Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar
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Die Abmahnung ist ein Instrument, das in vielen unterschiedlichen Rechtsbereichen etabliert ist. So gibt es beispielsweise die wettbewerbsrechtliche Abmahnung, die in erster Linie dazu dient, Streitigkeiten wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs-, das Urheber- oder das Markenrecht außergerichtlich zu klären. Daneben gibt es die arbeitsrechtliche Abmahnung, die in den meisten Fällen die notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung ist. Generell kann die Abmahnung aber immer dann eingesetzt werden, wenn der Abmahnende zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen kann oder wenn eine gegenseitige Vertragsbeziehung besteht.
Die Absicht einer Abmahnung
Grundsätzlich stellt eine Abmahnung eine formale Aufforderung dar, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen oder eine bestimmte Handlung durchzuführen. Dabei hat eine Abmahnung eine rügende, eine hinweisende und eine warnende Funktion. Das bedeutet, der Abmahnende rügt ein bestimmtes Fehlverhalten, wobei dieses Verhalten auch als Verletzungshandlung bezeichnet wird. Gleichzeitig erklärt der Abmahnende, weshalb er dieses Verhalten rügt, indem er einen Bezug zu einem bestehenden Vertrag oder zu Vorschriften und Gesetzen hergestellt. Außerdem weist der Abmahnende darauf hin, dass er dieses Fehlverhalten in Zukunft nicht hinnehmen wird und fordert den Abgemahnten auf, sich künftig vertrags- oder vorschriftsmäßig zu verhalten. Ein weiterer Bestandteil der Abmahnung ist das Androhen von korrekten Konsequenzen, mit denen der Abgemahnte rechnen muss, wenn er den Aufforderungen nicht nachkommt und sich das beanstandete Fehlverhalten in der gleichen oder in einer ähnlichen Form wiederholen sollte. Ein wesentliches Merkmal der Abmahnung ist dabei, dass sie sich immer auf ein Unterlassen oder ein Handeln in der Zukunft bezieht. Durch die Abmahnung soll also erreicht werden, dass der Abgemahnte seinen Vertragspflichten künftig nachkommt oder die Interessen und Rechte eines Dritten nicht verletzt. Im Unterschied dazu bezieht sich eine Mahnung auf die Vergangenheit. Das bedeutet, eine Mahnung weist den Mahnungsempfänger darauf hin, was er bereits hätte tun sollen.
Die Form einer Abmahnung
Insgesamt ist die Abmahnung an keine bestimmte Form gebunden. Unabhängig davon, auf welchen Rechtsbereich sich die Abmahnung bezieht, ist sie also sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form zulässig und wirksam. Im Hinblick auf die Beweiskraft ist eine schriftliche Abmahnung jedoch sinnvoller. Insbesondere bei arbeitsrechtlichen Abmahnungen ist außerdem meist eine Empfangsbestätigung in das Schreiben integriert und der Abgemahnte bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Abmahnung erhalten hat. Auch im Hinblick auf die Fristen, bis wann eine Abmahnung ausgesprochen werden muss, gibt es keine verbindlichen Regelungen. Allgemein gilt zwar der Grundsatz, dass eine Abmahnung möglichst zeitnah ausgesprochen werden sollte, letztendlich kommt es aber immer auf den jeweiligen Einzelfall an.
Abmahnung als Mustervorlage
Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),
folgende Verletzungshandlung veranlasst mich dazu, Ihnen gegenüber eine Abmahnung auszusprechen:
(Detaillierte und objektive Schilderung des Sachverhalts, der dem Abgemahnten vorgeworfen wird, mit Angabe von Ort und Datum sowie, wenn möglich, Uhrzeit, Beteiligten, Zeugen und Beweismitteln.)
Dieses Verhalten stellt einen Verstoß gegen Ihre vertraglichen Pflichten / geltende Vorschriften dar. Ich weise Sie darauf hin, dass ich ein solches Fehlverhalten nicht billigen kann und werde.
Ich fordere ich Sie auf, ein solches vertrags-/vorschriftswidriges Verhalten zu unterlassen und Ihren Vertragspflichten künftig ordnungsgemäß nachzukommen / geltende Vorschriften künftig ordnungsgemäß einzuhalten.
Sollte es ein weiteres Mal zu einer derartigen oder einer vergleichbaren Verletzungshandlung kommen, müssen Sie damit rechnen, dass ich die bestehende Vertragsbeziehung kündigen / rechtliche Schritte gegen Sie einleiten werde.
Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift)