Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Sicherlich haben die wenigsten Spaß daran, sich durch die Steuerformulare und die Berge von Quittungen, Belegen und Kontoauszügen zu arbeiten. Trotzdem kann sich dieser Aufwand lohnen, denn in sehr vielen Fällen kann sich der Steuerzahler zumindest einen kleinen Teil seiner bezahlten Steuern wieder zurückholen. Einige haben zudem gar keine andere Wahl, weil sie dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

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Der Sinn und Zweck einer Steuererklärung

Eigentlich muss sich ein Arbeitnehmer nicht großartig um seine Steuerschuld kümmern, denn sein Arbeitgeber behält die fälligen Abgaben bei jeder Entgeltzahlung ein und leitet sie automatisch an das Finanzamt weiter. Grundsätzlich ist damit aus steuerlicher Sicht bereits alles erledigt. Allerdings kann die Höhe der geleisteten Steuervorauszahlungen von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Steuerzahler nicht das ganze Jahr über ein Arbeitseinkommen erzielt, sondern zeitweise Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld oder andere Lohnersatzleistungen bezogen hat. Die Höhe der Steuervorauszahlungen wird nämlich auf Grundlage des Jahresarbeitseinkommens festgesetzt. Daneben kann sich eine Abweichung ergeben, wenn die Werbungskosten, die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen und andere Ausgaben höher ausgefallen sind als die Freibeträge und Pauschalen, die automatisch berücksichtigt werden. Durch die Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt ermitteln, wie hoch die Steuerschuld tatsächlich ist. Dazu errechnet das Finanzamt das steuerpflichtige Einkommen, indem es, vereinfacht erklärt, die abzugsfähigen Ausgaben von den Einkünften abzieht. Auf Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens setzt das Finanzamt dann die Höhe der tatsächlich fälligen Steuern fest. Gleichzeitig prüft das Finanzamt, wie viel Steuern der Steuerzahler im Laufe des Jahres bereits bezahlt hat. Sind die geleisteten Vorauszahlungen höher als die festgesetzte Steuerschuld, erhält der Steuerzahler die Differenz zurück.

Die Formulare und die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

Eine Besonderheit der Steuererklärung besteht darin, dass entweder amtliche Vordrucke oder Formulare nach amtlichem Muster verwendet werden müssen. Bei den amtlichen Vordrucken handelt es sich um die Formulare, die in Papierform beim Finanzamt erhältlich sind. Formulare nach amtlichen Muster wiederum sind Vordrucke, die genauso aufgebaut sind wie die offiziellen Formulare, aber aus dem Internet heruntergeladen oder mittels Steuer-Software per Computer ausgefüllt und danach ausgedruckt oder elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden können. Für welche Variante sich der Steuerzahler entscheidet, bleibt letztlich seinem Geschmack überlassen. Wichtig ist nur, dass Formulare genutzt werden, die dem amtlichen Aufbau entsprechen. Die Steuererklärung auf selbst entworfenen Formularen oder als formloses Schreiben abzugeben, ist nicht möglich.

Neben den formalen Vorgaben muss der Steuerzahler außerdem die Abgabefristen beachten. In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob der Steuerzahler seine Steuererklärung freiwillig abgibt oder ob er dazu verpflichtet ist. Bei einer freiwilligen Steuererklärung kann sich der Steuerzahler vier Jahre lang Zeit lassen, Stichtag ist jeweils der 31. Dezember. Ist der Steuerzahler dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, muss seine Steuererklärung spätestens am 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen. Diese sogenannte Pflichtveranlagung ist unter anderem dann gegeben, wenn das Arbeitseinkommen nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird oder wenn sich der Steuerzahler zusammen mit seinem Ehepartner für die Steuerklassenkombination IV/IV entscheiden hat. Außerdem muss er eine Steuererklärung abgeben, wenn er Freibeträge beantragt oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld bezogen hat. Ausführliche Infos dazu, wer wann eine Steuererklärung abgeben muss, gibt es hier:

Zeichnet sich ab, dass es dem Steuerzahler nicht gelingen wird, seine Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, kann er eine Fristverlängerung beantragen. Dies ist auch durchaus ratsam, denn wenn sich der Steuerzahler zu lange Zeit lässt, kann es passieren, dass das Finanzamt Säumniszuschläge in Rechnung stellt. Anders als bei der eigentlichen Steuererklärung muss bei einem Antrag auf Fristverlängerung aber kein offizielles Formular ausgefüllt werden. Stattdessen reicht ein kurzes, formloses Schreiben aus.

Fristverlängerung Steuererklärung Muster

Steuerzahler
Anschrift

 

Zuständiges Finanzamt
Anschrift

 

Ort den Datum

 

Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe meiner Steuererklärung 20.……

 

Steuernummer:
Steuer-Identifikationsnummer:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bedingt durch ………………… [z.B. noch fehlende Unterlagen, eine längere Geschäftsreise, eine schwere Erkrankung, familiäre Umstände (unerwarteter Todesfall, Hochzeit, Scheidung, Geburt o. Ä.) ……………………… wird es mir aller Voraussicht nach nicht gelingen, meine Einkommenssteuerung für das Jahr 20.….. innerhalb der Abgabefrist vorzulegen.

Daher beantrage ich eine Verlängerung der Abgabefrist bis zum ……………..

Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift