Entschuldigung schreiben: Infos, Tipps & Muster

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Entschuldigung schreiben
Solange Ihr Kind noch nicht volljährig ist, müssen Sie meist die Entschuldigungen schreiben.

Ob verpasster Unterricht, eine Beurlaubung oder eine Befreiung: Es kann vorkommen, dass Eltern eine Entschuldigung für ihren Nachwuchs schreiben müssen. Denn manchmal ist es einfach nicht möglich, am Unterricht teilzunehmen oder die Hausaufgaben zu machen. Nur ist dann sehr wichtig, die Schule zeitnah und angemessen zu informieren. Sonst kann es Ärger geben – für das Kind und die Eltern. Wir erklären, was Sie rund um Entschuldigungen für die Schule wissen und beachten sollten. Und ganz praktische Tipps, wie Sie eine Entschuldigung schreiben können, haben wir natürlich auch für Sie!

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Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Als pflichtbewusster und verantwortungsvoller Elternteil wissen Sie natürlich, dass Ihr Kind seiner Schulpflicht nachkommen muss. Dazu gehört, dass Ihr Spross am Schulunterricht teilnimmt, schulische Veranstaltungen besucht und seine Hausaufgaben macht.

Doch als Mensch wissen Sie eben auch, dass die schulischen Verpflichtungen nicht immer an erster Stelle stehen. Schließlich kann es durchaus vorkommen, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter erkrankt. Oder dass eine große Familienfeier ansteht. Vielleicht beteiligt sich Ihr Kind aber auch an einem Turnier des Sportvereins.

Kann Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen, können Sie ihm entweder im Nachhinein eine Entschuldigung schreiben oder schon im Vorfeld um eine Beurlaubung bitten. Nur müssen Sie dabei ein paar Regeln beachten. Wir erklären, welche!

Wie sollte ich mein Kind entschuldigen?

Als Sie am Morgen Ihr schulpflichtiges Kind wecken, stellen Sie fest, dass es Fieber hat. Und mit Fieber wollen Sie Ihr Kind verständlicherweise nicht in die Schule schicken. – So eine Situation dürften alle Eltern kennen. Doch dann stellt sich die Frage, wie Sie nun am besten vorgehen. Schließlich soll das Fehlen weder für Ihr Kind noch für Sie negative Folgen haben. Grundsätzlich sind Sie mit zwei Schritten gut beraten:

1. Informieren Sie die Schule telefonisch.

Ist Ihr Kind zum Beispiel krank, sollten Sie am besten noch vor Unterrichtsbeginn in der Schule anrufen. Dadurch weiß die Schule Bescheid. Außerdem sind Sie auf der sicheren Seite. Denn in einigen Bundesländern erwartet die Schule, dass Sie Ihr Kind umgehend telefonisch entschuldigen. In Berlin ist das zum Beispiel so.

Sind Sie in Hessen zu Hause und geht Ihr Kind in die Grundschule, würde sich die Schule bei Ihnen melden, wenn Ihr Kind fehlt. Einfach um sicherzugehen, dass unterwegs nichts passiert ist. Erreicht Sie die Schule nicht, entscheidet der zuständige Lehrer, ob er eine Vermisstenmeldung bei der Polizei macht.

In anderen Bundesländern hingegen reicht auch ein Anruf am zweiten Tag noch aus. Das gilt beispielsweise in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Weil die Regelungen je nach Bundesland verschieden sind und sich teilweise sogar von Schule zu Schule unterscheiden, ist die beste Lösung, wenn Sie direkt kurz anrufen. Damit machen Sie garantiert keinen Fehler.

2. Setzen Sie ein kurzes Entschuldigungsschreiben auf.

Neben der Vorab-Info am Telefon müssen Sie meist eine schriftliche Entschuldigung einreichen. In dieser Entschuldigung schreiben Sie, wann und warum Ihr Kind gefehlt hat. Außerdem bitten Sie, das Fehlen zu entschuldigen.

Wann Sie das Entschuldigungsschreiben vorlegen müssen, hängt vom Bundesland ab. In Rheinland-Pfalz und Thüringen beispielsweise wird die schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag erwartet. Hier gilt für Schüler somit das Gleiche wie für Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind.

In anderen Ländern reicht es, wenn Sie Ihrem Kind die Entschuldigung mitgeben, sobald es wieder zur Schule geht. Nur wenn Ihr Kind dem Unterricht über einen längeren Zeitraum fernbleibt, müssen Sie die Schule zwischendurch über den Stand der Dinge informieren.

►Wie kann ich eine Entschuldigung schreiben?

Als Entschuldigung reicht ein kurzes, formloses Schreiben aus. War Ihr Kind krank und hat deshalb ein paar Tage gefehlt, können Sie zum Beispiel folgendes schreiben:

An
Schule
– Herr/Frau Klassenlehrer
Anschrift

Datum

Sehr geehrte/r Frau/Herr Name,

meine Tochter/mein Sohn Name hatte eine starke Erkältung mit Fieber. Deshalb konnte sie/er vom Datum bis zum Datum nicht am Schulunterricht teilnehmen.

Ich bitte Sie, dies zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Nun kann es aber natürlich sein, dass Sie noch nicht wissen, wann Ihr Kind seine Krankheit soweit auskuriert hat, dass es wieder in die Schule gehen kann. Auch für diesen Fall haben wir ein Muster als Formulierungshilfe für Sie:

An
Schule
– Herr/Frau Klassenlehrer
Anschrift

Datum

Sehr geehrte/r Frau/Herr Name,

meine Tochter/mein Sohn Name hat eine starke Erkältung mit Fieber und hartnäckigem Husten. Der Kinderarzt schätzt, dass sie/er voraussichtlich die ganze Woche nicht am Schulunterricht teilnehmen kann.

Daher bitte ich, ihr/sein Fehlen zunächst bis zum Datum zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Aber Vorsicht!

Ob die Schule Ihrer Entschuldigung Glauben schenkt, entscheidet sie selbst. Hat die Schule Zweifel daran, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule kommt, kann Sie von Ihnen verlangen, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen. In Ausnahmefällen kann die Schule sogar anordnen, dass ein Schul- oder Amtsarzt ein Gutachten erstellt. Die Kosten dafür müssen Sie dann übernehmen.

Überlegen Sie also gut, ob es wirklich notwendig ist, dass Ihr Kind mehrere Tage lang zu Hause bleibt. Und lassen Sie sich nicht allzu oft dazu verleiten, ein Auge zuzudrücken und eine Entschuldigung zu schreiben, wenn Ihr Nachwuchs keine Lust auf Schule hat. Denn damit tun Sie letztlich niemandem einen Gefallen.

Wann kann ich eine Beurlaubung für mein Kind beantragen?

Es muss nicht immer eine Erkrankung sein, die die Teilnahme am Unterricht verhindert. Vielmehr kann es verschiedene Gründe geben, warum Ihr Kind einzelne Unterrichtsstunden oder gleich mehrere Tage verpassen wird. Wenn Sie vorher schon wissen, dass Ihr Nachwuchs nicht zur Schule kommen kann, können Sie eine Beurlaubung beantragen.

Allerdings setzt eine Beurlaubung schon einen wichtigen Grund oder Anlass voraus. Dazu gehören zum Beispiel:

  • religiöse Feiertage oder nationale Feste, wobei es hier in einigen Bundesländern je nach Religionszugehörigkeit Sonderregelungen gibt
  • persönliche und familiäre Ereignisse wie ein Todesfall, eine Hochzeit, eine Geburt oder ein runder Geburtstag eines nahen Angehörigen
  • Arztbesuche oder Kuren und Reha-Maßnahmen, die ein Arzt verordnet und das Gesundheitsamt befürwortet hat
  • sportliche, kulturelle oder politische Veranstaltungen, an denen sich Ihr Kind beteiligt
  • Schüleraustausch
  • Berufsberatung, Vorstellungsgespräche oder die Teilnahme an einem Einstellungstest
  • vorübergehende Verlegung des Haushalts, zum Beispiel weil ein Elternteil im Krankenhaus liegt und das Kind deshalb auswärts untergebracht ist

Den Antrag richten Sie an den Klassenlehrer. Je nach Bundesland und Schulordnung entscheidet der Klassenlehrer, ob Ihr Kind frei bekommt. Besucht Ihr Kind die Berufsschule, spricht sich der Lehrer dazu mit dem Ausbildungsbetrieb ab. Das gilt, wenn Sie Ihr Kind höchstens drei Tage aus der Schule nehmen wollen.

