Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Sie haben Ihr Wunschauto gefunden und sind sich mit dem Verkäufer einig geworden? Dann sollten Sie nun Ihren Autokauf mit einem schriftlichen Kaufvertrag besiegeln.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Auch wenn es beim Autokauf rein rechtlich nicht notwendig ist: Schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Kaufvertrag ab.
  • Verwenden Sie am besten ein vorgefertigtes, standardisiertes Formular als Kaufvertrag. So verhindern Sie, dass wichtige Punkte
  • vergessen werden.
  • Achten Sie auf vollständige und ausführliche Angaben im Kaufvertrag. Und prüfen Sie, ob die Daten im Kaufvertrag alle richtig sind.
  • Ein Vertragsmuster finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Das Auto steht gut da, scheint technisch in Ordnung und macht einen sehr gepflegten Eindruck. Die Motorisierung stimmt, die Ausstattung passt und spätestens seit der Probefahrt sind Sie restlos überzeugt. Auch der Verkäufer ist Ihnen sympathisch, wirkt absolut vertrauenswürdig und an seiner Preisvorstellung gibt es nichts zu meckern. Besser hätte es also kaum laufen können. Kein Wunder, wenn Sie den Autokauf jetzt gerne per Handschlag besiegeln und das Fahrzeug direkt mitnehmen möchten. Und rein rechtlich wäre das sogar möglich. Denn einen Kaufvertrag über einen Pkw können Sie auch mündlich wirksam schließen. Aber: Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sollten Sie bei den Formalitäten die gleiche Sorgfalt an den Tag legen wie beim Autocheck. Und zu diesen Formalitäten gehört ein schriftlicher Kaufvertrag. Er verhindert Missverständnisse und schafft Rechtssicherheit. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie der Kaufvertrag für ein Auto aussehen sollte. Und eine Vorlage haben wir ebenfalls für Sie.

Die wichtigsten Punkte im Kfz-Kaufvertrag

Beim Kaufvertrag für ein Fahrzeug gelten keine strengen Regeln. Im Prinzip können Sie den Kaufvertrag also so gestalten, wie Sie das für richtig halten. Tatsächlich würde es sogar ausreichen, wenn Ihnen der Verkäufer das Auto samt Papieren übergibt und Sie ihm im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Denn ein mündlich geschlossener Kaufvertrag ist genauso wirksam wie ein schriftlicher Kaufvertrag. Sollten im Nachhinein aber Schwierigkeiten auftreten, haben Sie nichts in der Hand. Mündliche Absprachen sind schließlich schwer zu beweisen. So können Sie zwar sagen, dass Ihnen der Verkäufer Mängel bewusst verschwiegen hat. Wenn der Verkäufer aber behauptet, dass er Sie sehr wohl auf die Mängel und Schäden hingewiesen hatte, werden Sie das Gegenteil kaum belegen können. Deshalb sollten Sie nicht auf einen schriftlichen Kaufvertrag verzichten. Er beugt Missverständnissen und Unklarheiten vor und sichert Sie ab, falls es zu Konflikten kommen sollte. Im Kaufvertrag wiederum sollten folgende Angaben und Regelungen enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Verkäufers
  • Name und Anschrift des Käufers; die Nummer des Personalausweises kann ebenfalls erfasst werden.
  • genaue Bezeichnung des Fahrzeugs; neben dem Hersteller und dem Modell gehören hierzu Daten wie das Baujahr, die Laufleistung, der Termin für die nächste HU, die Fahrzeug-Ident-Nummer und die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Zubehör und Sonderausstattung; achten Sie darauf, dass Zubehör, das zusammen mit dem Fahrzeug verkauft wird, so auch im Kaufvertrag steht.
  • Kaufpreis; halten Sie im Kaufvertrag fest, wie teuer das Fahrzeug ist. Den Kaufpreis schreiben Sie am besten als Zahl und in Worten auf. Vermerken Sie außerdem, wann und wie der Kaufpreis bezahlt wird.
  • Mängel und Schäden; listen Sie alle Mängel und Schäden am Fahrzeug auf. Der Verkäufer darf Ihnen keine Mängel, die ihm bekannt sind, verschweigen. Auch behobene Unfallschäden und größere Reparaturen sollten Sie im Kaufvertrag vermerken. Weist Sie der Verkäufer auf erhebliche Mängel nicht hin, obwohl sie ihm bekannt waren, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Andersherum können Sie sich im Nachhinein nicht auf Mängel berufen, die im Kaufvertrag aufgeführt sind.
  • Ausschluss der Sachmängelhaftung; ein privater Verkäufer kann die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen. Anders als ein gewerblicher Verkäufer muss ein Privatverkäufer nämlich nicht für Mängel und Schäden geradestehen. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag aber ausdrücklich ausgeschlossen sein.
  • Zeitpunkt der Übergabe und Verpflichtung zur Ummeldung; damit mögliche Haftungsfragen mit der Kfz-Versicherung problemlos geklärt werden können, sollte im Kaufvertrag stehen, wann und um wie viel Uhr das Fahrzeug übergeben wurde. Wird das Auto angemeldet verkauft, sollte im Kaufvertrag außerdem vermerkt sein, bis wann das Fahrzeug umgemeldet sein muss.
  • Bestätigungen; notieren Sie im Kaufvertrag, dass Sie das Fahrzeug samt Papieren, Schlüsseln und Zubehör erhalten haben. Andersherum sollte der Verkäufer bestätigen, dass der den Kaufpreis in Empfang genommen hat. Durch diese Bestätigung ist verbindlich festgehalten, dass die gegenseitigen Forderungen erfüllt sind.

