Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Wenn Sie eine größere Anschaffung finanzieren wollen oder müssen, können Sie dafür einen Kredit aufnehmen. Doch bevor Sie den Darlehensvertrag unterschreiben, sollten Sie ihn genau prüfen.

Ob Auto, neue Möbel, Eigenheim oder um bestehende Verbindlichkeiten zusammenzufassen: Gründe für einen Kredit kann es viele geben. Und die Banken locken mit günstigen Konditionen, niedrigen Zinsen und attraktiven Angeboten. Doch längst nicht jedes Werbeversprechen bewahrheitet sich. Zudem kann sich so mancher Darlehensvertrag im Nachhinein als böse Überraschung entpuppen. Hinzu kommt: Gerade wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht allzu gut sind und die Hausbank in Sachen Kredit eher zögert, machen sich viele Verbraucher im Internet auf die Suche oder fragen bei privaten Kreditvermittlern an. Doch hier schwingt die Sorge mit, dass es sich um ein schwarzes Schaf handeln könnte. Und diese Befürchtung ist nicht ganz unberechtigt. Denn es gibt tatsächlich unseriöse Anbieter, die sich die Notsituation von finanzschwachen Kunden zunutze machen wollen.

Der erste und wichtigste Tipp lautet deshalb:

Unterschreiben Sie niemals einen Darlehensvertrag, ohne ihn genauestens zu prüfen!

Holen Sie sich auf jeden Fall mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese miteinander. Haben Siesich für ein Darlehensangebot entschieden, nehmen Sie sich die Zeit, um den Kreditvertrag genau zu studieren. Sie sollten einen Vertrag grundsätzlich erst dann unterschreiben, wenn Sie alle Details verstanden haben. Bestehen Unklarheiten, fragen Sie beim Anbieter nach und lassen Sie sich die jeweiligen Punkte erklären. Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, gehen Sie schließlich eine Verpflichtung ein. Und unüberlegte Entscheidungen können schnell zu einem großen Schuldenberg führen, der Sie in ernsthafte Schwierigkeiten bringen kann.

Achten Sie auf diese 5 Punkte bei einem Darlehensvertrag

Natürlich werden Sie sich als Laie auf die Schnelle kein solides Fachwissen zum Kreditgeschäft aneignen können. Das ist aber auch gar nicht notwendig. Um sicherzugehen, dass Sie einen vernünftigen Kredit abschließen, genügt es, wenn Sie auf die entscheidenden Eckpunkte achten und die typischen Fallstricke kennen. Die fünf wichtigsten Punkte, die Sie im Hinterkopf haben sollten, bevor Sie einen Darlehensvertrag unterschreiben, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Punkt 1: Können Sie sich den Kredit überhaupt leisten?

Zuallererst sollten Sie realistisch durchrechnen, ob Sie die monatlichen Kreditraten überhaupt bezahlen können. Bedenken Sie, dass Sie in den kommenden Monaten oder gar Jahren einen bestimmten Teil Ihres monatlichen Einkommens für den Kredit abzwacken müssen. Wenn es finanziell ohnehin schon knapp ist und Sie gerade so über die Runden kommen, wird es schwer, den Kredit ordnungsgemäß zu bedienen. Zumal Sie damit rechnen müssen, dass jederzeit etwas dazwischen kommen kann. Angenommen, Sie werden krank oder arbeitslos oder Ihre Fixkosten steigen. Können Sie die Kreditrate dann immer noch bezahlen? Beachten Sie außerdem, dass Ihr Kredit möglicherweise eine höhere Abschlussrate vorsieht. Wählen Sie im Zweifel lieber eine etwas niedrigere Kreditrate und dafür eine längere Laufzeit. Dadurch müssen Sie zwar mehr Zinsen bezahlen. Aber Sie können wenigstens sicher sein, dass es bei der Rückzahlung keine Probleme gibt. Und: Hinterfragen Sie ehrlich, ob Sie die geplante Anschaffung wirklich unbedingt jetzt schon brauchen. Vielleicht können Sie den Kauf ja noch etwas hinauszögern und in der Zwischenzeit zumindest einen Teil des Kaufpreises ansparen.

  • Übrigens: Für Banken, Sparkassen und andere Kreditgeber sind Kredite ein einträgliches Geschäft. Sie versagen ein Darlehen deshalb nicht grundlos. Immerhin entgeht ihnen dadurch ein Gewinn. Wenn Ihnen ein seriöses Kreditinstitut keinen Kredit gewähren möchte, sollten Sie die Absage daher als Warnzeichen verstehen und Ihre Finanzen noch einmal überdenken.

Punkt 2: Stimmen alle Inhalte des Darlehensvertrags?

Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Kreditgeber dazu, Ihnen den Kreditbetrag zu den vereinbarten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichten Sie sich dazu, den Kredit wie vereinbart zurückzuzahlen. Welche Inhalte ein rechtgültiger Kreditvertrag haben muss, ergibt sich aus dem deutschen Schuldrecht. Die Regelungen dazu finden sich ab § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Grundsätzlich müssen im Darlehensvertrag folgende Angaben enthalten sein:

  • Vertragspartner: Zum einen müssen der Name und die Anschrift des Kreditgebers im Darlehensvertrag aufgeführt sein. Zum anderen müssen Ihre persönlichen Daten als Kreditnehmer im Vertrag stehen. Nehmen Sie den Kredit zusammen mit einer weiteren Person auf, müssen auch ihre Daten festgehalten werden. Aber beachten Sie: Alle Personen, die den Kreditvertrag unterschreiben, haften dafür, dass er ordnungsgemäß erfüllt wird.
  • Kreditart und Kreditbetrag: Im Vertrag muss angegeben sein, um welche Art von Kredit es sich handelt. Denn je nach Kreditart gelten unterschiedliche Regelungen, was die Auszahlung, den Verwendungszweck und die Rückzahlung angeht. Außerdem muss im Darlehensvertrag natürlich stehen, über welche Kreditsumme der Vertrag abgeschlossen wird.
  • Kreditlaufzeit und Tilgungsvereinbarungen: Im Darlehensvertrag wird festgelegt, über welche Laufzeit der Kredit läuft. Außerdem wird vereinbart, wie viele monatliche Kreditraten Sie bezahlen und wie hoch die einzelnen Kreditraten sind.
  • Kreditzinsen: Die Höhe der Zinsen, die Sie für den Kredit bezahlen müssen, wird im Darlehensvertrag verbindlich vereinbart. Dabei werden alle Kostenfaktoren, die den Kredit beeinflussen, im effektiven Jahreszins zusammengefasst.
  • Kreditsicherheiten: Je nach Kreditart und Darlehenssumme verlangen Kreditgeber unterschiedliche Sicherheiten. Während bei einem normalen Ratenkredit beispielsweise meist eine Lohnabtretung als Sicherheit vereinbart wird, wird ein Immobilienkredit mit einer Grundschuld abgesichert. Weitere Sicherheiten können beispielsweise eine Kapitallebensversicherung, die Sie an den Kreditgeber abtreten, oder ein Bürge sein. Im Kreditvertrag werden zum einen die hinterlegten Sicherheiten erfasst. Zum anderen wird festgehalten, dass Sie die Sicherheiten zurückerhalten, wenn Sie den Kredit getilgt haben.
  • Kündigungsbedingungen: Im Darlehensvertrag wird geregelt, wann und wie der Kreditvertrag gekündigt werden kann. Achten Sie hier vor allem auf die Regelungen, die greifen, falls Sie die Kreditrate mal nicht bezahlen können.
  • Bonität: Der Kreditgeber kann und wird Ihre Kreditwürdigkeit prüfen. Durch eine entsprechende Vertragsklausel stimmen Sie dieser Prüfung zu. Behalten Sie dabei immer im Hinterkopf: Kein Kreditgeber wird Ihnen einen Kredit geben, wenn Ihre Bonität nicht ausreicht. Fallen Sie also nicht auf Versprechen herein, die Ihnen auf jeden Fall einen Kredit in Aussicht stellen. Denn Anbieter, die Ihnen einen Kredit garantieren, auch wenn Sie kein Einkommen haben oder bereits verschuldet sind, sind in aller Regel unseriös.
  • Weitere Vereinbarungen: Im Darlehensvertrag können noch viele weitere Vereinbarungen getroffen werden. Diese können sich beispielsweise auf Sondertilgungen oder Zusatzprodukte beziehen. Dazu gleich mehr.

Prüfen Sie die Angaben, die im Kreditvertrag stehen, sorgfältig. Denn wenn Sie den Vertrag unterschreiben, bestätigen Sie, dass alle Angaben stimmen und Sie mit sämtlichen Vereinbarungen einverstanden sind. Werfen Sie deshalb auch einen Blick auf die AGB Ihres Kreditgebers. Denn sie sind meist ebenfalls Bestandteil des Darlehensvertrags. Außerdem gilt: Der Darlehensvertrag muss klar und verständlich sein. Dafür gibt es Vertragsmuster, die europaweit gelten. Auf diese Weise soll sichergestellt sein, dass Sie alle Kreditbedingungen und Kosten nachvollziehen können. Legt Ihnen Ihr Kreditgeber einen langen und umständlichen Vertrag vor, sollten Sie deshalb skeptisch werden.

Punkt 3: Wie sieht es mit Nebenabsprachen und Zusatzkosten aus?

Auf den ersten Blick scheint ein Kreditangebot oft fair. Die Zinsen werden offen dargelegt, der Zinssatz ist in Ordnung und die monatlichen Kreditraten sind gut zu stemmen. Doch der Teufel steckt meist im Detail. So finden sich im Kreditvertrag häufig Nebenabsprachen, die beispielsweise Sondertilgungen oder die Möglichkeit, mit der Ratenzahlung auszusetzen, vorsehen. Zunächst ist gegen solche Vereinbarungen auch nichts einzuwenden. Schließlich kann es gut sein, dass Sie mehr Geld übrig haben und den Kredit schneller ablösen möchten. Oder dass es andersherum mal eng wird und Sie zwei, drei Kreditraten lang mit der Rückzahlung pausieren wollen. Allerdings sollten Sie genau prüfen, welche Kosten solche Nebenabsprachen verursachen. Denn nicht selten lassen sich Kreditgeber diese Extras teuer bezahlen. Achten Sie außerdem auf Zusatzprodukte. Ein Klassiker in diesem Zusammenhang ist eine Restschuldversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung, die einspringt, wenn Sie den Kredit nicht zurückzahlen können. Neben dem Todesfall werden darin häufig Situationen wie Arbeitslosigkeit, ein Unfall oder eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Die Praxis zeigt aber, dass die Versicherung ausgerechnet dann, wenn der Kreditnehmer sie bräuchte, gerade nicht bezahlt. Zudem sind die Versicherungen oft viel zu teuer. Ein weiterer Minuspunkt ist, dass die Restschuldversicherung als Prämie für die gesamte Kreditlaufzeit berechnet wird und in die Kreditkosten einfließt. Damit bezahlen zusätzlich auch noch Zinsen. Überlegen Sie also gut, ob Sie wirklich eine Zusatzversicherung brauchen. Wenn Sie sich absichern möchten, dann schließen Sie eine Risikolebensversicherung nach einem Versicherungsvergleich lieber bei einem unabhängigen Anbieter ab. Und: Lassen Sie sich auch sonst keine anderen Finanzprodukte andrehen. Belassen Sie es ausschließlich beim Kredit.

Punkt 4: Ist der Kreditvertrag vollständig ausgefüllt?

Unterschreiben Sie einen Darlehensvertrag erst und nur dann, wenn er komplett ausgefüllt ist. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, Ihrem Kreditgeber die Möglichkeit einzuräumen, noch fehlende Daten im Nachhinein zu ergänzen. Mit Ihrer Unterschrift stehen Sie für die Angaben im Vertrag gerade! Deshalb dürfen Sie auch nichts beschönigen oder bestehende Verpflichtungen verschweigen. Und: Sie müssen einen Kreditvertrag nicht sofort unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern nehmen Sie sich die Zeit, um den Vertrag in Ruhe zu prüfen. Ein seriöser Kreditgeber wird Ihnen immer eine Kopie von allen Vertragsunterlagen zur Verfügung stellen und Sie nicht zu einer Unterschrift drängen.

Punkt 5: Räumt Ihnen der Kreditgeber eine Widerrufsmöglichkeit ein?

Wenn Sie es sich doch noch anders überlegen, können Sie den Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dieses Widerrufsrecht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Ihr Kreditgeber muss Sie ordnungsgemäß darüber belehren. Ihren Widerruf müssen Sie nicht begründen. Es genügt, wenn Sie Ihrem Kreditgeber per Brief, Fax oder E-Mail mitteilen, dass Sie den Kreditvertrag widerrufen. Im Zweifel müssen Sie aber nachweisen, dass Sie den Vertrag rechtzeitig widerrufen haben. Wurde das Darlehen bereits ausgezahlt, müssen Sie es innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Widerrufserklärung zurückzahlen. Für die Zeit zwischen dem Widerruf und der Rückzahlung kann Ihr Kreditgeber aber den vertraglich vereinbarten Zins verlangen. Lassen Sie sich deshalb nicht allzu viel Zeit. Zahlen Sie die Darlehenssumme innerhalb von 30 Tagen nicht zurück, bleibt Ihr Widerruf zwar wirksam. Allerdings geraten Sie automatisch in Verzug und Ihr Kreditgeber kann dann einen Verzugsschaden auf die gesamte Kreditsumme einfordern.

Aber Vorsicht, es gibt zwei Ausnahmen:

Bei einer Null-Prozent-Finanzierung haben Sie kein Widerrufsrecht. Denn diese Kreditform wird wie ein Bargeschäft behandelt.

Schließen Sie einen Kaufvertrag ab, der an einen Kreditvertrag gekoppelt ist, können Sie den Vertrag zwar widerrufen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Auto kaufen und dieses Auto über einen Kredit beim Autohändler finanzieren. Durch den Widerruf treten Sie aber nicht nur vom Kredit zurück. Stattdessen ist der gesamte Kauf aufgehoben.