Adressänderung Vorlage: Wen Sie informieren sollten

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Adressänderung Vorlage
Mit einem Musterbrief als Vorlage ist die Mitteilung über die Adressänderung schnell erledigt.

Bei einem Umzug müssen die verschiedensten Aufgaben erledigt und allerlei Dinge organisiert werden. Das fängt beim Umzug als solches an und hört mit der Einrichtung der neuen Wohnung oder der Anmeldung der Kinder im neuen Kindergarten auf. Ein sehr wichtiger Punkt ist außerdem der Papierkram. Denn damit Sie erreichbar bleiben, müssen Sie Ämter, Behörden und Vertragspartner über Ihre neue Anschrift informieren. Wir haben für Sie zusammengestellt, wem Sie die Adressänderung mitteilen sollten – und geben Ihnen eine Vorlage dafür an die Hand.

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Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Ein Umzug ist ein großer Schritt. Immerhin verlassen Sie Ihre vertraute Umgebung und beziehen ein neues Umfeld. Dadurch ist vieles anders. Dazu gehört auch die Adresse, die sich nun ändert.

Und obwohl Sie vielleicht alle Hände voll damit zu tun haben, Ihr neues Zuhause einzurichten, die Umzugskartons auszupacken und sich einzuleben, kommen Sie um Behördengänge und Schreibarbeit nicht herum. Denn es gibt eine Reihe von Stellen, die Sie benachrichtigen müssen.

Um Ihnen ein bisschen unter die Arme zu greifen, haben wir Tipps und eine Checkliste mit wichtigen Ansprechpartnern für Sie zusammengestellt. Außerdem haben wir eine Vorlage vorbereitet, die Sie für die Nachricht über die Adressänderung nutzen können.

Die Anmeldung in der Gemeinde

Einer Ihrer ersten Wege sollte Sie zu dem Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt führen, das für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. Denn Sie sind dazu verpflichtet, sich in der Stadt oder Gemeinde anzumelden.

Welche Meldefrist Sie dabei einhalten müssen, ist je nach Ort verschieden. Meist bewegt sich die Frist aber in einem Rahmen zwischen einer und zwei Wochen. Erledigen Sie die Anmeldung deshalb am besten so schnell wie möglich. Bei der Gelegenheit werden dann auch gleich Ihre Ausweisdokumente umgeschrieben.

Sind Sie in eine Mietwohnung eingezogen, müssen Sie bei der Anmeldung eine sogenannte Vermieterbescheinigung vorlegen. Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass sich Personen nur zum Schein irgendwo anmelden, in Wahrheit dort aber gar nicht wohnen. Die Bescheinigung muss Ihnen der Vermieter innerhalb von zwei Wochen ausstellen. Er kann die Bestätigung aber auch direkt ans Amt übermitteln. Sprechen Sie sich deshalb mit ihm ab.

Diese Stellen sollten Sie über die Adressänderung informieren

Haben Sie sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet oder Ihren Wohnsitz dort umgemeldet, können Sie sich um die nächsten Stellen kümmern.

Wem Sie alles Ihre neue Anschrift mitteilen müssen, hängt natürlich von Ihrer Lebenssituation ab. Außerdem spielt eine Rolle, ob Sie innerhalb einer Stadt umgezogen oder an einen komplett anderen Ort gezogen sind. Trotzdem sieht die Liste mit den Adressaten oft ähnlich aus. Und meist finden sich darauf folgende Ansprechpartner:

Kfz-Zulassungsstelle

Wenn Sie umziehen, müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Ziehen Sie innerhalb eines Zulassungsbezirks um, reicht es, wenn Sie Ihrer Kfz-Versicherung die neue Adresse mitteilen und die Fahrzeugpapiere bei der Kfz-Zulassungsstelle umschreiben lassen.

Wohnen Sie nun in einem anderen Zulassungsbezirk, müssen Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer eine Versicherungsbestätigung anfordern. Diese müssen Sie bei der Zulassungsstelle als Nachweis dafür vorlegen, dass ein gültiger Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug besteht. Ihre alten Kennzeichen können Sie hingegen seit einiger Zeit behalten, wenn Sie das gerne möchten.