Soll Ihr Kind dem Unterricht länger als drei Tage fernbleiben, entscheidet die Schulleitung über den Beurlaubungsantrag. Bei einer längerfristigen Beurlaubung, die sich über mehrere Wochen erstreckt, ist oft auch die Schulaufsichtsbehörde an der Entscheidung beteiligt. Stellen Sie den Antrag deshalb unbedingt rechtzeitig.

►Vorlage für einen Antrag auf Beurlaubung

Im Prinzip macht es keinen großen Unterschied, ob Sie einen Antrag auf Beurlaubung stellen oder eine normale Entschuldigung schreiben. Der Aufbau beider Schreiben ist ähnlich. Nur dass Sie die Beurlaubung schon im Vorfeld beantragen. Zum Beispiel so:

An
Schule
– Herr/Frau Klassenlehrer
Anschrift

Datum

Sehr geehrte/r Frau/Herr Name,

meine Tochter/mein Sohn Name muss am Datum zu einer routinemäßigen Kontrolluntersuchung. Diese findet in der Kinderklinik Name/Ort statt und wird voraussichtlich mehrere Stunden dauern.

Aus diesem Grund bitte ich, Name für diesen Tag vom Schulunterricht zu beurlauben.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Achtung: Verlängerte Ferien sind kein Grund für eine Befreiung!

Sie können Ihr Kind aus wichtigem Grund aus der Schule nehmen. Doch ein verlängerter Urlaub rechtfertigt keine Beurlaubung. Bloß weil die Urlaubsreise vielleicht kostengünstiger wird, wenn sie kurz vor den Ferien beginnt oder zwei, drei Tage nach den Ferien endet, können Sie Ihrem Kind nicht einfach längere Ferien gönnen. Die Schule geht vor!

Natürlich kann es sein, dass es tatsächlich einen wichtigen Grund gibt und die Beurlaubung zufällig auf Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien fällt. In diesem Fall sollten Sie den Antrag besser mehrere Wochen im Voraus einreichen. Denn Anträge, die sich nah an den Ferien bewegen, werden meist vom Schulleiter und der Schulaufsichtsbehörde bearbeitet. Einfach um zu vermeiden, dass Eltern die Ferien eigenmächtig ausdehnen.

Und: Fehlt Ihr Kind im Unterricht, obwohl Ihr Antrag abgelehnt wurde, handelt es sich um eine sogenannte Nichtwahrnehmung des Unterrichts. Das Ordnungsamt kann Ihnen dafür eine Geldstrafe zwischen 500 und 2.500 Euro auferlegen.

Bevor eine Geldstrafe verhängt wird, wird es zwar meist erst eine Verwarnung durch den Schulleiter geben. Oder in das Zeugnis Ihres Kindes wird ein Vermerk eingetragen. Doch auch solche Sanktionen sind nicht sehr angenehm.

Was gilt für eine Befreiung vom Sportunterricht?

Manchmal muss Ihr Kind nicht komplett zu Hause bleiben. Stattdessen genügt es, wenn es nur vom Sport- oder Schwimmunterricht befreit wird. Wenn sich Ihr Kind beim Spielen verletzt hat, kann das zum Beispiel der Fall sein. Sie können dann eine Entschuldigung schreiben, damit Ihr Kind nicht am Sport teilnehmen muss.

Ob und in welchem Umfang Ihr Kind daraufhin befreit wird, entscheidet der Sportlehrer. So kann er festlegen, dass Ihr Nachwuchs zwar nicht mitmachen, aber trotzdem anwesend sein muss. Auf diese Weise lernt er zumindest die Theorie und kann beispielsweise Schiedsrichter sein oder Zeiten stoppen.

Kann Ihr Kind über einen längeren Zeitraum nicht am Sportunterricht teilnehmen, entscheidet der Fachlehrer zusammen mit der Schulleitung über die Befreiung. Je nach Bundesland und Schule liegt dieser Zeitraum bei vier bis acht Wochen.

