Mustervorlage für die Änderung der Bankverbindung

Aktualisiert am 11. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher

Die folgende Vorlage für die Änderung der Bankverbindung wurde rechtlich geprüft und sorgfältig von Fachleuten gegengelesen, um ihre Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Nutzen Sie dieses Musterschreiben, um Ihre neue Bankverbindung formell mitzuteilen.

*Ihr Name
Ihre Straße und Hausnummer
Ihre Postleitzahl und Ort

Datum: _______

Name des Empfängers
Firma/Institution
Abteilung (falls zutreffend)
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Betreff: Mitteilung der neuen Bankverbindung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass sich meine Bankverbindung geändert hat. Bitte verwenden Sie ab sofort die folgenden Daten für alle zukünftigen Zahlungen:

Neue Bankverbindung:
Kontoinhaber: _______
IBAN: _______
BIC: _______
Bankname: _______

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Mitteilung und die Änderung der Bankverbindung schriftlich.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Handschriftliche Unterschrift
Ihr Name*

Haben Sie die Bank gewechselt oder ein neues Konto eröffnet, sollten Sie alle Ihre Zahlungspartner über die neue Bankverbindung informieren. Das gilt sowohl für die Stellen, die regelmäßig Geld auf Ihr Konto überweisen, als auch für Vertragspartner, die Abbuchungen vornehmen. Und um die Mitteilung sollten Sie sich zeitnah kümmern. Sonst kann es zu Rückbuchungen kommen, die nicht nur ärgerlich sind, sondern auch Geld kosten können. Nur: Wie informieren Sie Ihre Vertragspartner über die Änderung der Bankverbindung? Wem sollten Sie Bescheid geben? Und welche Daten gehören überhaupt zur Bankverbindung? Das und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag!

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Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Hohe Kosten, keine Geldautomaten in der Nähe, schlechter Kundenservice, ein Umzug in eine andere Stadt, ein gemeinsames Konto mit Ihrem Partner: Für einen Kontowechsel kann es verschiedene Gründe geben.

Ein neues Konto zu eröffnen, ist keine große Sache. Auch die Einrichtung des Girokontos ist halb so wild. Etwas aufwändiger kann es aber sein, alle Vertragspartner über die Änderung der Bankverbindung zu informieren. Und damit dabei nichts schiefgeht, haben wir Infos, Tipps und kostenlose Vorlagen für Sie zusammengestellt.

►Muster für Zahlungspartner, die regelmäßig Geld überweisen

Ihr Name
Anschrift

Name des Zahlungspartners
Anschrift

Datum

Mitteilung über neue Bankverbindung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine neue Bankverbindung. Bitte überweisen Sie deshalb in Zukunft alle Zahlungen auf mein neues Girokonto. Die Daten dazu lauten:

Kontoinhaber: ______________________________
IBAN: ______________________________
Name der Bank: ______________________________

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

►Muster für Zahlungspartner, die regelmäßige Abbuchungen durchführen

Ihr Name
Anschrift

Name des Vertragspartners
Anschrift

Datum

Mitteilung über neue Bankverbindung

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Bankverbindung hat sich geändert. Meine bisherige Bankverbindung steht ab dem __________ nicht mehr zur Verfügung.

Da ich auch künftig am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, bitte ich, mir ein neues SEPA-Lastschriftmandat zuzuteilen. Die Kontodaten dazu lauten:

Kontoinhaber: ______________________________
IBAN: ______________________________
Name der Bank: ______________________________

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Was genau heißt eigentlich Bankverbindung?

Die Bankverbindung beschreibt die Geschäftsbeziehung zwischen einem Geldinstitut und einer Nichtbank. Zu den Geldinstituten gehören Banken und Sparkassen. Privatpersonen und Körperschaften wie zum Beispiel Unternehmen, Vereine, Behörden oder Ämter zählen zu den Nichtbanken.

Damit eine Nichtbank Bankgeschäfte durchführen kann, braucht sie eine Bankverbindung. Und die wichtigste Stelle für diese Geschäfte ist das Girokonto.

Ihr Konto ist im Prinzip so etwas wie Ihr Fach bei der Bank. Denn hier werden Geldeingänge abgelegt und von dort werden Gelder bei Auszahlungen, Überweisungen oder Lastschriften entnommen. Damit Ihr Konto eindeutig zugeordnet werden kann, hat es seine eigene Kontonummer.

Welche Daten gehören zur Bankverbindung?

Im Zusammenhang mit der Bankverbindung werden Sie immer wieder auf das Kürzel SEPA stoßen. SEPA steht für Single Euro Payments Area und meint den EU-weit einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Seit der Umstellung auf SEPA im Jahr 2014 gehören folgende Mindestangaben zur Bankverbindung:

  • Name und Adresse des Zahlungsempfängers
  • Internationale Bankkontonummer, kurz IBAN
  • Geschäftskennzeichen, kurz BIC oder SWIFT-Code

Diese Mindestangaben sind bei allen Inlands- und Auslandsüberweisungen vorgeschrieben, die innerhalb der EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erfolgen.

