Aktualisiert am 19. April 2023 von Ömer Bekar

Sie brauchen einen neuen Personalausweis? Hier sind alle Infos, die Sie zur Beantragung wissen sollten.

Einen Reisepass müssen Sie nicht unbedingt haben. Jedenfalls dann nicht, wenn Sie nicht vorhaben, außerhalb der EU Urlaub zu machen. Beim Personalausweis ist das anders. Einen Personalausweis brauchen Sie, sobald Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Seit Ende 2010 wird der deutsche Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt.

Hidden
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Hidden
Hidden
Hidden

Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Außerdem ist er mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet. Ausführliche Informationen dazu, wie der Personalausweis aussieht und was er alles kann, finden Sie in einer Broschüre des Bundesinnenministeriums. Wir möchten Sie in diesem Beitrag darüber informieren, wie Sie einen Personalausweis beantragen.

Wer braucht einen Personalausweis?

In Deutschland gilt eine Ausweispflicht. Sie ergibt sich aus § 1 des Personalausweisgesetzes. Demnach muss jeder deutsche Staatsbürger einen gültigen Personalausweis besitzen, sobald er 16 Jahre alt ist. Eine Ausnahme gilt dann, wenn Sie einen gültigen Reisepass haben. Ist das der Fall, brauchen Sie nicht zusätzlich auch noch einen Personalausweis.

  • Achtung: Haben Sie die doppelte Staatsbürgerschaft und leben in Deutschland, müssen Sie sich mit einem deutschen Ausweisdokument ausweisen können. Es reicht also nicht, wenn Sie nur einen Ausweis oder Pass des zweiten Staates haben. Stattdessen müssen Sie als Doppelstaatler einen deutschen Personalausweis besitzen.

Wann muss ich einen Personalausweis beantragen?

Als deutscher Staatsbürger sind Sie ab dem 16. Lebensjahr grundsätzlich dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Gleichzeitig müssen die Daten in Ihrem Personalausweis aktuell sein. Deshalb müssen Sie in folgenden Fällen einen neuen Personalausweis beantragen:

  • Sie werden in Kürze 16 Jahre alt.
  • Ihr derzeitiger Personalausweis läuft bald ab.
  • Ihr Name hat sich geändert, beispielsweise weil Sie geheiratet haben oder geschieden wurden.
  • Ihr Personalausweis wurde gestohlen oder Sie haben Ihren Personalausweis verloren.
  • Sie wurden eingebürgert und besitzen jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie haben promoviert und möchten Ihren Titel in den Personalausweis eintragen lassen.
  • Aber: Sind Sie umgezogen, brauchen Sie keinen neuen Personalausweis. In diesem Fall wird auf Ihren Personalausweis ein Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse aufgeklebt und die Anschrift, die im Chip gespeichert ist, entsprechend geändert. Diese Adressänderung ist für Sie kostenfrei.

Wo muss ich den Personalausweis beantragen?

Ihren Personalausweis beantragen Sie bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Wohnort. Meist ist diese Behörde im Bürgeramt untergebracht. Sind Sie unsicher, an welche Stelle Sie sich wenden müssen, können Sie im Behördenfinder nachschauen.

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Bis der fertige Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ungefähr vier Wochen. Manchmal geht es zwar auch schneller, andersherum kann es aber auch Zeiten geben, in denen es länger dauert. Beantragen Sie Ihren Personalausweis deshalb rechtzeitig. Denn wenn Ihr jetziger Personalausweis abgelaufen ist, müssen Sie sich für die Übergangszeit unter Umständen einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen. Das ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Wo muss ich den Personalausweis beantragen?

Ihren Personalausweis beantragen Sie bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Wohnort. Meist ist diese Behörde im Bürgeramt untergebracht. Sind Sie unsicher, an welche Stelle Sie sich wenden müssen, können Sie im Behördenfinder nachschauen.

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Bis der fertige Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ungefähr vier Wochen. Manchmal geht es zwar auch schneller, andersherum kann es aber auch Zeiten geben, in denen es länger dauert. Beantragen Sie Ihren Personalausweis deshalb rechtzeitig. Denn wenn Ihr jetziger Personalausweis abgelaufen ist, müssen Sie sich für die Übergangszeit unter Umständen einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen. Das ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich einen Personalausweis beantragen will?

Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, hängt von der Ausgangssituation ab. Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, weil Ihr jetziger Personalausweis bald abläuft, und sich in der Zwischenzeit keine Änderungen ergeben haben, brauchen Sie lediglich

  • Ihren jetzigen Personalausweis, Ihren Reisenpass oder den Kinderausweis als Identitätsnachweis und
  • ein aktuelles Lichtbild.

Beantragen Sie zum ersten Mal einen Personalausweis oder haben sich Ihre Daten geändert, müssen Sie neben dem Identitätsnachweis und dem Passfoto noch folgende Unterlagen mitbringen:

  • Wenn Sie noch keine 16 Jahre alt sind: Kinderausweis, Kinderreisepass oder Ihre Geburtsurkunde und eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Wenn sich Ihr Name geändert hat: Ihre Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil oder ein anderer Nachweis über die Namensführung
  • Wenn Sie einen Doktortitel eintragen lassen möchten: Ihre Promotionsurkunde
  • Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben: Ihre Geburtsurkunde, Ihre Heiratsurkunde, Ihren bisherigen Pass und Ihre Einbürgerungsurkunde
  • Wenn Sie nicht genau wissen, ob Sie zusätzliche Unterlagen benötigen, fragen Sie einfach bei der zuständigen Stelle nach.

Ein Wort zum Foto

Das Passbild für Ihren Personalausweis muss ein biometrisches Passfoto sein, das die Anforderungen an elektronische Ausweisdokumente erfüllt. Die Bundesdruckerei stellt eine Mustertafel zur Verfügung. Dort können Sie die einzelnen Vorgaben nachlesen und überprüfen, ob Ihr Passbild für den Personalausweis verwendet werden kann.

Wie teuer ist der Personalausweis?

Die Gebühren für den Personalausweis sind bundesweit einheitlich in einer Verordnung festgelegt. Dadurch kommen folgende Kosten auf Sie zu:

Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro
Antragsteller bis 24 Jahre 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro

Wenn Sie bedürftig sind, kann die zuständige Personalausweisbehörde die Gebühren senken oder Ihnen komplett erlassen. Diese Entscheidung liegt aber immer im Ermessen der jeweiligen Behörde. Fragen Sie also nach, wenn Sie die Gebühren für den Personalausweis nicht aufbringen können. Bei der Behörde erfahren Sie dann auch, ob und in welcher Form Sie einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder -befreiung stellen müssen.

Wie lange ist der Personalausweis gültig?

Der Personalausweis ist

  • 10 Jahre gültig, wenn Sie über 24 Jahre alt sind, und
  • 6 Jahre gültig, wenn Sie noch keine 24 Jahre alt sind.

Ein vorläufiger Personalausweis hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten

Muss ich den Personalausweis selbst beantragen und abholen?

Grundsätzlich müssen Sie persönlich zur Behörde gehen, um Ihren Personalausweis zu beantragen. Dort wird ein Formular ausgefüllt, das Sie unterschreiben müssen. Außerdem müssen Sie die Gebühren für den Personalausweis bezahlen. Danach wird Ihr Antrag an die Bundesdruckerei weitergeleitet. In Ausnahmefällen können Sie eine Person dazu bevollmächtigen, Ihren Personalausweis für Sie zu beantragen. In diesem Fall muss die Person der Behörde eine schriftliche Vollmacht mit Ihrer Unterschrift, Ihren Personalausweis und ein ärztliches Attest vorlegen. Ist Ihr Personalausweis fertig, können Sie ihn bei der Personalausweisbehörde abholen. Bei der Abholung müssen Sie Ihren bisherigen Personalausweis vorlegen. Außerdem müssen Sie entscheiden, ob die Online-Funktion des Ausweises aktiviert werden soll. Bei der Ausgabe des Personalausweises ist die Aktivierung kostenfrei. Entschließen Sie sich erst später dazu, kostet die nachträgliche Aktivierung sechs Euro. Können oder möchten Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen, können Sie eine andere Person damit beauftragen. Hierfür müssen Sie der Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Eine Vorlage dafür finden Sie am Ende dieses Beitrags. Und die Person, die den Ausweis für Sie abholt, muss neben der Vollmacht auch Ihren Personalausweis mitbringen und sich selbst ausweisen.

