wirksame Kündigung müssen Sie also ein Schreiben aufsetzen, von Hand unterschreiben und klassisch auf dem Postweg an den Vertragspartner schicken.

Dabei können Sie den Brief per Einschreiben verschicken. Dadurch haben Sie einen Beleg dafür, dass und wann die Kündigung bei Ihrem Vertragspartner angekommen ist. Dieser Beleg kann wichtig werden, falls es Probleme geben sollte.

Denn im Zweifel müssen Sie nachweisen, dass Sie den Kreditkartenvertrag fristgerecht gekündigt haben. Und für das Einhalten der Kündigungsfrist ist maßgeblich, wann die Kündigung beim Vertragspartner eingegangen ist – und nicht, wann Sie das Schreiben abgeschickt haben.

Dauert es noch eine Weile, bis die Kündigungsfrist abläuft, können Sie die Kündigung aber auch als normalen Brief verschicken. Bitten Sie den Kreditkartenanbieter in diesem Fall um eine schriftliche Bestätigung. Sobald Sie die Bestätigung haben, wissen Sie verbindlich, dass die Kündigung angekommen ist und wann sie wirksam wird.

Die Inhalte des Kündigungsschreibens

Ihre Kreditkarte kündigen Sie in aller Regel in Form einer ordentlichen Kündigung. Ordentliche Kündigung bedeutet, dass Sie den Vertrag regulär und unter Einhaltung der Kündigungsfrist beenden. Und weil diese Form den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, müssen Sie die Kündigung nicht begründen. Es genügt, wenn Sie unmissverständlich erklären, dass Sie den Kreditkartenvertrag nicht weiterführen wollen.

Damit Ihre Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann, sollten Sie aber auf jeden Fall Ihren Namen samt vollständiger Postadresse und Ihre Kreditkartennummer angeben. Führen Sie außerdem Ihre Kundennummer auf. Diese finden Sie auf Ihren Abrechnungen.

Die erteilte Einzugsermächtigung müssen Sie nicht gesondert widerrufen. Denn die Ermächtigung für den Einzug der Jahresgebühr und der fälligen Zahlungen zum Ausgleich Ihres Kreditkartenkontos ist an den Vertrag geknüpft. Und sobald der Vertrag endet, erlischt automatisch auch die Einzugsermächtigung.

Ist vertraglich vereinbart, dass Ihnen der Anbieter die Jahresgebühr anteilig erstattet, sollten Sie im Kündigungsschreiben aber Ihre Bankverbindung angeben. Gleiches gilt, wenn Sie ein Guthaben auf Ihrem Kreditkartenkonto haben. Ist Ihr Konto nicht ausgeglichen, können Sie den Anbieter ermächtigen, den offenen Betrag per Lastschrift einzuziehen. Darauf gehen wir gleich noch einmal ein.

Denken Sie dann noch daran, um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten. Und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht!

Tipp: Wie schon erwähnt, müssen Sie Ihre Kündigung nicht begründen. Möchten Sie die Kreditkarte kündigen, weil Sie in einem finanziellen Engpass stecken, kann es aber sinnvoll sein, Ihren Vertragspartner darüber zu informieren.

Denn um Probleme mit Kunden zu vermeiden, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, zeigen sich die Kreditinstitute oft kulant. So kommen Sie möglicherweise gleich aus dem Vertrag, selbst wenn Sie die Kündigungsfrist verpasst haben oder das Vertragsjahr erst in einigen Monaten abläuft.

Was sonst noch wichtig ist, wenn Sie Ihre Kreditkarte kündigen

Nachdem Sie die Kündigung abgeschickt haben, sollten Sie die Kreditkarte nicht mehr nutzen. Sie ersparen sich auf diese Weise unnötigen Mehraufwand, der entsteht, wenn Ihr Kreditkartenkonto am Stichtag des Vertragsendes nicht ausgeglichen ist.

Zudem sollten Sie abklären, wie Sie mit der Kreditkarte verfahren müssen. Bei einigen Anbietern können Sie die alte Kreditkarte später einfach selbst entsorgen.

Teilweise müssen Sie die Kreditkarte aber auch zurückgeben. Ist das bei Ihnen der Fall, können Sie die Karte der Kündigung direkt beilegen. Dann sollten Sie die Karte aber zuvor unbrauchbar machen, indem Sie zum Beispiel den Magnetstreifen durchschneiden. Sollte der Brief unterwegs in die falschen Hände geraten, beugen Sie so einem Missbrauch der Karte vor.

Guthaben und offene Beträge

Es kann sein, dass sich auf Ihrem Kreditkartenkonto ein Guthaben befindet. Möglich ist das, wenn Sie eine Prepaid Kreditkarte nutzen oder wenn Sie einen Online-Kaufvertrag widerrufen hatten und der Händler Ihnen den Kaufpreis erstattet hat.

Können Sie dieses Guthaben selbst auf Ihr Girokonto überweisen, sollten Sie das tun, bevor die Kündigung wirksam wird. Ansonsten bitten Sie den Anbieter im Kündigungsschreiben darum, das Guthaben auszuzahlen. Dafür sollten Sie Ihre Bankverbindung angeben.

Andersherum sollten Sie Ihr Konto möglichst ausgleichen. Dadurch endet der Kreditkartenvertrag, ohne dass noch Zahlungen ausstehen. Können Sie selbst kein Geld auf Ihr Kreditkartenkonto überweisen, erteilen Sie dem Anbieter die Ermächtigung, den Betrag einzuziehen. Auch in diesem Fall sollten Sie ihm eine Bankverbindung nennen.

Etwas schwieriger kann es werden, wenn Sie etwas gekauft haben, das Sie in Raten bezahlen. Werden die Raten von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht, müssen Sie regeln, wie die Ratenzahlung künftig erfolgen soll. Dazu können Sie Ihre Bank beauftragen, die weiteren Raten direkt von Ihrem Girokonto einzuziehen.

Oder Sie setzen sich mit dem Händler in Verbindung und bieten ihm eine Einzugsermächtigung an. Allerdings muss der Händler Ihren Vorschlag nicht annehmen, denn er würde Ihnen damit letztlich einen Kredit einräumen. Klären Sie solche Angelegenheiten deshalb, bevor Sie die Kreditkarte kündigen.