Die Gestaltung des Autokaufvertrags

Wenn Sie einen schriftlichen Kfz-Kaufvertrag aufsetzen möchten, können Sie ein Blatt Papier nehmen, die wichtigsten Daten notieren und zwei, drei Sätze dazu schreiben. Besser ist aber, wenn Sie ein Vertragsmuster verwenden. Denn in einem Mustervertrag sind alle entscheidenden Punkte enthalten. Sie müssen somit nicht befürchten, dass Sie wichtige Regelungen vergessen. Passagen im Musterkaufvertrag, die in Ihrem Fall nicht benötigt werden oder nicht zutreffen, können Sie streichen. Standardisierte und rechtssichere Musterverträge stellen beispielsweise Automobilclubs, Fahrzeugbörsen, Prüforganisationen und oft auch Kfz-Versicherungen zur Verfügung. Im Schreibwarenbedarf können Sie Vertragsmuster in Papierform kaufen. Wir haben ebenfalls einen Vordruck für Sie vorbereitet.

Die Ausfertigung des Pkw-Kaufvertrags

Kaufen Sie einen Mustervertrag im Schreibwarenhandel, hat der Vertrag üblicherweise einen oder mehrere Durchschläge. Und in diesem Fall bekommt der Käufer meist das Original, während der Verkäufer den Durchschlag behält. Letztlich spielt es aber keine Rolle, wer das Original und wer eine Kopie bekommt. Denn beide Ausführungen sind absolut identisch und gleichwertig.

Laden Sie sich einen Kfz-Kaufvertrag aus dem Internet herunter oder schreiben Sie den Kaufvertrag selbst, müssen Sie den Vertrag zweimal ausdrucken und beide Exemplare ausfüllen. Ein Exemplar bleibt dann bei Ihnen, das andere Exemplar nimmt Ihr Vertragspartner mit. Achten Sie aber darauf, dass Sie beide Vertragsformulare vollständig und genau gleich ausfüllen. Denn im Ernstfall kann es Schwierigkeiten geben, wenn Sie zwar einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben, Ihre Ausfertigung aber nicht mit dem Exemplar Ihres Vertragspartners übereinstimmt.