Und meist müssen Sie dann entweder ein ärztliches Attest einreichen oder die Schule ordnet ein Gutachten durch den Schularzt an. Es sei denn, Ihr Kind kommt mit Gipsarm oder auf Krücken in die Schule. Ist der Grund für die Befreiung offensichtlich, kann die Schule natürlich auf ein Attest verzichten.

►Muster für eine Entschuldigung für den Sportunterricht

Für eine Befreiung vom Sport- oder Schwimmunterricht ist der jeweilige Fachlehrer der richtige Ansprechpartner. Die Entschuldigung können Sie zum Beispiel so schreiben:

An
Schule
– Herr/Frau Sportlehrer
Anschrift

Datum

Sehr geehrte/r Frau/Herr Name,

meine Tochter/mein Sohn Name ist am Wochenende mit dem Fahrrad gestürzt und hat sich dabei den linken Unterarm gebrochen. Wann die Verletzung ausgeheilt sein wird, ist derzeit schwer vorherzusagen.

Daher bitte ich, Name zunächst für die kommenden … Wochen von der Teilnahme am Sportunterricht zu befreien.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Befreiung vom Sportunterricht aus religiösen Gründen

Etwas anders sieht es aus, wenn Ihr Kind dem Sport- oder Schwimmunterricht aus religiösen Gründen dauerhaft fernbleiben soll. Beantragen Sie so eine Befreiung, wird die Schule zusammen mit der Schulaufsichtsbehörde eine Absprache mit Ihnen und Ihrem Kind treffen.

Denn hier gilt es einen Kompromiss zu finden, der das Recht auf Glaubensfreiheit, Ihr religiöses Erziehungsrecht und den staatlichen Bildungsauftrag der Schule unter einen Hut bringt. Deshalb muss zuerst geprüft werden, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt. Ein geschlechtergetrennter Unterricht wäre ein Beispiel dafür. Erst wenn alle Optionen ausgeschöpft sind, kommt ein Ausschluss Ihres Kindes in Betracht.

Der Religionsunterricht als Sonderfall

Der Religionsunterricht soll den Schülern grundlegende Kenntnisse einer bestimmten Glaubenslehre vermitteln. In Deutschland steht dabei meist katholischer und evangelischer Religionsunterricht auf dem Stundenplan. Dass es Religionsunterricht als Fach an öffentlichen Schulen gibt, ist sogar in Art. 7 GG (Grundgesetz) verankert.

Auf der anderen Seite ist durch Art. 4 GG die Religions- und Glaubensfreiheit als Grundrecht gegeben. Und dieses Grundrecht schließlich sowohl die positive als auch die negative Glaubensfreiheit ein. Das heißt: Sie können nicht nur Ihre Religionszugehörigkeit frei wählen und ausüben. Genauso haben Sie das Recht, keiner Glaubensrichtung anzugehören. Dabei ist die Religionsmündigkeit kraft Gesetz ab dem 14. Lebensjahr gegeben.

Wie die Schulen den Religionsunterricht und die Teilnahme daran regeln, ergibt sich aus den Schulgesetzen der Bundesländer. Grundsätzlich kann kein Schüler dazu gezwungen werden, am Religionsunterricht teilzunehmen. Und ab dem 14. Lebensjahr kann er selbst entscheiden, ob er teilnimmt oder nicht. Nur in Bayern und dem Saarland ist das erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Bis dahin entscheiden Sie als Elternteil für Ihr Kind.

Möchten Sie Ihren Nachwuchs vom Religionsunterricht abmelden, müssen Sie das schriftlich tun, meist zum Anfang eines Schulhalbjahres. Doch Ihr Kind hat dann keine Freizeit. Stattdessen nimmt Ihr Kind entweder an einem Ersatzunterricht teil. Viele Schulen bieten dazu Ethik oder Philosophie an. Oder Ihr Kind wird in einem Aufenthaltsraum beaufsichtigt. Denn das erfordert die Aufsichtspflicht der Schule.

Tipp: Das Bildungswesen in Deutschland ist Ländersache. Deshalb hat jedes Bundesland seine eigenen Schulgesetze. Haben Sie Fragen zur Entschuldigung, Beurlaubung oder Befreiung von einzelnen Fächern, fragen Sie am besten bei der Schulleitung nach. Oder wenden Sie sich an das zuständige Schulamt.