Arbeitgeber, Arbeitsagentur oder Rentenversicherung

Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die neue Anschrift mitteilen. Ihr Arbeitgeber wird zwar wissen, dass Sie umgezogen sind. Vielleicht haben Sie für den Umzug sogar Sonderurlaub bekommen. Trotzdem sollten Sie ihm die Adresse sicherheitshalber noch einmal aufschreiben. Korrekte Daten sind für die Gehaltsabrechnungen und die Meldungen an die Sozialversicherungen wichtig.

Genießen Sie bereits Ihren Ruhestand, sollten Sie der Rentenversicherung unverzüglich Bescheid geben. Können Briefe vom Rententräger nicht zugestellt werden, wird nämlich die Rentenzahlung sofort gestoppt. Und den Aufwand, um den Sachverhalt aufzuklären, können Sie sich durch eine rechtzeitige Mitteilung über die Adressänderung sparen.

Beziehen Sie Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder II, Sozialgeld, eine Eingliederungshilfe, BAföG oder Kindergeld, sollten Sie die Träger ebenfalls zeitnah benachrichtigen. Vor allem die Arbeitsagentur und das Jobcenter können Ihnen die Leistungen kürzen, wenn Sie sich mit der Meldung Ihres Umzugs zu viel Zeit lassen.

Bank und Versicherungen

Teilen Sie Ihrer Bank die neuen Kontaktdaten mit und denken Sie auch an Ihre Kreditkarte, wenn diese nicht von Ihrer Hausbank stammt. Bausparverträge und andere Finanzprodukte sollten Sie ebenfalls umschreiben lassen.

Der nächste Punkt auf der Liste sind Ihre Versicherungen. Hier müssen Sie alle Versicherer, mit denen Sie Verträge abgeschlossen haben, über die Adressänderung informieren. Dazu können gehören:

  • Kfz-Versicherung; bei einem Umzug wird der Tarif meist angepasst, weil sich durch den Wohnort die sogenannte Regionalklasse ändert
  • Krankenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung; auch hier wird der Versicherer den Tarif in aller Regel an die neuen Wohnverhältnisse anpassen
  • Lebensversicherung
  • weitere private Versicherungen wie eine Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Rechtsschutzversicherung

Rundfunkbeitragsservice

Seit einiger Zeit muss der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung bezahlt werden. Anders als früher spielt dabei keine Rolle, ob und wie viele Rundfunkgeräte Sie haben. Der Beitrag wird so oder so fällig.

Melden Sie dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) zeitnah Ihre neue Anschrift. Sonst riskieren Sie nur unnötigen und teuren Ärger.

Weitere Vertragspartner

Sicherlich werden Sie noch viele andere Verträge haben, die nach Ihrem Umzug weiterlaufen. Abos von Zeitungen und Zeitschriften, der Mobilfunkvertrag oder die Mitgliedschaft im Verein sind ein paar Beispiele. Solche Vertragspartner sollten Sie ebenfalls benachrichtigen.

Tipp: Schauen Sie am besten Ihre Kontoauszüge durch. Anhand der Überweisungen und Lastschriften können Sie sich eine Liste mit den bestehenden Verträgen erstellen.

Online-Konten

Im digitalen Zeitalter werden Sie wahrscheinlich auch das eine oder andere Online-Konto haben. So zum Beispiel in Online-Shops, Online-Auktionshäusern oder bei Zahlungsdiensten. Zum Teil müssen Sie bei solchen Plattformen Ihre Adressdaten angeben. Die alten Angaben sollten Sie dann entsprechend ändern.

Verwandte und Freunde

Vor lauter Umzugstrubel sollten Sie natürlich auch Ihre privaten Kontakte nicht vergessen. Schließlich kann gut sein, dass nicht alle Verwandten und Bekannten mitbekommen haben, dass Sie umgezogen sind. Eine kurze Nachricht mit der neuen Anschrift und einem lieben Gruß werden sie bestimmt zu schätzen wissen.

Sonstige Behörden und Einrichtungen

Welche Stellen Sie sonst noch ansteuern müssen, hängt von Ihrer Situation ab. Haben Sie zum Beispiel einen Hund, müssen Sie ihn am neuen Wohnort anmelden, damit die fällige Hundesteuer berechnet werden kann.

Wechseln Ihre Kinder den Kindergarten oder die Schule nicht, müssen Sie diesen Einrichtungen die neue Anschrift mitteilen. Ansonsten sollten Sie sich rechtzeitig vor dem Umzug um einen Platz für Ihren Nachwuchs kümmern.

