Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Wie schreibe ich einen Kaufvertrag? Welche Regelungen sollte ein Kaufvertrag enthalten? Muss ein Kaufvertrag überhaupt schriftlich geschlossen werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier!

Vielleicht ist es Ihnen so gar nicht bewusst, aber vermutlich schließen Sie jeden Tag gleich mehrere Kaufverträge ab. Denn wenn Sie morgens beim Bäcker Ihr Frühstück mitnehmen, sich am Kiosk die Zeitung besorgen, unterwegs einen Kaffee kaufen und später im Supermarkt Ihren Einkauf erledigen, kommt jedes Mal ein Kaufvertrag zustande.

Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Nur unterschreiben Sie in diesen Fällen keinen Kaufvertrag. Stattdessen schließen die Kaufverträge mündlich oder durch schlüssiges Handeln. Und mündlich geschlossene Kaufverträge sind genauso gültig und wirksam wie schriftliche. Denn von wenigen Ausnahmen abgesehen, unterliegt ein Kaufvertrag keiner bestimmten Form. Wenn Sie aber einen teureren Gegenstand kaufen oder verkaufen, sollten Sie das Geschäft besser schriftlich festhalten. Und was Sie bei einem Kaufvertrag beachten sollten, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Was ist ein Kaufvertrag?

Nach deutschem Recht ist der Kaufvertrag ein gesetzlich normierter Vertragstyp. Die allgemeinen Vorschriften zum Kaufvertrag sind in den §§ 433 bis 453 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Bis einschließlich § 504 BGB folgen dann Regelungen zu besonderen Arten des Kaufs, zum Kauf von Verbrauchsgütern und zu Finanzierungshilfen sowie Teilzahlungsgeschäften. Ein Kaufvertrag beinhaltet zwei Willenserklärungen, die aufeinander bezogen sind und inhaltlich übereinstimmen. Bei diesen Willenserklärungen handelt es sich zum einen um das Angebot und zum anderen um die Annahme. Der Verkäufer unterbreitet dabei das Angebot und der Käufer nimmt das Angebot an. Durch sein Angebot erklärt der Verkäufer seinen Willen, dass er einen Gegenstand oder eine Dienstleistung verkaufen will. Und der Käufer erklärt seinen Willen, dass er das Kaufangebot annehmen und den Vertragsgegenstand kaufen möchte. Sind sich der Verkäufer und der Käufer einig und schließen sie den Kaufvertrag ab, ergibt sich daraus ein Verpflichtungsgeschäft und ein Erfüllungsgeschäft. Verpflichtungsgeschäft bedeutet, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer bestimmte Verpflichtungen eingehen. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer nämlich dazu, dem Käufer den Vertragsgegenstand auszuhändigen, das Eigentum daran auf den Käufer zu übertragen und den vereinbarten Kaufpreis als Gegenleistung anzunehmen. Der Käufer wiederum verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen. Werden die Pflichten, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben, erfüllt, so handelt es sich um ein Erfüllungsgeschäft. Wie so oft, wenn es ein bisschen juristisch wird, klingt das Ganze ziemlich kompliziert. Eigentlich ist es aber ganz einfach: Der Kaufvertrag hält schriftlich fest, dass ein Gegenstand verkauft werden soll. Sind Sie der Verkäufer, verpflichten Sie sich durch den Kaufvertrag, den Gegenstand an den Käufer zu verkaufen. Sind Sie der Käufer, verpflichten Sie sich, den Gegenstand zu kaufen. Gleichzeitig erklären Sie und Ihr Vertragspartner, dass Sie mit den Vereinbarungen und Absprachen im Kaufvertrag einverstanden sind.

Welche Formvorgaben gelten für einen Kaufvertrag?

Fast alle Kaufverträge sind formfrei. Formfrei bedeutet, dass ein Kaufvertrag in keiner bestimmten Form geschlossen werden muss. Ob Sie einen Kaufvertrag schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln abschließen, bleibt also Ihrer Entscheidung überlassen. Es gibt nur wenige Kaufverträge, für die der Gesetzgeber eine besondere Form vorschreibt. Hierzu gehören Verträge beim Kauf von Immobilien, von GmbH-Anteilen und Erbschaftskäufe. Wenn Sie eine größere Anschaffung tätigen, sich beispielsweise ein Fahrzeug kaufen, sollten Sie aber besser nicht auf einen schriftlichen Kaufvertrag verzichten. Denn durch den Vertrag sichern Sie sich ab und haben etwas in der Hand, auf das Sie sich berufen können, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

Wie kann ich einen Kaufvertrag aufsetzen?

Für fast alle Kaufgeschäfte gibt es vorgefertigte Musterverträge, die alle wichtigen Regelungen enthalten. Wir haben für Sie ebenfalls verschiedene Vorlagen vorbereitet. Wenn Sie beispielsweise einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug, egal ob Auto, Motorrad oder Boot, für einen Laptop oder ein Handy, für ein Haustier oder für andere Kaufgegenstände suchen, werden Sie fündig. Und wir stellen Ihnen nicht nur die Vordrucke kostenfrei zur Verfügung, sondern geben Ihnen auch alle wichtigen Infos und viele hilfreiche Tipps mit auf den Weg. Am Ende dieses Beitrags haben wir außerdem einen allgemeinen Mustervertrag für Sie. Er liefert Ihnen ein Grundgerüst und je nach Vertragsgegenstand können Sie den Mustervertrag anpassen und ergänzen.

Aber selbstverständlich können Sie auch Ihren eigenen Vertrag schreiben. Wenn Sie den Verkauf privat tätigen, können Sie den Kaufvertrag ruhig einfach halten. Es genügt, wenn Sie die wichtigsten Punkte regeln. Bauen Sie Ihren Kaufvertrag dazu am besten wie folgt auf:

  • Titel: Zunächst kennzeichnen Sie das Schriftstück als Kaufvertrag. Dabei können Sie als Titel nur Kaufvertrag schreiben. Oder Sie beschreiben den Vertrag näher, beispielsweise als Privater Kaufvertrag über Gegenstand XY.
  • Daten der Vertragspartner: Unter dem Titel notieren Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer. Die gleichen Daten erfassen Sie von Ihrem Vertragspartner. Vor allem bei einem teureren Vertragsgegenstand sollten Sie im Kaufvertrag außerdem die Nummern der Personalausweise aufschreiben.
  • Vertragsgegenstand: Im nächsten Abschnitt geht es um den Vertragsgegenstand. Beschreiben Sie den Gegenstand möglichst präzise, damit klar und eindeutig hervorgeht, auf was sich der Kaufvertrag bezieht. Notieren Sie also nicht nur die Bezeichnung, sondern auch Angaben wie den Hersteller, den Typ und die Seriennummer. Schreiben Sie außerdem auf, welche Zubehörteile mit verkauft werden und welches Zubehör eventuell fehlt.
  • Mängel: Im Kaufvertrag sollten alle vorhandenen und bekannten Mängel notiert werden. Auch Schäden, die behoben sind, sollten Sie erfassen. Denn wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Verkäufer gravierende Mängel verschwiegen hat, obwohl er davon wusste oder hätte wissen müssen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Kaufpreis: Nach der ausführlichen Beschreibung des Vertragsgegenstandes schreiben Sie in den Vertrag, auf welchen Kaufpreis Sie sich mit Ihrem Vertragspartner geeinigt haben. Notieren Sie den Kaufpreis dabei einmal als Zahl und einmal ausgeschrieben in Worten. Außerdem sollten Sie festhalten, wann und wie der Kaufpreis bezahlt wird.
  • Haftungsausschluss: Wenn Ware verkauft wird, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer dazu, für Sachmängel zu haften. Dabei beträgt die Gewährleistungsfrist bei Neuware zwei Jahre, bei gebrauchter Ware kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden. Bei einem Privatverkauf kann die Sachmängelhaftung aber ausgeschlossen werden. Und in der Praxis wird das in aller Regel auch so gehandhabt. Denn schließlich werden Sie als Privatperson kaum ein oder zwei Jahre lang für Mängel, die in dieser Zeit auftauchen, geradestehen wollen. Den Hinweis auf den Haftungsausschluss sollten Sie im Kaufvertrag aber ausdrücklich vermerken.
  • Bestätigungen: Nehmen Sie in den Kaufvertrag auf, dass der Käufer die Ware komplett bekommen und der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat. So haben Sie gleich den Beleg, dass alle Pflichten aus dem Vertrag erfüllt sind.
  • Unterschriften: Zum Schluss tragen Sie den Ort und das Datum ein und unterschreiben den Vertrag. Gleiches gilt für Ihren Vertragspartner.

Den Kaufvertrag sollten Sie immer zweifach ausfertigen. Ein Exemplar behalten Sie, das andere Exemplar bekommt Ihr Vertragspartner.

Vorlage: Allgemeiner Musterkaufvertrag

Privater Kaufvertrag über ____________________

Verkäufer Käufer
Name:

Vorname:

Name:

Vorname:

Straße, Nr.:

PLZ Ort:

Straße, Nr.:

PLZ Ort:

Telefon: Telefon:
Personalausweisnummer: Personalausweisnummer:

Vertragsgegenstand

Bezeichnung .
Hersteller  .
Typ / Modell  .
Seriennummer 
Zubehör  ._______________________

 

Der Vertragsgegenstand weist folgende Besonderheiten auf:

___________________________________________________________________________________________________________

Der Vertragsgegenstand hat folgende Mängel:

___________________________________________________________________________________________________________

Folgende Zubehörteile, die zum Lieferumfang des Neugeräts gehörten, fehlen:

___________________________________________________________________________________________________________

Der Kaufpreis beträgt __________ EUR,

in Worten: ______________________________________________ Euro.

Der Kaufpreis ist in bar bei der Übergabe zu bezahlen.

Der Verkäufer versichert, dass der Vertragsgegenstand sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist.

Der Vertragsgegenstand wird verkauft wie gesehen. Der Verkäufer schließt jegliche Sachmängelhaftung aus. Für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gilt dieser Haftungsausschluss nicht.

Der Käufer bestätigt, den Vertragsgegenstand samt Zubehör erhalten zu haben.

Der Verkäufer bestätigt den Erhalt des Kaufpreises.

______________________________

Ort, Datum

______________________________ ______________________________

Unterschrift Verkäufer            Unterschrift Käufer