Aktualisiert am 12. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Die folgende Tabelle wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um ihre Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Sie enthält die verschiedenen Fristen, die bei unterschiedlichen Arten von Abmahnungen beachtet werden müssen. Diese Übersicht stellt sicher, dass alle wesentlichen rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Fristen für Abmahnungen
Art der Abmahnung | Frist zur Beseitigung des Fehlverhaltens | Besonderheiten |
---|---|---|
Arbeitsrechtliche Abmahnung | 2 Wochen bis 1 Monat | Frist je nach Schwere des Verstoßes und Unternehmensrichtlinien variabel |
Mietrechtliche Abmahnung | 2 Wochen bis 1 Monat | Frist je nach Art des Mietverstoßes und den Vereinbarungen im Mietvertrag variabel |
Urheberrechtsverletzung | 1 Woche bis 2 Wochen | Frist hängt vom Abmahnschreiben und der Dringlichkeit des Unterlassungsanspruchs ab |
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung | 1 Woche bis 2 Wochen | Frist je nach Schwere des Verstoßes und Umfang der betroffenen Geschäftstätigkeit variabel |
Markenrechtsverletzung | 1 Woche bis 2 Wochen | Frist je nach Art der Verletzung und Umfang der betroffenen Markenrechte variabel |
Datenschutzverletzung | 1 Woche bis 2 Wochen | Frist je nach Schwere der Verletzung und Dringlichkeit der Unterlassung variabel |
Vertragsrechtliche Abmahnung | 2 Wochen bis 1 Monat | Frist je nach Art des Vertragsverstoßes und den Vereinbarungen im Vertrag variabel |
Eine Frist definiert einen bestimmten Zeitraum und wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, beginnen oder enden bestimmte rechtliche Wirkungen. Im Zusammenhang mit einer Abmahnung gibt es unterschiedliche Fristen, wobei hier zunächst unterschieden werden muss, um was für eine Abmahnung es sich handelt.
Bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung
handelt es sich um die Aufforderung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, ein bestimmtes Fehlverhalten künftig zu unterlassen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer also auf einen Pflichtverstoß hin, fordert ihn dazu auf, sich künftig vertragsgemäß zu verhalten und benennt die Folgen, die drohen, wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht korrigiert. Dadurch ist die arbeitsrechtliche Abmahnung eine Warnung an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber verzichtet zwar zunächst auf die Kündigung und gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, negative Folgen zu vermeiden, behält sich aber gleichzeitig die Kündigung im Wiederholungsfall vor. Notwendig ist die arbeitsrechtliche Abmahnung jedoch nur zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung, denn die Abmahnung verfolgt das Ziel, eine Besserung zu erreichen. Dies setzt allerdings voraus, dass es sich bei dem gerügten Verhalten um einen Sachverhalt handelt, den der Arbeitnehmer beeinflussen und damit sein Verhalten aktiv steuern kann. Im Zusammenhang mit der arbeitsrechtlichen Abmahnung gibt es grundsätzlich keine verbindlichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, denn maßgeblich ist immer der jeweilige Einzelfall. Dennoch gibt es grobe Richtlinien für die Zeiträume, bis wann eine Abmahnung ausgesprochen sein sollte und wie lange eine Abmahnung wirksam ist. Im Hinblick darauf, bis wann eine Abmahnung ausgesprochen sein muss, gilt, dass die Abmahnung möglichst zeitnah erfolgen sollte. Als grobe Faustregel gilt die zweiwöchige Frist, die auch bei fristlosen Kündigungen angewandt wird. Lässt der Arbeitgeber nämlich viel Zeit verstreichen, bevor er die Abmahnung ausspricht, könnte der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Fehlverhalten ohne Folgen bleibt. Für die Wirksamkeit einer Abmahnung gelten zwei bis drei Jahre als grobe Richtlinie. Die Abmahnung beabsichtigt, einen Pflichtverstoß zu rügen, zu einem vertragsgemäßen Verhalten aufzufordern und ein Fehlverhalten zu korrigieren. Hat der Arbeitnehmer sein Verhalten geändert und sich seit der Abmahnung keine Fehltritte mehr geleistet, hat die Abmahnung den gewünschten Erfolg erzielt, verliert damit aber auch an Wirksamkeit.
Bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung
geht es darum, einen Schaden möglichst schnell zu beseitigen und das sofortige Unterlassen einer Verletzungshandlung zu erreichen. Aus diesem Grund enthält eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Aufforderung, das gerügte Fehlverhalten zu unterlassen, bestimmte Maßnahmen zur Schadensbeseitigung vorzunehmen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Um der Abmahnung Nachdruck und Ernsthaftigkeit zu verleihen, muss hierfür eine Frist gesetzt werden. Ist diese Frist abgelaufen, ohne dass der Abgemahnte den Aufforderungen nachgekommen ist, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung erwirken und ein Gerichtsverfahren einleiten. Für die Dauer der Frist gibt es keine gesetzliche Regelung, bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind jedoch recht kurze Fristen üblich. So sind Fristen über mehrere Wochen eher die Ausnahme, meist betragen die Fristen nur wenige Tage, teilweise sogar nur einige Stunden.
Bei einer mietrechtlichen Abmahnung
handelt es sich ebenfalls um eine Warnung, die eine Aufforderung enthält. Dabei wird in einer mietrechtlichen Abmahnung immer eine Frist gesetzt, bis wann ein Verhalten abgestellt oder eine Störung behoben sein muss. Durch die Abmahnung erhält der Abgemahnte die Möglichkeit, den beanstandeten Sachverhalt zu bereinigen und so weitere Folgen zu vermeiden. Ist die Frist ergebnislos verstrichen, kann eine Kündigung erfolgen. Wichtig ist aber, dass die Frist angemessen ist. Mahnt ein Mieter beispielsweise seinen Vermieter wegen Mängeln in der Wohnung ab, muss er ihm ausreichend Zeit einräumen, um die Mängel zu beseitigen. Als Richtlinie gilt dabei, dass die Frist dem Zeitraum entsprechen muss, der zur Beseitigung von vergleichbaren Mängeln oder Störungen unter normalen Umständen benötigt wird.
Abmahnung mit Frist als Muster
Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),
auf folgendem Grund sehe ich mich leider dazu gezwungen, eine Abmahnung gegen Sie auszusprechen:
In Ihrer Eigenschaft als Mieter der Mietsache (Bezeichnung und Lage der Wohnung, Wohnungsnummer, Anschrift) gehört zu Ihren mietvertraglichen Pflichten, die Hausordnung einzuhalten. Diese sieht vor, dass die Reinigung des Treppenhauses im wöchentlichen Wechsel von den Mietparteien übernommen wird. Mir liegen mehrere Beschwerden Ihrer Mitmieter vor, die beanstanden, dass Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen.
Zudem wird bemängelt, dass Sie das Treppenhaus als Abstellfläche für diverse Gegenstände nutzen. Teilweise ist es dadurch nicht möglich, die Wohnungen in den oberen Etagen hindernisfrei zu erreichen. Ich war am (Datum) persönlich vor Ort und habe mich von diesem Zustand überzeugt.
Ich fordere Sie daher auf, den im Treppenhaus verteilten Hausrat bis zum (Datum) zu entfernen. Des Weiteren erinnere ich Sie an Ihre Vertragspflichten und fordere Sie auf, künftig dafür zu sorgen, dass der Hausfrieden nicht gestört wird.
Sollten Sie die eingeräumte Frist wider Erwarten ergebnislos verstreichen lassen oder sollte es erneut zu Beanstandungen kommen, müssen Sie mit der Kündigung des Mietverhältnisses rechnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift.
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