Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Durch eine Bankvollmacht können Sie einen Dritten dazu bevollmächtigen, über Ihr Bankkonto zu verfügen. Damit kann er Ihre Bankgeschäfte regeln, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Schlaganfall, Herzinfarkt, unglücklicher Sturz oder schwerer Autounfall – manchmal ist von einer Sekunde auf die nächste alles anders. Natürlich setzt sich niemand gerne mit solchen Vorstellungen auseinander. Aber es lässt sich nun einmal nicht ausschließen, dass Sie völlig unerwartet in die Situation geraten, Ihre Bankgeschäfte nicht mehr selbst erledigen zu können.

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Gut ist dann, wenn Sie mit einer Bankvollmacht vorgesorgt haben. Allerdings setzt eine Bankvollmacht ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Bevollmächtigen voraus. Denn durch die Vollmacht räumen Sie dem Bevollmächtigen umfangreiche Rechte rund um Ihr Bankkonto ein. Sie sollten sich also gut überlegen, wem Sie die Vollmacht erteilen, im Ernstfall über Ihr Konto zu verfügen. Was Sie sonst noch zur Bankvollmacht wissen sollten und wie Sie eine solche Vollmacht erteilen können, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Was ist eine Bankvollmacht?

Eine Bankvollmacht ist eine Vollmacht, durch die Sie als Kontoinhaber gegenüber Ihrer Bank oder Sparkasse erklären, dass ein Dritter über Ihr Konto verfügen darf. Der Hintergrund hierzu ist folgender: Zunächst einmal sind nur Sie selbst als Kontoinhaber über Ihr Konto verfügungsberechtigt. Gibt es keine Bankvollmacht, kann außerdem Ihr gesetzlicher Vertreter über das Konto verfügen. Gesetzliche Vertreter sind beispielsweise die Eltern von einem minderjährigen Kind oder der Betreuer bei einer betreuungsbedürftigen Person. Da nur Sie als Kontoinhaber Gläubiger sind, verfügen Sie über umfassende Rechte im Zusammenhang mit Ihrem Konto. Und zu diesen Rechten gehört, dass Sie durch ein Rechtsgeschäft weitere Personen zu Verfügungsberechtigten bestimmen können. Zivilrechtlich erfolgt das durch die Stellvertretung. Im Handelsrecht gibt es beispielsweise die Handlungsvollmacht oder die Prokura. Wenn Sie einer Vertrauensperson eine Bankvollmacht erteilen, handelt es sich also um eine Form der Stellvertretung. Und dafür gelten die § 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Wem kann ich eine Bankvollmacht erteilen?

Wen Sie zu Ihrem Bevollmächtigen bestimmen, bleibt ihrer Entscheidung überlassen. Meist wird der Ehepartner oder Lebensgefährte in die Vollmacht eingetragen. Genauso gut können Sie aber auch einen Verwandten, einen Freund oder jede beliebige andere Person auswählen. Sogar einen Angestellten Ihrer Bank können Sie zum Bevollmächtigten ernennen. Insgesamt sollten Sie sich aber für eine Person entscheiden, der Sie vertrauen. Denn schließlich soll Ihr Bevollmächtigter ja in Ihrem Sinne handeln.

Welche Formvorgaben gelten für eine Bankvollmacht?

Gemäß § 167 BGB ist für eine Vollmacht keine bestimmte Form vorgeschrieben. Um sich rechtlich abzusichern, verlangen Banken und Sparkassen aber in aller Regel eine schriftliche Erklärung. Und meist haben die Kreditinstitute ihre eigenen Formulare. Wenn Sie eine Bankvollmacht erteilen möchten, sollten Sie sich deshalb bei Ihrem Kreditinstitut erkundigen, ob es einen entsprechenden Vordruck gibt. Ist das der Fall, müssen Sie diesen ausfüllen. Besteht Ihre Bank nicht auf ihr eigenes Formular, können Sie eine eigene Bankvollmacht aufsetzen. Einen Vordruck dafür finden Sie am Ende dieses Beitrags.

  • Aber Achtung: Die Bank ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, Ihren Bevollmächtigten zu identifizieren. Dafür muss er sich mit dem Personalausweis oder einem amtlichen Reisepass ausweisen und eine Unterschriftenprobe abgeben. Gehen Sie deshalb am besten zusammen mit Ihrem Bevollmächtigten zu Ihrem Kreditinstitut, wenn Sie die Bankvollmacht erteilen. So können Sie die Angelegenheit gleich erledigen.

Wozu berechtigt eine Bankvollmacht?

Durch die erteilte Bankvollmacht ist Ihr Bevollmächtigter dazu berechtigt, Bankgeschäfte in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung abzuschließen. Ihr Bevollmächtigter kann also Kontoverfügungen für oder gegen Sie vornehmen. Die Verpflichtung gegenüber der Bank verbleibt aber bei Ihnen. Rutscht Ihr Konto beispielsweise ins Minus, nachdem Ihr Bevollmächtigter Geld abgehoben hat, sind Sie also der Schuldner und müssen das Konto wieder ausgleichen.

Normalerweise ist eine Bankvollmacht unbegrenzt. Allerdings beschränkt sich die unbegrenzte Verfügungsmacht auf die Kontosalden. Über das Konto also solches kann Ihr Bevollmächtigter nicht uneingeschränkt verfügen. Er hat somit nicht alle Rechte, die Sie als Kontoinhaber haben. Vielmehr kann Ihr Bevollmächtigter in erster Linie solche Bankgeschäfte tätigen, die mit der Kontoführung und der Kontoverwaltung zusammenhängen. Das heißt, Ihr Bevollmächtigter darf

  • über Ihr Kontoguthaben verfügen, indem er beispielsweise Geld abhebt, Überweisungen veranlasst, Einzugsermächtigungen für Lastschriften erteilt, Abbuchungsaufträgen zustimmt oder Gutschriften entgegennimmt,
  • eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen,
  • den Dispokredit nutzen und das Konto vorübergehend im üblichen Rahmen überziehen,
  • weitere Anlagekonten und Depots eröffnen sowie Wertpapiere an- und verkaufen,
  • Kontoauszüge und andere Abrechnungspapiere in Empfang nehmen.

Alle Bankgeschäfte, die der Bevollmächtigte tätigt, müssen aber für oder gegen Sie wirken. Denn er handelt in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung. Verfügungen zugunsten des Bevollmächtigten sind daher ausgeschlossen. Das heißt in einfachen Worten: Der Bevollmächtigte darf Ihr Konto nicht für seine Bankgeschäfte nutzen.

Was ist durch eine Bankvollmacht nicht abgedeckt?

Verfügungen und Bankgeschäfte, die nicht unmittelbar mit dem Konto zusammenhängen, sind durch eine Bankvollmacht nicht abgedeckt. Hierzu gehören beispielsweise

  • der Abschluss oder die Änderung von Kreditverträgen,
  • die Bestellung oder Rücknahme von Kreditsicherheiten,
  • die Beantragung von Kreditkarten,
  • die Kündigung oder die Umschreibung Ihres Kontos auf den Namen des Bevollmächtigten,
  • das Erteilen von Untervollmachten.

Solche Bankgeschäfte gehören nicht zur Kontoführung oder Kontoverwaltung, sondern sind eigenständige Bankverträge. Würde Ihr Bevollmächtigter beispielsweise Ihr Konto auf seinen Namen umschreiben lassen, würde der Gläubiger wechseln. Durch die Umschreibung wären nicht mehr Sie der Gläubiger, sondern Ihr Bevollmächtigter. Dazu ist Ihr Bevollmächtigter aber nicht befugt. Durch die Bankvollmacht bestimmen Sie Ihren Bevollmächtigten lediglich zu Ihrem Stellvertreter. Ihre Rechtsstellung als Kontoinhaber darf er jedoch weder verändern noch aufheben.

Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?