SEPA-Überweisungen können Sie sowohl in der Bankfiliale als auch im Online-Banking abwickeln. Und bei Inlandsüberweisungen brauchen Sie die BIC in aller Regel nicht. Denn die notwendigen Informationen sind schon in der IBAN enthalten.

Für den Zahlungsverkehr ins Nicht-EU-Ausland brauchen Sie hingegen ein spezielles Formular. Es heißt “Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr”. Auch hier werden die IBAN und die BIC als Bankdaten verwendet. Zusätzlich dazu müssen Sie aber noch die Namen und Adressen der Bank, des Kontoinhabers und des Zahlungsempfängers eintragen. Außerdem müssen Sie die Währung angeben, in der die Transaktion ausgeführt werden soll.

Ein paar Worte zur IBAN

Die IBAN ist die Nummer Ihres Kontos. Sie ist weltweit gültig und ersetzt seit einigen Jahren die Kontonummer und die Bankleitzahl.

Um den internationalen Zahlungsverkehr zu vereinfachen, ist die IBAN nach einem einheitlichen Schema aufgebaut. So beginnt sie mit dem Länderkürzel aus zwei Buchstaben. Danach folgt eine zweistellige Prüfziffer. Daran schließen sich die Bankdaten an, die aus der Bankleitzahl und der Kontonummer bestehen.

Je nach Land hat die IBAN unterschiedlich viele Stellen. Um auf die Anzahl der Stellen zu kommen, wird die Kontonummer bei Bedarf mit Nullen aufgefüllt. In Deutschland umfasst die IBAN 22 Stellen. Und das Ganze sieht so aus:
Grafik zu Änderung der Bankverbindung
Wenn Sie Ihren Vertragspartnern mitteilen, dass sich Ihre Bankverbindung geändert hat, dann ist die IBAN die wichtigste Angabe. Denn in der IBAN sind alle Daten zum Konto und zur Bank enthalten, die für Transaktionen erforderlich sind.

Wo finde ich meine Kontodaten?

Damit Sie Ihre Vertragspartner über die Änderung der Bankverbindung informieren können, brauchen Sie natürlich die entsprechenden Kontodaten. Haben Sie ein Konto neu eingerichtet, schickt Ihnen die Bank oder Sparkasse ein Schreiben zu. In diesem Brief ist Ihre neue Bankverbindung aufgeführt.

Besteht Ihr Konto schon etwas länger, finden Sie Ihre Kontodaten an zwei Stellen. So stehen die Kontonummer, die Bankleitzahl, die IBAN und die BIC zum einen auf Ihren Kontoauszügen. Je nach Bank sind die Daten dabei entweder ganz oben oder ganz unten auf dem Blatt angeordnet. Zum anderen sind die Kontodaten auf Ihrer Girocard aufgedruckt.

Tipp: Nutzen Sie das Online-Banking, gibt es in aller Regel einen Menüpunkt, durch den Sie sich alle wichtigen Daten zu Ihrem Konto übersichtlich anzeigen lassen können.

Wen sollte ich über die Änderung der Bankverbindung informieren?

Bei einer Änderung der Bankverbindung ist wichtig, dass alle Ihre Vertragspartner Bescheid wissen. Das betrifft auf der einen Seite die Stellen, die regelmäßige Überweisungen auf Ihr Konto vornehmen.

Auf der anderen Seite müssen die Unternehmen und Institutionen die neue Bankverbindung erfahren, die regelmäßig Geld von Ihrem Konto abbuchen. Können Lastschriften nicht ausgeführt werden, müssen Sie sich nämlich nicht nur darum kümmern, dass die Zahlungen doch noch erfolgen. Vielmehr müssen Sie auch die Kosten für die Rücklastschriften übernehmen.

Zu den typischen Zahlungspartnern gehören meist folgende:

  • Arbeitgeber, Rententräger, Arbeitsagentur oder Jobcenter
  • Familienkasse, wenn Sie Kinder haben und Kindergeld bekommen
  • Vermieter
  • Strom-, Gas- und Wasserversorger
  • Telekommunikationsunternehmen für Festnetz, Mobilfunk, Internet und Kabelfernsehen
  • Rundfunkbeitragsservice (frühere GEZ)
  • Versicherungen
  • Banken und Bausparkassen, wenn Sie dort Konten haben
  • Online-Zahlungsdienste
  • Finanzamt
  • Zoll wegen der Kfz-Steuer
  • Abonnements und Mitgliedschaften

Übrigens: Ein Wechsel des Kontos ist eine gute Gelegenheit, um Ihre Verträge zu prüfen. Vielleicht entdecken Sie ja ein Abo oder eine Versicherung, die Sie nicht mehr brauchen und kündigen können.

Wie gehe ich bei einer Änderung der Bankverbindung am besten vor?

Wechseln Sie das Konto, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können das neue Konto nämlich selbst startklar machen. Oder Sie nutzen die Kontowechselhilfe der Bank.

