Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

In den meisten Fällen bildet ein schriftlicher Mietvertrag die Grundlage für das Mietverhältnis. Das gilt sowohl für die Mietwohnung als auch für eine Ferienwohnung.

Das Bundesministerium der Justiz hat schon in den 1970er-Jahren einen Mustermietvertrag veröffentlicht. Dieser Mustermietvertrag sollte die Interessen vom Mieter und vom Vermieter gleichermaßen berücksichtigen. Und auch heute noch orientieren sich viele Mietverträge an dem Mustermietvertrag des Bundesjustizministeriums.

Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Allerdings hat sich das Mietrecht seitdem stark verändert. So wurden neue Gesetze verabschiedet und es gab größere Mietrechtsreformen. Zu Sachverhalten, die im Gesetz nicht eindeutig geregelt sind, haben die Gerichte zahlreiche Entscheidungen getroffen. Soll ein Mustermietvertrag, der auch als Formularmietvertrag bezeichnet wird, verwendet werden, ist deshalb wichtig, dass er auf einem aktuellen Stand ist. Doch was heißt das für Sie? Im Folgenden erklären wir, worauf Sie beim Mietvertrag achten sollten. Und wenn Sie eine Vorlage für einen Mietvertrag für eine Ferienwohnung suchen, werden Sie ebenfalls fündig.

Die Form des Mietvertrags

Grundsätzlich können Sie einen Mietvertrag auch mündlich schließen. Die Schriftform ist nämlich nur bei zeitlich befristeten Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr und bei Mietverträgen auf Lebenszeit des Mieters vorgeschrieben. Außerdem muss eine Indexmiete immer schriftlich vereinbart werden. Sind Sie sich mit Ihrem Vermieter einig, können Sie die Vereinbarungen und Absprachen also prinzipiell unbürokratisch regeln und per Handschlag besiegeln. Der große Nachteil ist aber, dass sich mündliche Vereinbarungen im Streitfall kaum beweisen lassen. Aus diesem Grund werden Mietverträge in den meisten Fällen schriftlich geschossen. So können beide Vertragsparteien die Regelungen prüfen und haben etwas in der Hand, auf das sie sich später berufen können.

  • Tipp: Soll ein Mustermietvertrag die Basis für Ihr Mietverhältnis bilden, sollten Sie den Vertrag sehr genau lesen. Denn oft enthält das Gesetz Regelungen, die für den Mieter günstiger sind als die Vereinbarungen in gängigen Formularmietverträgen. Ist das bei Ihnen auch der Fall, können Sie versuchen, mit dem Vermieter andere Vereinbarungen zu treffen, die sich am Gesetz orientieren. Achten Sie außerdem auf Zusatzvereinbarungen, die der Vermieter selbst formuliert hat. In Mietverträgen tauchen immer wieder Klauseln auf, die den Mieter unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind. An solche unwirksamen Klauseln sind Sie nicht gebunden. Auch dann nicht, wenn Sie den Mietvertrag unterschrieben haben.

Wenn eine Garage oder ein Stellplatz zur Mietwohnung gehört

Gehört zu der Wohnung, die Sie mieten möchten, eine Garage oder ein Stellplatz, ist das natürlich ein großer Pluspunkt. Schließlich können Sie sich die leidige Suche nach einem Parkplatz sparen. Allerdings sollten Sie mit Blick auf den Mietvertrag folgendes beachten:

  • Wird die Garage oder der Stellplatz im Rahmen des Mietvertrags vereinbart, bilden der Mietvertrag für die Wohnung und der Mietvertrag für den Parkplatz juristisch gesehen eine Einheit. Mieterhöhungen oder Kündigungen können dann nur gemeinsam, also mit Wirkung für beide Vertragskomponenten ausgesprochen werden. Eine Teilkündigung der Garage, beispielsweise weil der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, ist nicht möglich.
  • Werden für die Wohnung und für die Garage oder den Stellplatz eigenständige Mietverträge abgeschlossen, gelten für den Parkplatz die allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften. Das gilt auch dann, wenn beide Komponenten zwar in einem Mietvertrag stehen, aber ausdrücklich als separate Mietverhältnisse behandelt werden. Die Folge ist, dass die besonderen Schutzbestimmungen für Wohnraum nicht greifen. Was die Garage oder den Stellplatz angeht, sind Sie als Mieter deshalb nicht vor beispielsweise einer happigen Mieterhöhung oder einer Kündigung geschützt. Andererseits können Sie den Mietvertrag für Ihren Parkplatz kündigen, ohne dass sich das auf den Mietvertrag für Ihre Wohnung auswirkt.

Checkliste: Darauf sollten Sie beim Mietvertrag achten

Die rechtlichen Grundlagen rund um den Mietvertrag finden Sie ab § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Einen Mustermietvertrag wiederum stellt Ihnen beispielsweise der Deutsche Mieterbund e. V. (DMB) kostenfrei zur Verfügung.

Nun sind Mustermietverträge oder Verträge im Allgemeinen aber mitunter etwas kompliziert formuliert und für einen juristischen Laien nicht immer ganz einfach zu verstehen. Als kleine Hilfestellung haben wir Ihnen deshalb eine Checkliste mit den Punkten zusammengestellt, auf die Sie im Mietvertrag besonders achten oder die Sie mit Ihrem Vermieter abklären sollten.

Ist die vollständige Anschrift des Vermieters im Mietvertrag aufgeführt? 
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Sind die Räume in der Mietwohnung und die mitvermieteten Nebenräume wie Keller, Dachboden oder Stellplatz genau bezeichnet? 
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Ist die Größe der Wohnung richtig angegeben? 
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Ist der Mietvertrag zeitlich befristet oder wird er auf unbestimmte Zeit geschlossen? 
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Ist die Miethöhe angemessen? 
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Gibt es im Mietvertrag Regelungen zu Mieterhöhungen in den kommenden Jahren? 
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Bei einem unbefristeten Mietvertrag: Enthält der Mietvertrag eine Kündigungsausschlussklausel, nach der der Mieter und/oder der Vermieter eine bestimmte Zeit lang auf ihr Kündigungsrecht verzichten? 
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Welche Nebenkosten werden laut Mietvertrag auf den Mieter umgelegt? Wie werden sie abgerechnet? 
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Enthält der Mietvertrag eine Klausel, die den Mieter zur Kostenübernahme bei Kleinreparaturen verpflichtet? 
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Muss der Mieter laut Mietvertrag Renovierungsarbeiten (sog. Schönheitsreparaturen) durchführen? 
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Welche baulichen Veränderungen darf der Mieter in der Wohnung vornehmen? 
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Gibt es in der Wohnung Mängel, die der Vermieter vor dem Einzug des Mieters noch beseitigen muss? 
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Welche Regelungen enthält der Mietvertrag zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen, zur Reinigung des Treppenhauses, zum Winterdienst und zur Gartenpflege? 
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Darf der Mieter die Wohnung auch beruflich/gewerblich nutzen? 
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Darf der Mieter die Wohnung untervermieten, beispielsweise bei längerer Abwesenheit? 
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Ist die Haltung von Haustieren erlaubt? 
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Darf sich der Vermieter Zutritt zur Wohnung verschaffen, wenn er seinen Besuch rechtzeitig vorher ankündigt? 
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Bei einer Wohnung mit Garage oder Stellplatz: Wird für den Parkplatz ein gesonderter Mietvertrag geschlossen? 
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Bei einer Einliegerwohnung: Wurde der Mieter darüber aufgeklärt, dass für den Vermieter eine vereinfachte Kündigungsmöglichkeit besteht? 
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Enthält der Mietvertrag Regelungen zum Stellen eines Nachmieters, falls der Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen möchte? 
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Bei einer Eigentumswohnung: Behält sich der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung vor? 
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Muss der Mieter eine Mietkaution bezahlen? Wenn ja, welche Regelungen dazu gibt es? 
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Mustermietvertrag für eine Ferienwohnung

Möchten Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vermieten, ist der Mietvertrag weit weniger komplex als bei einer normalen Mietwohnung. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass der Mietvertrag Regelungen zu allen wichtigen Punkten enthält. Neben den Angaben zur Ferienwohnung selbst, der Mietdauer und den dafür fälligen Entgelten gehören hierzu beispielsweise Vereinbarungen im Fall einer Stornierung. Im Folgenden haben wir eine Vorlage für Sie vorbereitet, die Sie als Mustermietvertrag für die Vermietung Ihrer Ferienwohnung verwenden können.

MIETVERTRAG ÜBER DIE ANMIETUNG EINER FERIENWOHNUNG

vom ____________________ bis zum ____________________

zwischen

______________________________ als Gast/Mieter

und

________________________________ als Vermieter

§ 1 Mietgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist folgende Ferienunterkunft:

Ferienwohnung Nr. ____________________

Anschrift: ____________________________________________________

Die Ferienunterkunft ist für max. _____ Personen, davon _____ Erwachsene und _____ Kinder, geeignet.

(2) Die Ferienunterkunft wird an folgende Personen vermietet:

Vor- und Nachname, Geburtsdatum: _______________________________________

Vor- und Nachname, Geburtsdatum: _______________________________________

Vor- und Nachname, Geburtsdatum: _______________________________________

Vor- und Nachname, Geburtsdatum: _______________________________________

Vor- und Nachname, Geburtsdatum: _______________________________________

Die Ferienunterkunft darf nur von den Personen bewohnt werden, die namentlich in diesem Mietvertrag benannt sind.

(3) Die Ferienunterkunft ist ein Nichtraucherobjekt. Das Rauchen ist nur auf dem Balkon gestattet.

(4) In der Ferienwohnung sind keine Haustiere/______ Hunde erlaubt.

(5) Die Ferienunterkunft ist/ist nicht behindertengerecht ausgestattet.

(6) Die Ferienunterkunft ist möbliert und vollständig eingerichtet. Die Ausstattung ist in einer separaten Wohnungsbeschreibung aufgeführt. Diese Wohnungsbeschreibung ist als Anlage Bestandteil dieses Vertrags.

(7) Während der Mietdauer steht dem Mieter der Stellplatz Nr. _____ kostenfrei zur Verfügung. Sollte dieser oder ein vergleichbarer Stellplatz wider Erwarten nicht verfügbar sein, berechtlicht dies jedoch nicht zu einer Mietminderung.

(8) Für die Dauer der Mietzeit erhält der Mieter _____ Schlüssel.

§ 2 Mietdauer, An- und Abreise

(1) Die Ferienunterkunft wird vom __________ bis zum ________ an den Mieter vermietet.

(2) Am Anreisetag beginnt die Mietdauer ab 14 Uhr. Die Schlüsselübergabe erfolgt bei/in ________________________________________.

(3) Am Abreisetag endet die Mietdauer um 11 Uhr. Der Mieter gibt die Schlüssel an der unter Punkt 2 genannten Stelle ab.

(4) Der Mieter hat die Ferienunterkunft geräumt, besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.

§ 3 Mietpreis und Zahlung

(1) Der Mietpreis beinhaltet die Mietkosten für die Ferienunterkunft sowie die Kosten für Strom, Wasser, Heizung und die Endreinigung.

(2) Der Mietpreis beläuft sich auf durchschnittlich ____ € pro Tag. Hinzu kommt die Kurtaxe von _____ € täglich. Für die vereinbarte Mietdauer beläuft sich der Mietpreis demnach auf insgesamt _________ €.

(3) Der Mietpreis ist wie folgt zu entrichten: Innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss leistet der Mieter eine Anzahlung von 20%, in diesem Fall über _______ €. Der Restbetrag von _______ € wird spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn fällig. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Mietbeginn zwei Wochen oder weniger, ist der gesamte Mietpreis sofort fällig. Die Zahlung erfolgt unbar auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: _____________________________

IBAN: ___________________________________

Name der Bank: ____________________________

Sofern der Mieter mit der Zahlung um mehr als sieben Tage in Verzug gerät, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und die Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten.

 

§ 4 Stornierung

(1) Storniert der Mieter diesen Mietvertrag, wird unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen folgende Entschädigungsleistung fällig:

– bei Kündigung bis 60 Tage vor Mietbeginn: 35% des Mietpreises

– bei Kündigung bis 40 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

– bei Kündigung bis 21 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises

– bei Kündigung bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises

– bei Kündigung unter 14 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

(2) Die Entschädigungsleistung wird jedoch nur dann fällig, wenn es dem Vermieter nicht gelingt, die Ferienunterkunft im vereinbarten Zeitraum anderweitig zu vermieten.

(3) Die Stornierungserklärung muss schriftlich erfolgen. Gleiches gilt für eine Kündigung durch den Vermieter.

(4) Bricht der Mieter seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so ist dennoch der gesamte Mietpreis zu bezahlen.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter hat die Ferienunterkunft einschließlich aller Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln.

(2) Für schuldhafte Beschädigungen der Ferienunterkunft, der Möbel und der übrigen Einrichtungsgegenstände haftet der Mieter.

(3) Sofern bei der Übernahme der Ferienunterkunft Mängel vorhanden sind oder während der Mietdauer entstehen, ist der Vermieter unverzüglich darüber zu informieren.

§ 6 Schriftform und Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Handschriftliche Ergänzungen sind nicht wirksam.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

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Ort, Datum, Unterschrift Mieter Ort, Datum, Unterschrift Vermieter