Bankvollmachten unterscheiden sich danach, ob sie über den Tod des Kontoinhabers hinaus wirksam sein sollen oder ob nicht. Konkrete gesetzliche Regelungen hierzu gibt es nicht. Generell werden aber drei Arten von Bankvollmachten voneinander unterschieden:

1. Bankvollmacht über den Tod hinaus

Standardmäßig sind Bankvollmachten hierzulande zeitlich unbeschränkte Vollmachten. Und eine solche Vollmacht bleibt über den Tod des Kontoinhabers hinaus gültig. Gleiches gilt übrigens auch für den Girovertrag. Ein Bankkonto wird also nicht automatisch aufgelöst, wenn der Kontoinhaber stirbt. Durch eine Bankvollmacht über den Tod hinaus ist sichergestellt, dass der Bevollmächtigte nach dem Tod des Kontoinhabers über das Konto verfügen kann. Diese gängige Praxis macht insofern Sinn, als dass beispielsweise Ihr Ehepartner oder Ihr Kind problemlos auf Ihr Konto zugreifen kann. Ein reibungsloser Zahlungsverkehr ist dadurch gewährleistet. Gibt es keine Bankvollmacht über den Tod hinaus, lässt die Bank erst dann Verfügungen zu, wenn ihr ein Erbschein vorgelegt wird. Zudem kann der Bevollmächtigte Ihr Konto nach Ihrem Tod kündigen und auflösen. Eine Bankvollmacht über den Tod hinaus wird auch als transmortale Vollmacht bezeichnet.

2. Bankvollmacht bis zum Todesfall

Eine Bankvollmacht bis zum Todesfall erlischt, wenn der Kontoinhaber stirbt. Es handelt sich deshalb um eine sogenannte auflösend bedingte Vollmacht. Auflösend bedingt heißt, dass die Vollmacht ungültig wird, wenn eine bestimmte Bedingung eintritt. Diese Bedingung ist der Tod des Kontoinhabers. Stirbt er, erlischt die Vollmacht automatisch. Für die Bank oder Sparkasse ist diese Form der Bankvollmacht mit einem höheren Aufwand und einem größeren Risiko verbunden. Denn es besteht die Gefahr, dass die Bank Verfügungen durch den Bevollmächtigten zulässt, obwohl der Kontoinhaber zwischenzeitlich verstorben ist und die Bank nichts davon weiß. Die Bankvollmacht bis zum Todesfall heißt auch prämortale Bankvollmacht.

3. Bankvollmacht für den Todesfall

Diese Bankvollmacht wird erst mit dem Tod des Kontoinhabers wirksam. Der Kontoinhaber erteilt sie zu Lebzeiten als sogenannte aufschiebend bedingte Vollmacht. Aufschiebend bedingt bedeutet, dass die Wirksamkeit solange aufgeschoben wird, bis eine bestimmte Bedingung eingetreten ist. Diese Bedingung ist der Todesfall und sobald der Kontoinhaber verstorben ist, tritt die Bankvollmacht in Kraft. Vorher kann der Bevollmächtigte die Bankvollmacht nicht nutzen. Diese Form der Bankvollmacht heißt auch postmortale Bankvollmacht. Sie wird meist für den Ehe- oder Lebenspartner oder einen nahen Angehörigen ausgestellt, damit er keinen Erbschein ausstellen lassen muss.

Kann eine Bankvollmacht widerrufen werden?

Eine Bankvollmacht, die Sie erteilt haben, können Sie jederzeit widerrufen. Begründen müssen Sie den Widerruf nicht. Es genügt, wenn Sie ein kurzes Schreiben aufsetzen und der Bank darin mitteilen, dass Sie die erteilte Bankvollmacht widerrufen. Durch Ihren Widerruf erlischt die Bankvollmacht mit sofortiger Wirkung.

Wie lange ist eine Bankvollmacht gültig?

Haben Sie eine Bankvollmacht erteilt, bleibt die Bankvollmacht solange gültig, bis Sie diese widerrufen. Außerdem erlischt eine Bankvollmacht automatisch, wenn

  • Ihr Bevollmächtigter stirbt,
  • Ihr Bevollmächtigter geschäftsunfähig wird,
  • ein Insolvenzverfahren über Ihr Konto eröffnet wird,
  • Sie sterben und eine prämortale Vollmacht, also eine Vollmacht bis zum Todesfall, erteilt haben.