Was muss ich tun, wenn mein Personalausweis weg ist?

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, sollten Sie den Verlust umgehend bei der Personalausweisbehörde oder der Polizei melden. Haben Sie die Online-Funktion aktiviert, müssen Sie diese außerdem sperren lassen. Durch die Sperrung ist sichergestellt, dass ein Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Die Sperrung können Sie bei der Personalausweisbehörde vornehmen lassen. Oder sie rufen bei der Sperrhotline an. Die Sperrhotline erreichen Sie rund um die Uhr unter der gebührenfreien Nummer 116 116. Für die Sperrung müssen Sie das Sperrkennwort nennen, das in Ihrem PIN-Brief steht. Die Sperrung selbst ist kostenfrei. Taucht Ihr Personalausweis wieder auf, können Sie die Online-Funktion wieder entsperren lassen. Dazu müssen Sie die Personalausweisbehörde persönlich aufsuchen. Das Entsperren der Online-Funktion kostet 6 Euro.

Vordruck: Vollmacht zur Abholdung des Personalausweises

VOLLMACHT ZUR ABHOLUNG DES PERSONALAUSWEISES

Hiermit bevollmächtige ich, ______________________________,

wohnhaft in _____________________________________________,

Herrn/Frau _____________________________________________,

wohnhaft in _____________________________________________,

geboren am _______________in ____________________________,

den Personalausweis, den ich am ____________ beantragt habe, für mich abzuholen.

Ich erkläre, dass mir der PIN-Brief von der Bundesdruckerei zugeschickt wurde.

_______________________     ________________________

Ort, Datum,                        Unterschrift

FAQ

Wie kann ich einen Formular Vordruck Personalausweis beantragen?

  • Zuständige Behörde: Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt
  • Persönliches Erscheinen erforderlich
  • Online-Terminvereinbarung möglich

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

  • Identitätsnachweis (z.B. alter Personalausweis, Reisepass)
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Bei Erstausstellung: Geburtsurkunde oder Familienbuch

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

  • Reguläre Bearbeitungszeit: 2-3 Wochen
  • Express-Ausweis: 3-4 Werktage, gegen Aufpreis

Wie hoch sind die Gebühren für einen Formular Vordruck Personalausweis?

  • Erwachsene: 37 Euro
  • Unter 24 Jahre: 22,80 Euro
  • Gebührenbefreiung möglich bei Bedürftigkeit

Kann ich den Personalausweis auch online beantragen?

  • Teilweise möglich: Identitätsfeststellung vor Ort notwendig
  • Nutzung des Online-Ausweisfunktion bei bestimmten Behörden und Dienstleistern

Welche Sicherheitsmerkmale hat ein Personalausweis?

  • Hologramme
  • Sicherheitsdruck
  • Integrierter Chip mit persönlichen Daten

Wie lange ist ein Personalausweis gültig?

  • Erwachsene: 10 Jahre
  • Unter 24 Jahre: 6 Jahre

Wie kann ich eine Namensänderung auf meinem Personalausweis vornehmen lassen?

  • Neuer Personalausweis beantragen
  • Vorlage von Nachweisen für Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)

Was mache ich, wenn ich meinen Personalausweis verloren habe?

  • Verlustmeldung bei zuständiger Behörde
  • Neuen Personalausweis beantragen
  • Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei

Kann ich meinen Personalausweis im Ausland beantragen oder verlängern?

  • Deutsche Botschaft oder Konsulat kontaktieren
  • Bearbeitungszeit kann länger sein
  • Zusätzliche Gebühren möglich