Änderung der Bankverbindung in Eigenregie

Sobald Ihr neues Konto eröffnet ist, können Sie damit beginnen, es einzurichten. Erstellen Sie sich dazu am besten eine Liste mit allen Zahlungspartnern. Dafür können Sie die Kontoauszüge des vergangenen Jahres durchschauen. Dort können Sie alle Geldeingänge und Geldausgänge nachvollziehen.

Anschließend teilen Sie Ihren Zahlungspartnern die neuen Bankdaten mit. Viele Unternehmen haben dazu ein Online-Formular auf ihren Internetseiten hinterlegt. Dort müssen Sie dann nur die geänderte Bankverbindung eintragen.

Ansonsten können Sie ein kurzes Schreiben aufsetzen. Dabei können Sie sich gerne an unseren Vorlagen orientieren. Das Schreiben schicken Sie per Post, Fax oder E-Mail an die Empfänger. Richtet ein Vertragspartner ein neues SEPA-Lastschriftmandat ein, teilt er Ihnen die Nummer dieses Mandats unaufgefordert mit.

Kontowechselhilfe der Bank

Sie können sich den Kontowechsel aber auch einfacher machen, indem Sie die Kontowechselhilfe nutzen. Dafür müssen Sie bei der neuen Bank ein Formular ausfüllen, durch das Sie ihr eine Vollmacht erteilen. Daraufhin muss die Bank innerhalb von zwei Geschäftstagen bei Ihrer bisherigen Bank Listen mit

  • den bestehenden Daueraufträgen,
  • den erteilten Lastschriftmandaten
  • und den Überweisungen und Lastschriften in den vergangenen 13 Monaten

anfordern. Ihre bisherige Bank wiederum geht so vor:

  • Innerhalb von fünf Bank-Arbeitstagen übermittelt sie die angeforderten Informationen an die neue Bank und an Sie.
  • Ab dem Datum, das Sie festgelegt haben, stoppt sie die Daueraufträge, führt keine Lastschriften mehr aus und schreibt keine Überweisungen mehr gut.
  • Ihre Zahlungspartner erhalten eine Benachrichtigung, warum keine Ein- und Auszahlungen mehr auf diesem Konto möglich sind.
  • Ihr Restguthaben überweist sie zu Ihrem Wunsch-Datum auf das neue Konto.
  • An dem Datum, das Sie bestimmt haben, schließt sie ihr altes Konto.

Dass Ihnen die Banken beim Kontowechsel helfen, ist mehr als ein reiner Kundenservice. Vielmehr gilt seit September 2016 ein Gesetz, das die Banken dazu verpflichtet, Ihnen diese Leistungen anzubieten. In dem Zahlungskonten-Gesetz sind auch die Fristen festgelegt.

Allerdings dürfen Ihnen die Banken den Service in Rechnung stellen. Erkundigen Sie sich deshalb vorher, ob die beteiligten Banken für die Umzugshilfe Gebühren erheben und wenn ja, in welcher Höhe.

Wie schnell ist mein neues Konto einsatzbereit?

Damit der Zahlungsverkehr auch bei einer Änderung der Bankverbindung nicht ins Stocken gerät, muss sich die neue Bank sputen. Denn sie muss innerhalb von fünf Geschäftstagen die von Ihnen gewünschten Daueraufträge einrichten und Lastschriften annehmen.

Außerdem muss die Bank die Personen und Institutionen, die regelmäßig Geld auf Ihr Konto überweisen, über die geänderte Bankverbindung informieren. Auch dafür hat sie fünf Bank-Arbeitstage Zeit. Die Geldempfänger, die Geld von Ihrem Konto abbuchen, bekommen ebenfalls eine Nachricht.

Liegen der Bank nicht alle Informationen vor, fehlen ihr zum Beispiel die Postanschriften einzelner Vertragspartner, muss sie die fehlenden Daten umgehend bei Ihrer bisherigen Bank oder direkt bei Ihnen anfordern.

Wollen Sie der neuen Bank den Schriftverkehr nicht überlassen oder macht Ihnen der Datenschutz Sorgen, können Sie von ihr einen Musterbrief verlangen. Dieses Schreiben können Sie dann selbst an Ihre Zahlungs- und Vertragspartner verschicken, um sie so über die neue Bankverbindung zu unterrichten.

Übrigens: Wenn Sie eine Homepage oder einen Online-Shop haben, sollten Sie nicht vergessen, Ihre Bankverbindung auf der Startseite und/oder im Impressum zu aktualisieren. Gleiches gilt für Ihr geschäftliches Briefpapier. Auch hier müssen Sie die Kontodaten ändern.

Ein Tipp zum Schluss

Auch wenn Ihr Zahlungsverkehr schon über das neue Konto läuft, sollten Sie Ihr altes Konto etwa drei Monate lang parallel und mit einem kleinen Guthaben weiterlaufen lassen. So sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie doch noch einen Vertragspartner vergessen haben.

Und denken Sie daran, dass Sie im Online-Banking keinen Zugriff mehr auf Ihre Daten haben, wenn das alte Konto geschlossen ist. Laden Sie sich Kontoauszüge und andere wichtige Dokumente deshalb rechtzeitig herunter.