Vordruck für einen Kfz-Kaufvertrag

Kaufvertrag für ein (gebrauchtes) Kraftfahrzeug

Verkäufer
Name, Vorname:
Straße Hausnummer:
PLZ Ort:
Telefon:
geboren am:

Käufer
Name, Vorname:
Straße Hausnummer:
PLZ Ort:
Telefon:
geboren am:
Personalausweis Nr.:

Kraftfahrzeug
Hersteller:
Typ / Modell:
Erstzulassung:
Anzahl der Vorbesitzer:
Amtl. Kennzeichen:
Nächste HU:
Fahrzeug-Ident-Nr.:
Zulassungsbescheinigung Teil II Nr.:

Zusatzausstattung und Zubehör
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ein Gutachten, das den Zustand des Fahrzeugs dokumentiert liegt vor:
 ja  / nein

Kaufpreis
_______________ €, in Worten: ______________________________________ Euro

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises bleibt das Kraftfahrzeug Eigentum des Verkäufers.

Ausschluss der Sachmängelhaftung
Das Kraftfahrzeug wird privat und in dem Zustand wie gesehen verkauft. Die nachstehenden Erklärungen und Zusicherungen des Verkäufers ausgenommen, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Erklärungen des Verkäufers

1. Gesamtfahrleistung
Der Verkäufer versichert, dass die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs _________ km beträgt.

2. Motor
Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug

  • mit dem Originalmotor ausgerüstet ist.
  • bei einer Laufleistung von _____________ km mit einem Ersatz-/Austauschmotor ausgestattet wurde.

3. Nutzung
Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug, in der Zeit, in der es sein Eigentum war und – soweit ihm bekannt – auch davor,

  • nicht gewerblich genutzt wurde.
  • gewerblich als __________________________________ genutzt wurde.

4. Unfallschäden und Beschädigungen
Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es sein Eigentum war und – soweit ihm bekannt – auch davor,

  • keine Unfallschäden erlitten hat.
  • keine sonstigen erheblichen Beschädigungen erlitten hat.
  • lediglich folgende Schäden erlitten hat: __________________________________________________________________________________________________________________________________________

5. Mängel
Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, dass das Fahrzeug mit folgenden Mängeln verkauft wird: _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

6. Importfahrzeug
Der Verkäufer erklärt, dass es sich bei dem Fahrzeug – soweit ihm bekannt um

  • ein Importfahrzeug 
  • kein Importfahrzeug
    handelt.

Zusätzliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Erklärungen des Käufers
Sofern das Kraftfahrzeug nicht vorübergehend oder endgültig stillgelegt ist, verpflichtet sich der Käufer dazu, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens aber innerhalb von ___ Werktagen umzumelden.

Der Käufer erklärt, dass er das Fahrzeug wie gesehen kauft und mit dem Ausschluss der Sachmängelhaftung einverstanden ist.

Bestätigung des Käufers
Der Käufer bestätigt, dass er

  • das Fahrzeug mit _____ Schlüsseln und
  • den amtlichen Kennzeichen ____________________
  • der Stilllegungsbescheinigung
  • der Bescheinigung über die Außerbetriebsetzung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • die Bescheinigung über die letzte HU
  • das oben genannte Sonderzubehör
  • ___________________________________________________________________
    erhalten hat.

Bestätigung des Verkäufers
Der Verkäufer bestätigt den Erhalt des Kaufpreises

  • in bar.
  • per Überweisung vom ___________________________.

______________________________
Ort, Datum, Uhrzeit

 

______________________________ ______________________________
Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer

 

Hinweis: Dieser Auto-Kaufvertrag ist für den privaten Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs vorgesehen. Ist der Verkäufer ein Unternehmer, kann dieses Vertragsmuster so nicht verwendet werden. Denn in diesem Fall ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht wirksam. Als Unternehmer gilt der Verkäufer dann, wenn der Autoverkauf mit einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zusammenhängt. Das ist beispielsweise gegeben, wenn der Verkäufer selbstständig oder freiberuflich tätig ist und nun ein Fahrzeug, das er als Geschäftsfahrzeug genutzt hat, verkauft.