Aktualisiert am 12. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Der folgende Kündigungsvordruck für einen Handyvertrag wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen. Diese Vorlage hilft Ihnen, eine rechtssichere Kündigung Ihres Handyvertrags aufzusetzen.
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Telefonnummer] [E-Mail-Adresse]
Empfänger:
[Name des Mobilfunkanbieters]
[Adresse des Mobilfunkanbieters]
[PLZ Ort]
Datum: [Datum einfügen]
*Betreff: Kündigung meines Handyvertrags, Vertragsnummer [Ihre Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Handyvertrag mit der Vertragsnummer [Ihre Vertragsnummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung und das Datum, an dem der Vertrag endet.
Des Weiteren widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für mein Konto mit sofortiger Wirkung, sobald die Kündigung wirksam wird. Ich bitte Sie daher, ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Abbuchungen mehr vorzunehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie eine Schlussabrechnung zu.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]*Auf dem Mobilfunkmarkt tobt ein gewaltiger Konkurrenzkampf. Deshalb lassen sich die Anbieter ständig neue Tarifmodelle und immer günstigere Angebote einfallen. Für Sie kann es sich also lohnen, Ihren bestehenden Handyvertrag zu kündigen. Doch bei der Kündigung müssen Sie ein paar Dinge beachten.
Ein Handy ist heutzutage fast schon eine Selbstverständlichkeit. Doch gerade weil fast jeder mindestens ein Handy hat, müssen sich die Anbieter etwas einfallen lassen, wenn sie neue Kunden gewinnen und ihre bestehenden Kunden behalten wollen. Also bringen sie regelmäßig neue Tarife heraus, die noch mehr Leistungen zu immer kostengünstigeren Konditionen bieten. Wenn Sie sich über die aktuellen Angebote informieren, kann sich ein Tarif- oder Anbieterwechsel für Sie deshalb im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen. Allerdings müssen Sie erst einmal Ihren bisherigen Handyvertrag loswerden. Was Sie alles wissen und beachten sollten, damit die Kündigung reibungslos klappt, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Die ordentliche Kündigung des Handyvertrags
Handyverträge gibt es in verschiedenen Varianten. Die häufigste Version geht aber so: Sie schließen einen Vertrag mit einer Erstlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser 24 Monate verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um weitere zwölf Monate. Möchten Sie den Handyvertrag nicht fortsetzen, können Sie ihn ordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist eine normale, reguläre Kündigung. Sie ist immer zum Ende einer Vertragslaufzeit möglich. Einen besonderen Grund brauchen Sie für die ordentliche Kündigung nicht. Allerdings müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten.
Ab wann kann ich den Handyvertrag kündigen?
Durch die ordentliche Kündigung beenden Sie den Handyvertrag regulär zum Ende einer Vertragslaufzeit. Beträgt die Erstlaufzeit Ihres Handyvertrags 24 Monate, können Sie den Vertrag also erstmals nach zwei Jahren ordentlich kündigen. Da sich der Vertrag danach jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, können Sie den Vertrag anschließend jährlich per Kündigung beenden.
Allerdings müssen Sie mit Ihrer Kündigung nicht warten, bis sich eine Vertragslaufzeit dem Ende nähert. Stattdessen können Sie die Kündigung schon deutlich früher aussprechen. Theoretisch könnten Sie den Handyvertrag sogar gleich nach dem Abschluss wieder kündigen. Wirksam wird Ihre ordentliche Kündigung aber erst zum Ende der Vertragslaufzeit.
Bis wann muss ich meinen Handyvertrag kündigen?
Damit Ihre ordentliche Kündigung wie geplant wirksam werden kann, müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten. Die Kündigungsfrist beträgt bei Handyverträgen meist drei Monate. Manchmal gilt aber auch nur eine einmonatige Kündigungsfrist. Welche Kündigungsfrist Sie einhalten müssen, steht in den Vertragsbedingungen.
Für die Kündigung ist entscheidend, dass Ihre Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrem Anbieter vorliegt. Ist die Kündigungsfrist bereits abgelaufen, verlängert sich Ihr Handyvertrag um eine weitere Laufzeit. Ihre Kündigung kann dadurch erst zum Ende der folgenden Vertragslaufzeit wirksam werden. Achten Sie also darauf, rechtzeitig zu kündigen. Und behalten Sie im Hinterkopf, dass für die Einhaltung der Kündigungsfrist der Eingang beim Anbieter zählt. Es spielt also keine Rolle, welches Datum in Ihrem Kündigungsschreiben steht oder wann Sie die Kündigung losgeschickt haben. Entscheidend ist immer das Datum, an dem Ihre Kündigung bei Ihrem Anbieter ankommt.
So wird die Kündigungsfrist berechnet
Angenommen, die Vertragslaufzeit Ihres Handyvertrags endet am 31. Juli. Und die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Dann rechnen Sie: 31.07. – 3 Monate = 30.04. Ihre Kündigung muss somit allerspätestens am 30. April bei Ihrem Anbieter vorliegen. Kommt sie später an, ist die Kündigungsfrist abgelaufen. Ihr Vertrag verlängert sich dadurch automatisch um eine weitere Vertragslaufzeit und Ihre Kündigung kann erst zum Ende dieser weiteren Vertragslaufzeit wirksam werden.
Vorsicht bei Verlängerungen!
Normalerweise beträgt die Erstlaufzeit bei einem Handyvertrag 24 Monate. Danach verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Aber: Hat Ihnen Ihr Anbieter während oder zum Ende der Erstlaufzeit ein Angebot unterbreitet, das günstigere Konditionen, ein anderes Tarifmodell oder auch ein neues Handy beinhaltet, und haben Sie dieses Angebot angenommen, haben Sie aus rechtlicher Sicht einen neuen Handyvertrag abgeschlossen. Dieser neue Handyvertrag hat wieder eine Erstlaufzeit von 24 Monaten!
Was passiert eigentlich mit meiner Handynummer?
Wenn Sie den Anbieter wechseln, können Sie Ihre Handynummer behalten. Dieser Vorgang wird als Rufnummernportierung bezeichnet. Dazu müssen Sie meist ein entsprechendes Formular ausfüllen, wenn Sie den neuen Handyvertrag abschließen. Ihr bisheriger Anbieter übergibt Ihre Handynummer dann gewissermaßen an Ihren neuen Anbieter. Es kann zwar sein, dass Ihr alter Anbieter eine Gebühr für die Mitnahme Ihrer Handynummer verlangt. Andersherum bekommen Sie vom neuen Anbieter aber häufig einen bestimmten Betrag gutgeschrieben, wenn Sie ihre Handynummer mitbringen. Unterm Strich kostet Sie die Mitnahme Ihrer Handynummer deshalb meist nichts.
Allerdings müssen Sie Ihre alte Handynummer natürlich nicht behalten. Wenn Sie einen neuen Handyvertrag abschließen, bekommen Sie eine neue Handynummer zugeteilt. Ihre bisherige Handynummer wird dann zunächst gelöscht und später, nach einer gewissen Zeit, neu vergeben.
Die außerordentliche Kündigung des Handyvertrags
Das Gegenstück zur ordentlichen Kündigung ist die außerordentliche Kündigung. Sie kann jederzeit ausgesprochen werden und beendet den Handyvertrag vorzeitig. Allerdings können Sie Ihren Handyvertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Dieser Grund muss so wichtig sein, dass es Ihnen nicht zugemutet werden kann, den Handyvertrag fortzuführen und regulär zum Ende der Vertragslaufzeit zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung wird deshalb meist nur dann in Frage kommen, wenn Ihr Anbieter die vertraglich vereinbarten und zugesicherten Leistungen nicht erbringt oder wenn das Vertragsverhältnis erheblich gestört ist. Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, können beispielsweise sein:
- Ihre Verbindungen sind ständig gestört oder brechen komplett ab. Wenn Sie jedoch nur gelegentlich oder nur an bestimmten Orten schlechten oder keinen Empfang haben, ist das kein Kündigungsgrund.
- Die Handyrechnungen, die Ihnen Ihr Anbieter schickt, sind falsch und Ihr Anbieter weigert sich, die Rechnungen zu korrigieren. Typische Fehler bei Handyrechnungen sind, dass die Grundgebühr zu hoch berechnet wird oder dass Verbindungen abgerechnet werden, obwohl Sie eine Flatrate vereinbart haben.
- Ihr Anbieter erhöht während der Vertragslaufzeit die Preise oder streicht Leistungen, die vertraglich vereinbart waren.
- Ihr Anbieter hat Ihren Anschluss unberechtigerweise gesperrt.
- Das Handy, das zu Ihrem Vertrag gehört, ist kaputt und der Anbieter verweigert eine Reparatur oder einen Ersatz. Oft werden Handyverträge abgeschlossen, die aus dem eigentlichen Handyvertrag und einem Kauf- oder Mietvertrag für ein Handy bestehen. Beide Verträge gehören untrennbar zusammen. Deshalb wird auch von einem kombinierten Vertrag gesprochen. Können Sie einen Vertragsbestandteil nicht nutzen, können Sie den gesamten Vertrag kündigen.
Schauen Sie am besten in Ihren Vertragsbedingungen nach. Dort ist angegeben, welche Gründe und Umstände eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Beachten Sie aber, dass bei einer außerordentlichen Kündigung immer der Einzelfall betrachtet werden muss.
Achtung: Meist müssen Sie erst eine Frist setzen.
In den meisten Fällen können Sie nicht sofort eine fristlose Kündigung aussprechen. Stattdessen müssen Sie Ihrem Anbieter eine Frist einräumen, die es ihm ermöglicht, die Mängel oder Störungen zu beheben. Wenden Sie sich dazu schriftlich an Ihren Anbieter und beschreiben Sie möglichst genau, was Sie bemängeln. Gleichzeitig setzen Sie Ihrem Anbieter eine Frist. Zwei bis drei Wochen sollten dabei angemessen sein. Ist die Frist abgelaufen und konnte das Problem nicht gelöst werden, können Sie außerordentlich kündigen.
- Tipp: Fragen Sie nach einer Kulanzkündigung!
Möchten oder müssen Sie möglichst schnell aus Ihrem Handyvertrag aussteigen, liegt aber kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor, können Sie Ihren Anbieter bitten, einer Kulanzkündigung zuzustimmen. Schreiben Sie dazu Ihrem Anbieter, warum Sie den Handyvertrag vorzeitig beenden wollen. Optimal ist, wenn Sie Belege hinzufügen können, die Ihre Situation plausibel machen. Ihr Anbieter ist nicht dazu verpflichtet, Ihrer Bitte nachzukommen. In vielen Fällen wird Ihr Anbieter aber aus Kulanz einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zustimmen, wenn Sie gute Gründe haben und diese schlüssig erklären. Oder er wird sich bereiterklären, den Handyvertrag zumindest vorübergehend auf Eis zu legen.
Die formalen Vorgaben für die Kündigung des Handyvertrags
Für die Kündigung des Handyvertrags ist die Textform vorgeschrieben. Sie müssen Ihren Handyvertrag also auf jeden Fall schriftlich kündigen. Eine mündliche Kündigung ist nicht möglich. Textform heißt, dass Ihre Kündigung schriftlich erfolgt. Im Unterschied zur Schriftform ist eine eigenhändige Unterschrift aber nicht zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Sie nicht unbedingt ein Kündigungsschreiben aufsetzen und auf dem Postweg an Ihren Anbieter schicken. Stattdessen können Sie beispielsweise auch per Fax oder per E-Mail wirksam kündigen. Viele Anbieter haben auf Ihren Internetseiten außerdem ein Onlineformular bereitgestellt, durch das Sie den Handyvertrag direkt online kündigen können.
Das Problem an der Sache ist aber folgendes: Im Zweifel müssen Sie nachweisen, dass Sie den Handyvertrag gekündigt haben und dass Ihr Anbieter Ihre Kündigung rechtzeitig bekommen hat. Bei einem digitalen Versandweg können Sie diesen Nachweis jedoch kaum erbringen. Denn Sie können nicht wissen, ob die Technik funktioniert hat und ob Ihre Nachricht vollständig und lesbar beim Anbieter angekommen ist. Bestreitet Ihr Anbieter, dass er Ihre Kündigung bekommen hat, haben Sie also schlechte Karten. Deshalb sind Sie besser beraten, wenn Sie einen Versandweg wählen, den Sie belegen können. Eine Möglichkeit hierbei ist ein Einschreiben, eine andere Möglichkeit ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht. Sie können Ihre Kündigung aber auch in einem Handyshop vor Ort abgeben und sich die Abgabe bestätigen lassen.
- Tipp: Bleibt noch ausreichend Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, können Sie per E-Mail oder Onlineformular kündigen. Schickt Ihnen Ihr Anbieter daraufhin eine Kündigungsbestätigung zu, ist alles in Ordnung. Damit haben Sie einen verbindlichen Nachweis. Passiert jedoch nichts, sollten Sie nachfragen und rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist sicherheitshalber ein Kündigungsschreiben nachlegen.