Ziehen Sie in eine andere Stadt, sollten Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift melden. Ansonsten erfährt das Finanzamt die neue Anschrift ohnehin mit der nächsten Steuererklärung. Eine gesonderte Mitteilung ist nicht notwendig.

Als Mitglied einer kirchlichen Gemeinschaft brauchen Sie nichts zu unternehmen. Denn das Einwohnermeldeamt leitet Ihre Anmeldung automatisch an die Kirchengemeinde weiter, der Sie künftig angehören.

So können Sie die Mitteilung über die Adressänderung erledigen

Das Einwohnermeldeamt und die Zulassungsstelle müssen Sie persönlich aufsuchen. Bei den meisten anderen Stellen hingegen können Sie Ihre Adressdaten bequem von Zuhause aus ändern.

Eine bestimmte Form müssen Sie dabei nicht einhalten. Es ist also nicht unbedingt notwendig, dass Sie jedem Vertragspartner einen Brief schicken. Stattdessen können Sie Ihre neue Anschrift oft online mitteilen.

Bei einigen Vertragspartnern müssen Sie sich dazu auf der Webseite im Kundenbereich einloggen und können die Änderung dann selbst vornehmen. Manchmal ist sogar eine eigene Maske für die Adressänderung vorbereitet. Andere Vertragspartner können Sie über das Kontaktformular auf der Internetseite anschreiben.

Ansonsten können Sie eine kurze Mitteilung verfassen und diese per E-Mail oder als Fax verschicken. Eine weitere Alternative wäre eine Postkarte. Vor allem für Familie und Freunde ist sie gut geeignet.

Aber Sie müssen sich keine Sorgen machen. Ihrer Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt müssen Sie zwar zeitnah nachkommen. Und auch die Ummeldung des Autos und die Benachrichtigung der Stellen, von denen Sie Ihr Geld bekommen, sollten Sie zügig erledigen. Gleiches gilt für die Bank und Versicherungen. Im Unterschied dazu reicht es bei vielen anderen Vertragspartnern aus, wenn Sie diese nach und nach informieren.

Adressänderung: Vorlage als Musterbrief

Wie schon erwähnt, genügt eine formlose Mitteilung über Ihre neue Anschrift. Wie so ein Muster für die Adressänderung aussehen kann, zeigt Ihnen unsere Vorlage. Erstellen Sie sich am besten einen Musterbrief und speichern Sie ihn unter Ihren Briefvorlagen ab. Wenn Sie dann eine Mitteilung verschicken möchten, können Sie den Text einfach ausdrucken oder in eine E-Mail, ein Fax oder ein Online-Formular kopieren.

Name
Anschrift

Empfänger
Anschrift

Datum

Mitteilung über neue Anschrift

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich umgezogen bin, hat sich meine Anschrift geändert. Sie lautet ab sofort:

Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer

Unter der bisherigen Adresse bin ich nicht mehr zu erreichen. Bitte ändern Sie deshalb die Angaben in Ihrer Datenbank entsprechend. Vielen Dank.

Freundliche Grüße
Unterschrift

Der Nachsendeauftrag bei der Post

Die meisten Vertragspartner werden Sie selbst über den Umzug und die neue Anschrift informieren. Trotzdem kann es passieren, dass Sie den einen oder anderen Ansprechpartner doch übersehen. Für solche Fälle bietet es sich an, den Nachsendeservice der Post zu nutzen.

Einen Nachsendeauftrag können Sie online oder in einer Postfiliale erteilen. Als Laufzeit können Sie sechs, zwölf und 24 Monate wählen. In dieser Zeit werden Briefe und andere Sendungen, die an Ihre alte Adresse geschickt wurden, an die neue Anschrift umgeleitet. Der Service ist zwar kostenpflichtig. Doch so geht keine Post verloren und anhand der nachgesendeten Briefe können Sie sehen, wen Sie noch benachrichtigen sollten.

Als weiteren Service bietet die Deutsche Post eine kostenlose Umzugsmitteilung an. Dafür melden Sie sich online an und tragen sich in eine Datenbank ein. Größere Unternehmen wie Banken, Versicherungen oder Versandhäuser, die Ihre alte Adresse haben, werden beim Abgleich der Daten dann automatisch über Ihre neue Anschrift informiert.