Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Im Internet gibt es unzählige Möglichkeiten, um sich beispielsweise Songs, Bilder, Videos, Hörbücher, Spiele oder Software herunterzuladen. Dabei sind vor allem solche Tauschbörsen sehr beliebt, bei denen der Download kostenfrei möglich ist. Ein solcher Download kann aber eine böse Überraschung zur Folge haben, nämlich in der Form, dass einige Wochen später eine Abmahnung im Briefkasten liegt. Eine solche Abmahnung kann entweder von dem Urheber oder dem Rechteinhaber der heruntergeladenen Datei oder aber von einem Rechtsanwalt verfasst sein, der das Abmahnverfahren im Auftrag des Rechteinhabers durchführt.

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Die Abmahnung enthält dann zunächst den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung, die dadurch entstanden ist, dass der Abgemahnte die entsprechende Datei ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum Download angeboten oder heruntergeladen hat. Der Abgemahnte wird daher dazu auffordert, ein solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Außerdem beinhaltet die Abmahnung üblicherweise ein Vergleichsangebot zur außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit. Dieses sieht eine Zahlung vor, durch die der Abgemahnte die Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers und die entstandenen Abmahnkosten ausgleichen soll.

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bei einem Download kann durchaus berechtigt sein.

Auch wenn sich der Abgemahnte keiner Schuld bewusst ist oder die Abmahnung und die geforderten Zahlungen für völlig übertrieben hält, kann eine solche Abmahnung durchaus berechtigt sein. Das Urheberrecht sieht grundsätzlich vor, dass die Verwertungsrechte ausschließlich beim Rechteinhaber liegen. Das bedeutet, dass nur der Rechteinhaber darüber entscheiden kann, ob, wo und in welchem Umfang sein Werk veröffentlicht, verbreitet und genutzt wird. Dadurch soll sichergestellt sein, dass der Rechteinhaber eine angemessene finanzielle Gegenleistung für seine Arbeit erhält. Stellt nun ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke ins Internet ein oder lädt er diese herunter, verwertet er die Werke im Sinne des Urheberrechts. Ohne die Zustimmung des Rechteinhabers verletzt er dadurch aber dessen Rechte. Insofern kann eine Abmahnung durchaus berechtigt sein. Es gibt zwar auch schwarze Schafe, die Massenabmahnungen verschicken, um auf diese Weise einen Gewinn zu erzielen. Dies ist allerdings eher die Ausnahme, so dass eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung immer ernst genommen werden muss.

Die richtige Vorgehensweise bei einer Abmahnung

Insgesamt ist es kaum möglich, eine allgemeingültige Vorgehensweise zu empfehlen, denn grundsätzlich sollte jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden. In den meisten Fällen wird es jedoch sinnvoll sein, die geforderte Unterlassungserklärung fristgerecht abzugeben. Durch die Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, das beanstandete Fehlverhalten künftig zu unterlassen und eine hohe Geldstrafe für jeden Wiederholungsfall zu bezahlen. Durch die Abgabe der Erklärung verhindert der Abgemahnte, dass der Abmahnende ein einstweiliges Verfügungsverfahren einleiten und seine Unterlassungsansprüche auf diese Weise durchsetzen kann. Allerdings sind die vorformulierten Erklärungen, die Abmahnungen meist beiliegen, oft zu umfangreich gestaltet. Ratsam ist daher, die Erklärung genau zu prüfen und bei Bedarf so abzuändern, dass sie nur noch die eigentliche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung enthält. Im Hinblick auf die geforderten Zahlungen gilt, dass sich der Abgemahnte von einem Anwalt oder auch einer Verbraucherzentrale beraten lassen sollte. Hier kann überprüft werden, ob die Zahlungen in der geforderten Höhe tatsächlich berechtigt sind und wie groß das Risiko ist, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wenn die Zahlungen ausbleiben.

Meist werden Abmahnungen im Zusammenhang mit Downloads von Anwälten verfasst. Das folgende Beispiel ist nur sehr einfach gehalten und soll in erster Linie aufzeigen, wie eine solche Abmahnung aussehen kann.

Abmahnung Download

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

Ihnen wird folgende Verletzungshandlung vorgeworfen:

Am (Datum) um (Uhrzeit) haben Sie

(Titel, Interpret/Verfasser/Urheber, Größe, Umfang und alle weiteren relevanten Daten)

von der Internetseite ____ heruntergeladen. Bei dem Werk handelt es sich jedoch um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Da Ihnen die Zustimmung meines Mandanten (Name, Anschrift)  als Urheber und alleiniger Rechteinhaber zu einer solchen Verwertung nicht vorliegt, haben Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Ich fordere Sie daher auf, die Verwertung des Werkes mit sofortiger Wirkung einzustellen und eine solche oder eine vergleichbare Verletzungshandlung in Zukunft zu unterlassen. Gleichzeitig fordere ich Sie dazu auf, die beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum (Datum) abzugeben. Ich weise Sie darauf hin, dass durch Ihre Erstverletzung eine Wiederholungsgefahr besteht und die daraus resultierenden Unterlassungsansprüche zum Schutz meines Mandanten nur durch die Abgabe der Erklärung beseitigt werden können.

Ich bin bereit, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Hierzu unterbreite ich Ihnen die Möglichkeit, die entstandenen Schadensersatzansprüche und die Anwaltskosten durch eine Zahlung in Höhe von ____ Euro bis zum (Datum) auszugleichen.

Sollten Sie die eingeräumten Fristen ungenutzt verstreichen lassen, werde ich ein gerichtliches Verfahren gegen Sie einleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift.