Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Zu den sehr häufigen Gründen für Abmahnungen gehören Urheberrechtsverletzungen. Der Abgemahnte erhält dabei ein meist anwaltliches Schreiben, in dem ihm vorgeworfen wird, er habe durch ein bestimmtes Verhalten Urheberrechte verletzt. Gleichzeitig wird er dazu aufgefordert, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine meist recht hohe Gebühr zum Ausgleich der Schadensersatzansprüche und der Anwaltkosten zu bezahlen.

Wodurch können Urheberrechtsverletzungen entstehen?

1.) In vielen Fällen sind sich die Abgemahnten keiner Schuld bewusst oder halten die Abmahnung für übertrieben. Recht schnell fällt zudem der Begriff Massenabmahnung. Eine Massenabmahnung ist eine Abmahnung, die letztlich mit dem gleichen Text an viele Adressanten verschickt wird und in erster Linie Gewinnabsichten verfolgt. Solche Abmahnungen sind unzulässig, in der Realität aber auch die Ausnahme.

2.) Natürlich gibt es schwarze Schafe, natürlich ist nicht jede Abmahnung tatsächlich berechtigt und natürlich kommt es vor, dass Ansprüche geltend gemacht werden, die in diesem Umfang und in dieser Höhe nicht bestehen. Aber der überwiegende Teil der Abmahnungen ist berechtigt und begründet sich tatsächlich in einer Verletzung der Urheberrechte. Eine solche Abmahnung kann unterschiedliche Inhalte haben, am häufigsten wird jedoch gerügt, dass urheberrechtlich geschützte Texte, Fotos oder Bilder auf der eigenen Webseite, zu Werbezwecken oder für Beschreibungen bei Verkäufen und Onlineauktionen verwendet wurden, oder dass Filesharing betrieben wurde. Filesharing meint die Teilnahme an Online-Tauschbörsen, wo beispielsweise Bilder, Musikstücke, Filme, Hörbücher, Software oder Computerspiele eingestellt oder heruntergeladen und auf diese Weise zwischen den Teilnehmern ausgetauscht werden.

3.) Die meisten dieser Werke sind urheberrechtlich geschützt, was bedeutet, dass nur der Urheber oder der Rechteinhaber darüber entscheiden kann, ob und wie seine Werke verbreitet, verwertet und verwendet werden. Stellt nun jemand eines der Werke ins Internet, entspricht dies einer Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechts. Hat ihm der Urheber aber dazu keine Einwilligung erteilt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Gleiches gilt, wenn Werke heruntergeladen oder kopiert und anschließend für eigene Zwecke verwendet werden.

https://www.youtube.com/watch?v=cpWOpbGFfWM

Worum geht es in der Abmahnung?

Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, die sowohl vom Rechteinhaber als auch von einem Anwalt ausgesprochen werden kann, enthält zunächst eine detaillierte Beschreibung des Vorwurfs und eine Erklärung, weshalb der Urheber seine Rechte verletzt sieht. Daneben wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, ein solches Fehlverhalten künftig zu unterlassen und eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch die Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, eine empfindliche Vertragsstrafe zu bezahlen, falls es zu einem Wiederholungsfall kommen sollte. Dabei ist die Erklärung 30 Jahre lang gültig. Zudem enthält die Abmahnung ein Vergleichsangebot. Dieses sieht eine Zahlung vor, durch die die Schadensersatzansprüche und die entstandenen Anwaltskosten beglichen werden. Generell hat die Abmahnung dabei die Funktion, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Reagiert der Abgemahnte nicht oder nicht ausreichend auf die Abmahnung, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung erwirken und Klage erheben, denn der Abgemahnte hat sein Angebot einer außergerichtlichen Einigung ja nicht angenommen.

Wichtig: Grundsätzlich sollte eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung immer ernst genommen werden, denn Urheberrechtsverletzungen haben auch eine strafrechtliche Komponente. Dennoch muss in jedem Einzelfall überprüft werden, ob die Abmahnung in der vorliegenden Form berechtigt ist, bevor Erklärungen abgegeben und Zahlungen geleistet werden. Sinnvoll ist daher, sich umgehend an einen Anwalt oder auch an eine Verbraucherzentrale zu wenden und sich dort beraten zu lassen.

Urheberrechtsverletzung Abmahnung als Muster

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

folgender Sachverhalt veranlasst mich dazu, Sie hiermit abzumahnen:

Als Betreiber der Internetseite ____ habe ich auf der Unterseite ____ einen Text zum Thema (Titel) veröffentlicht. Dieser Text ist als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt und mir steht das alleinige und uneingeschränkte Urheberrecht zu.
Sie haben mehrere Abschnitte dieses Textes kopiert und als Produktbeschreibung für die Auktion (Nummer, Startzeit, Datum) auf der Seite ____ verwendet.

Da ich einer solchen Verwendung meines Textes nicht zugestimmt habe, haben Sie meine Rechte verletzt. Ich als Rechteinhaber habe das alleinige Entscheidungsrecht, ob, wie und in welchem Umfang mein Werk veröffentlicht, verwertet und verwendet wird. Ihr Fehlverhalten kann und werde ich nicht hinnehmen.

Ich fordere Sie daher ausdrücklich auf, die widerrechtlich kopierten Textabschnitte umgehend aus Ihrer Beschreibung zu löschen, ein solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen und die beiliegende Unterlassungserklärung bis zum (Datum) abzugeben. Gleichzeitig erwarte ich Ihre Zahlung in Höhe von ____ Euro als Schadensersatz bis zum (Datum).

Sollten Sie mein Angebot zu einer außergerichtlichen Einigung nicht annehmen und meinen Aufforderungen nicht in vollem Umfang fristgerecht nachkommen, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Mit freundlichem Gruß,

Unterschrift.