Die Inhalte des Kündigungsschreibens
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss zwei grundlegende Anforderungen erfüllen: Zum einen muss es eindeutig zugeordnet werden können. Ihr Anbieter muss also zweifelsfrei entnehmen können, wer kündigt und worauf sich die Kündigung bezieht. Zum anderen muss aus der Kündigung klar hervorgehen, dass der jeweilige Handyvertrag gekündigt werden soll. Für Sie bedeutet das, dass Sie die wesentlichen Daten zum Handyvertrag angeben und Ihre Kündigung erklären sollten. Mehr braucht es für ein wirksames Kündigungsschreiben nicht. Wenn Sie möchten, können Sie zwar auch begründen, warum Sie kündigen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, einen Grund anzugeben. Ebenso müssen Sie kein konkretes Datum nennen, an dem Ihre Kündigung wirksam wird. Es genügt, wenn Sie zum Ende der Vertragslaufzeit oder zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Auch wenn es nicht unbedingt notwendig ist, kann es sinnvoll sein, Ihr Kündigungsschreiben noch um drei weitere Hinweise zu ergänzen:
- Widerruf der Datennutzung zu Werbezwecken: Ein Handyvertrag enthält meist eine Klausel, die es Ihrem Anbieter erlaubt, Ihre persönlichen Daten zu Werbezwecken zu nutzen. Durch Ihre Unterschrift unter dem Handyvertrag erteilen Sie ihm diese Erlaubnis. Wenn Sie den Handyvertrag kündigen, bleibt Ihre Einwilligung aber bestehen. Und bei einigen Daten wie Ihrem Namen und Ihrer Anschrift braucht der Anbieter Ihre Einwilligung erst gar nicht, um diese Daten zu Werbezwecken zu nutzen. Möchten Sie die Werbeflut zumindest etwas eindämmen, sollten Sie daher Ihre erteilte Einwilligung widerrufen und gleichzeitig einer Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken widersprechen.
- Keine Rückwerbeversuche: Wenn Ihr Anbieter Ihre Kündigung bekommen hat, wird er vielleicht versuchen, Sie zurückzugewinnen. Dazu wird er Ihnen verschiedene Angebote unterbreiten. Wenn Sie von solchen Rückwerbeversuchen verschont bleiben möchten, können Sie darauf in Ihrer Kündigung hinweisen.
- Widerruf der Einzugsermächtigung: Die Einzugsermächtigung, die Sie Ihrem Anbieter erteilt haben, erlischt automatisch, wenn der Vertrag beendet und abgerechnet ist. Denn die Einzugsermächtigung gilt für die fälligen Rechnungsbeträge aus dem Vertrag. Besteht der Vertrag nicht mehr, gibt es auch keine weiteren Rechnungen. Trotzdem kann es nicht schaden, den Anbieter daran zu erinnern, dass die Einzugsermächtigung nicht mehr gilt.
Aber Achtung: Eine einfache Kündigungserklärung reicht nur aus, wenn Sie Ihren Handyvertrag ordentlich kündigen. Kündigen Sie außerordentlich, müssen Sie Ihre Kündigung begründen und den Kündigungsgrund dabei möglichst konkret beschreiben.
- Tipp: Ein Rückruf beim Anbieter ist nicht notwendig!
Es kann gut sein, dass Ihnen Ihr Anbieter eine Kündigungsbestätigung zuschickt und Sie gleichzeitig um einen Rückruf bittet. Dieser Rückruf soll angeblich notwendig sein, damit Ihre Kündigung bearbeitet werden kann. Tatsächlich ist Ihr Rückruf für die Bearbeitung der Kündigung als solches aber nicht erforderlich. Hat Ihr Anbieter die Kündigung fristgerecht bekommen und bestätigt, wird sie auch wirksam. Bei Ihrem Rückruf wird es deshalb eher darum gehen, Sie davon zu überzeugen, die Kündigung doch noch zurückzunehmen oder einen neuen Handyvertrag abzuschließen.
Vordruck: Kündigung des Handyvertrags
Ihr Name
Ihre Anschrift
Ihr Mobilfunkanbieter
Anschrift
Ort, Datum
Kündigung meines Mobilfunkvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den bei Ihnen bestehenden Mobilfunkvertrag
Bezeichnung des Vertrags: ______________________________
Vertrags-/Kundennummer: ______________________________
Mobilfunknummer: ______________________________
ordentlich und fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit.
Zum Vertragsende widerrufe ich die Ihnen erteilte Einwilligung, meine Daten zu Werbezwecken zu nutzen, und widerspreche einer solchen Nutzung. Gleichzeitig bitte ich darum, von Rückwerbeversuchen in jeglicher Form abzusehen.
Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die erteilte Einzugsermächtigung mit Vertragsende und darüber hinaus erlischt.
Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung und das genaue Datum des Vertragsendes innerhalb der kommenden zwei Wochen schriftlich. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift