Aktualisiert am 20. Juni 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
„Ich bräuchte eine Mietbescheinigung fürs Amt.“ – Diesen Satz hören Vermieter immer wieder. Denn seit einiger Zeit müssen Sie als Mieter eine Bescheinigung vorlegen, wenn Sie sich nach einem Umzug beim Einwohnermeldeamt anmelden. Und der Vermieter muss Ihnen diese Bescheinigung ausstellen. Aber auch wenn Sie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beantragen wollen, brauchen Sie eine Bescheinigung vom Vermieter. Nur sieht diese Mietbescheinigung ein bisschen anders aus als die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Klingt verwirrend, ist aber gar nicht so kompliziert. Wir klären auf – und zeigen Ihnen, wie der Vordruck für eine Mietbescheinigung aussieht!
Im Zusammenhang mit der Mietbescheinigung müssen Sie zwischen zwei Dingen unterscheiden. So gibt es zum einen die Wohnungsgeberbestätigung. Diese brauchen Sie für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, wenn Sie umgezogen sind. Zum anderen gibt es die Mietbescheinigung, die Sie zum Beispiel beim Jobcenter oder der Gemeindeverwaltung einreichen, wenn Sie Sozialleistungen beantragen.
Beide Formen der Mietbescheinigung sind also für ein Amt bestimmt. Nur muss die Bescheinigung je nach Amt anders aussehen. Was das genau bedeutet und was Sie beachten müssen, erklären wir in diesem Beitrag.
►Vordruck Mietbescheinigung als Mustervorlage
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
zur Vorlage bei der Meldebehörde
Name des Wohnungsgebers
Anschrift
Hiermit bestätige ich als Wohnungsgeber einen Einzug zum ___________
in die Wohnung ___ (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Wohnungsnummer, Lage der Wohnung) ___.
Ich bin zugleich Eigentümer der Wohnung./ Eigentümer der Wohnung ist ___ (Name, Anschrift) ___.
In die genannte Wohnung sind folgende Personen eingezogen:
– Nachname, Vorname
– …
– …
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
__________________________
Ort, Datum Unterschrift
Warum brauche ich eine Mietbescheinigung fürs Einwohnermeldeamt?
Die Mietbescheinigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt gab es früher schon einmal. Dann wurde sie abgeschafft. Im Rahmen des Bundesmeldegesetzes (BMG) hat der Gesetzgeber die Bescheinigung zum 01. November 2015 wieder eingeführt. Die Regelung gilt bundesweit einheitlich.
Hintergrund hierzu ist, dass in Deutschland Meldepflicht herrscht. Das BMG schreibt vor, dass sich jede Person, die in Deutschland lebt, bei einem Wechsel des Wohnorts beim jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt melden muss. Für die Anmeldung haben Sie zwei Wochen lang Zeit. Das schreibt § 17 Abs. 1 BMG vor.
Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug müssen Sie also zu dem Einwohnermeldeamt gehen, das für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, und sich dort anmelden. Und bei der Anmeldung müssen Sie dann auch die Mietbescheinigung Ihres Vermieters vorlegen.
Durch die Bescheinigung soll falschen Angaben zu Personen und deren Wohnorten entgegengewirkt werden. Dabei geht es zum einen um Scheinanmeldungen. Für die Behörden soll es also leichter werden, zu prüfen, ob eine Person tatsächlich in einer Wohnung lebt oder nur zum Schein dort gemeldet ist. Zum anderen soll die Mietbescheinigung dazu beitragen, dass Sozialbetrug verhindert, aber auch Zwangsvollstreckungen und andere gerichtliche Beschlüsse effektiver umgesetzt werden können.
Muss mir der Vermieter die Bescheinigung ausstellen?
Der Vermieter ist gemäß § 19 BMG dazu verpflichtet, Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Und das innerhalb von zwei Wochen ab Ihrem Einzug in die Wohnung. Entscheidend ist also nicht, ab wann der Mietvertrag läuft. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie in die Wohnung eingezogen sind.
Die Zwei-Wochen-Frist ist gleichzeitig die Frist, die für Ihre Anmeldung beim Einwohnermeldeamt gilt. Das heißt:
Die Mietbescheinigung muss grundsätzlich der Vermieter ausstellen. Der Gesetzgeber spricht an dieser Stelle vom Wohnungsgeber. Wer das ist, steht im Mietvertrag. Allerdings kann sich der Vermieter auch vertreten lassen, wenn er zum Beispiel einem Verwalter eine entsprechende Vollmacht erteilt hat.
Wie muss die Mietbescheinigung vom Vermieter aussehen?
Es gibt keinen verbindlichen Vordruck für die Mietbescheinigung, den der Vermieter verwenden muss. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, welche Angaben in der Bestätigung stehen müssen. Und nach § 19 Abs. 3 BMG sind das:
- Name und Anschrift des Vermieters; wenn der Vermieter nicht der Eigentümer der Wohnung ist, dann auch der Name und die Anschrift des Eigentümers
- Datum des Einzugs in die Wohnung
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Bewohner der Wohnung
Einige Meldebehörden halten einen Vordruck für die Mietbescheinigung bereit. Daneben haben viele Städte und Gemeinden auf ihren Internetseiten Formulare zum Download bereitgestellt. Ein Beispiel können Sie sich hier anschauen. Der Vordruck stammt von der Stadt Kaiserslautern.
Der Vermieter kann aber auch ein eigenes Schreiben aufsetzen, das die vorgeschriebenen Angaben macht. Damit ist seine Pflicht ebenfalls erfüllt. Wie so ein Schreiben aussehen kann, sehen Sie am folgenden Muster.
Darf mir der Vermieter die Mietbescheinigung in Rechnung stellen?
Dass Ihnen der Vermieter eine Mietbescheinigung aushändigt, ist keine freiwillige Serviceleistung. Der Vermieter ist vielmehr gesetzlich dazu verpflichtet. Aus diesem Grund dürfte ein Verstoß gegen § 307 BGB vorliegen, wenn der Vermieter für die Bescheinigung Geld von Ihnen verlangt oder eine entsprechende Klausel im Mietvertrag steht.
Nach gängiger Rechtssprechung müssen gesetzliche Pflichten erfüllt werden, ohne dass dafür ein Entgelt verlangt werden darf. Der Anspruch auf eine Kostenerstattung besteht nur dann, wenn diese im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Das hat zum Beispiel das Landgericht Hamburg bestätigt, wobei es in seinem Urteil auch auf bestehende Urteile des BGH verweist (Az. 307 S 144/08).
Was ist, wenn mir der Vermieter die Mietbescheinigung nicht gibt?
Der Vermieter ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, Ihnen eine Mietbescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Meldebehörde auszustellen. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Dadurch droht ihm eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro.
Allerdings muss der Vermieter Ihnen die Bescheinigung nicht in die Hand drücken. Denn er kann die Bestätigung auch elektronisch an die Meldebehörde übermitteln. Fragen Sie deshalb nach, ob der Vermieter die Meldung nicht vielleicht schon gemacht hat.
Sie selbst haben ab Ihrem Einzug in die Wohnung zwei Wochen lang Zeit, um sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Verpassen Sie die Frist, kann Ihnen ebenfalls eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro auferlegt werden.
Dadurch vermeiden Sie, dass Ihnen eine Strafe auferlegt wird. Im Übrigen sind Sie nach § 19 Abs. 2 BMG sogar dazu verpflichtet, die Meldebehörde zu informieren, wenn Sie die Vermieterbescheinigung nicht rechtzeitig vorlegen können.
Übrigens: Auch der Vermieter hat das Recht, sich bei der Meldebehörde zu erkundigen, ob Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen sind. Schließlich könnten Sie ja einfach behaupten, dass er Ihnen die Bescheinigung bisher nicht ausgehändigt hat.
Brauche ich die Bescheinigung auch, wenn ich ausziehe?
Sie brauchen die Mietbescheinigung nur, um sich bei einem Umzug an Ihrem neuen Wohnort anzumelden. Für die Abmeldung am bisherigen Wohnort brauchen Sie seit dem 01. November 2016 keine Vermieterbestätigung mehr. Ihr Vermieter muss also nur den Einzug dokumentieren, den Auszug nicht.
Für welche Ämter brauche ich noch eine Mietbescheinigung?
Wie oben schon kurz erwähnt, gibt es nicht nur die Vermieterbescheinigung, die Sie bei einem Umzug beim Einwohnermeldeamt vorlegen müssen. Auch in anderen Fällen brauchen Sie eine Mietbescheinigung. In aller Regel ist das der Fall, wenn Sie Sozialleistungen oder staatliche Unterstützung beantragen oder beziehen.
Wenn Sie zum Beispiel Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe oder Wohngeld beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag eine Mietbescheinigung beilegen. Aber auch wenn Sie diese Leistungen schon beziehen und umziehen wollen oder müssen, brauchen Sie eine Mietbescheinigung. Anhand der Bescheinigung prüft der Sachbearbeiter, ob die Kosten für die Wohnung angemessen sind und übernommen werden.
Neben dem Jobcenter und dem Sozialamt sind zum Beispiel die Ausländerbehörde, die BAföG-Stelle bei einer Studienfinanzierung oder die Gemeindeverwaltung im Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung weitere Ämter, die eine Mietbescheinigung verlangen.
Diese Form der Mietbescheinigung ist aber deutlich umfangreicher als die Wohnungsgeberbestätigung. Außerdem arbeitet jede Behörde mit ihren eigenen Formularen.
Was wird im Vordruck zu dieser Mietbescheinigung abgefragt?
Die Mietbescheinigung, die Sie im Zusammenhang mit staatlichen Leistungen brauchen, unterscheiden sich je nach Behörde voneinander.
Ein fester Bestandteil sind Fragen dazu, wie groß die Wohnung ist und wie hoch die Miete und die Nebenkosten sind. Zusätzlich dazu kann die jeweilige Behörde noch verschiedene andere Dinge abfragen. So zum Beispiel
- ob Sie mit dem Vermieter verwandt sind.
- wie die Wohnung beheizt wird.
- in welchem Zustand Sie die Wohnung übernehmen, also renoviert oder nicht renoviert.
- ob die Wohnung möbliert ist.
- wie die Warmwasserbereitung erfolgt und welche Kosten dafür anfallen.
- ob Sie eine Kaution hinterlegt haben und wenn ja, in welcher Höhe.
Damit Sie sich ein besseres Bild machen können, haben wir Ihnen Vordrucke für Mietbescheinigungen vom Jobcenter Celle, für Wohngeld in Neustadt, für die Ausländerbehörde in Euskirchen und bei BAföG in Hessen als Beispiele verlinkt.
Woher bekomme ich den Vordruck für diese Mietbescheinigung und wer muss ihn ausfüllen?
Das Formular, das Sie brauchen, bekommen Sie direkt bei der jeweiligen Behörde. Einige Ämter haben die Vordrucke zum Download im Internet hinterlegt, bei anderen Ämtern müssen Sie sich das Formular von einem Sachbearbeiter geben lassen.
Ausfüllen und unterschreiben muss den Vordruck für die Mietbescheinigung Ihr Vermieter. Sie müssen das Formular nur zusammen mit den anderen Antragsformularen abgeben.