In den genannten Fällen wird die erteilte Bankvollmacht automatisch ungültig. Ein Widerruf ist dann nicht notwendig.

Haben Sie eine Bankvollmacht über den Tod hinaus oder für den Todesfall erteilt, treten mit Ihrem Tod Ihre Erben in Ihre Rechtsstellung ein. Deshalb können Ihre Erben die bestehende Bankvollmacht widerrufen. Dieser Fall kommt in der Praxis vor allem dann vor, wenn Sie eine Person bevollmächtigt haben, die nicht zu Ihren Erben gehört.

Was ist mit Blick auf die Bankvollmacht noch wichtig?

Bei der Bankvollmacht gibt es gängige Standards, die in der Praxis normalerweise üblich sind. Aber: Als Vollmachtgeber können Sie frei darüber entscheiden, welche Regelungen Sie treffen und welche Befugnisse Sie Ihrem Bevollmächtigen zugestehen. So können Sie Ihre Vollmacht beispielsweise auf einen bestimmten Zeitraum beschränken, verschiedene Bankgeschäfte von der Vollmacht ausschließen oder bestimmen, dass der Bevollmächtigte nur bis zu einem gewissen Betrag über das Guthaben auf Ihrem Konto verfügen darf. Es liegt also einzig und allein in Ihrer Hand, wie umfangreich Ihre Bankvollmacht sein soll und was Ihr Bevollmächtigter darf. Und Ihre Bank oder Sparkasse muss Ihre Vorgaben beachten.

Kostenloser Vordruck für eine Bankvollmacht

KONTO-/DEPOTVOLLMACHT

Ich,____________________________________________________________________,

wohnhaft ______________________________________________________________

bevollmächtige

Vorname, Nachname: ___________________________________________________

ggf. Geburtsname: ______________________________________________________

Anschrift: _______________________________________________________________

Telefonnummer: ________________________________________________________

Geburtsdatum: _________________________________________________________

mich im Geschäftsverkehr mit der Bank/Sparkasse _________________________ zu vertreten. Die Vollmacht gilt für alle meine bestehenden und künftigen Konten und Depots bei der genannten Bank/für folgende Konten und Depots: _____________________________________________________________________

Es gelten folgende Regelungen:

1. Die Vollmacht berechtigt den oben genannten Bevollmächtigten gegenüber der Bank/Sparkasse _________________ dazu,

über das Guthaben auf den Konten zu verfügen,

im Zusammenhang mit dem Kontoguthaben Festgeldkonten oder andere Einlagenkonten einzurichten,

eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen,

die Möglichkeit, das Konto vorübergehend im banküblichen Rahmen zu überziehen, zu nutzen,

Wertpapiere und Devisen anzukaufen und zu verkaufen und die Auslieferung an sich zu verlangen,

Kontoauszüge, Abrechnungen und alle sonstigen Mitteilungen und Erklärungen, die die Konten/Depots betreffen, entgegenzunehmen und anzuerkennen,

Bankkarten zu beantragen.

2. Der Bevollmächtigte ist nicht dazu berechtigt, Untervollmachten zu erteilen.

3. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat aus Beweisgründen schriftlich zu erfolgen.

4. Die Vollmacht gilt über den Tod des Kontoinhabers hinaus. Sie bleibt für die Erben des verstorbenen Kontoinhabers wirksam. Gibt es mehrere Erben und widerruft einer der Erben die Vollmacht, so kann der Bevollmächtigte nur die Miterben vertreten, die ihre Vollmacht nicht widerrufen haben. Gleichzeitig kann der Bevollmächtigte nur noch zusammen mit dem widerrufenden Erben von der Vollmacht Gebrauch machen. Der widerrufende Erbe hat sich gegenüber der Bank/Sparkasse als Erbe auszuweisen.

5. Die Vollmacht wird ab dem Zeitpunkt der Ausstellung wirksam/ tritt mit ____________________ in Kraft.

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Ort, Datum, Unterschrift Kontoinhaber als Vollmachtgeber

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Ort, Datum, Unterschrift Bevollmächtigter – Unterschriftenprobe