Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Wenn Sie jemandem eine Vollmacht erteilen, erklären Sie, dass Sie diese Person in bestimmten Angelegenheiten vertreten darf. Wann und wie Sie eine solche Vollmacht schreiben können, erklären wir Ihnen hier!

Manchmal können Sie bestimmte Angelegenheiten nicht selbst erledigen, weil Ihnen beispielsweise die Zeit dazu fehlt. Mitunter wäre es äußerst hilfreich, wenn Sie einen Vertreter hätten, der Sie in bestimmten Situationen entlasten und für Sie einspringen könnte. Vielleicht gibt es auch Rechtsgeschäfte, um die Sie sich nicht selbst kümmern wollen.

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Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Möglicherweise möchten Sie auch Vorkehrungen treffen, falls Sie Ihre Angelegenheiten irgendwann nicht mehr alleine regeln können. In allen diesen Fällen können Sie einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen. Aber wie geht das? Wie wird eine Vollmacht erklärt? Und was muss in dem Vollmachtsschreiben stehen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen im Folgen. Und natürlich haben wir auch eine Vorlage für Sie!

Was ist eine Vollmacht überhaupt?

Eine Vollmacht ist eine Erklärung, durch die Sie einer anderen Person Vertretungsmacht einräumen. Dabei sind Sie der sogenannte Vollmachtgeber und die Person, der Sie die Vollmacht erteilen, ist der Vollmachtnehmer. Vertretungsmacht bedeutet, dass Ihr Vollmachtnehmer bestimmte Rechtsgeschäfte für Sie tätigen darf. Ihr Vollmachtnehmer ist also Ihr Vertreter, der für Sie und in Ihrem Namen gewisse Angelegenheiten erledigt.

Welche Arten von Vollmachten gibt es?

Die Basis für eine Vollmacht bildet ein Rechtsgeschäft zwischen Ihnen und Ihrem Vertreter. Denn Ihr Vertreter kann Sie ja nicht einfach so vertreten und in Ihrem Namen Angelegenheiten für Sie erledigen. Stattdessen müssen Sie Ihrem Vertreter zunächst einmal die entsprechende Vollmacht dazu erteilen. Und je nachdem, worauf sich Ihre Vollmacht bezieht und wie umfangreich sie ist, wird zwischen mehreren Arten von Vollmachten unterschieden:

  • Eine Spezialvollmacht gilt für eine einzige Handlung. Diese Handlung ist in der Vollmachtserklärung genau definiert. Erteilen Sie Ihrem Vertreter eine Spezialvollmacht, darf er also nur eine ganz bestimmte Angelegenheit für Sie erledigen.
  • Eine Gattungsvollmacht bezieht sich auf alle Rechtsgeschäfte einer Gattung. Wenn Sie Ihrem Vertreter eine Gattungsvollmacht erteilen, kann er Sie bei allen Rechtsgeschäften und Angelegenheiten einer bestimmten Art vertreten.
  • Eine Generalvollmacht bevollmächtigt Ihren Vertreter dazu, alle Rechtsgeschäfte in Ihrem Namen zu tätigen. Ausgenommen sind nur solche Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vertretung von Gesetzes wegen nicht zulässig ist.
  • Eine Vorsorgevollmacht trifft Vorkehrungen für den Fall, dass Sie geschäftsunfähig werden sollten. Wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen und keine Rechtsgeschäfte mehr tätigen können, beispielsweise weil Sie schwer erkrankt sind, wird die Person, die Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht benannt haben, zu Ihrem Vertreter. Dabei können Sie auch mehrere Personen bestimmen und Ihnen jeweils nur Vollmachten für bestimmte Bereicheerteilen. So können Sie beispielsweise erklären, dass Sie eine Person in finanziellen Angelegenheiten und eine andere Person in medizinischen Angelegenheiten vertreten soll.

Daneben gibt es noch Vollmachten, die gesetzlichen Regelungen unterliegen. Zu diesen Vollmachten gehören beispielsweise Handlungsvollmachten oder die Prokura.

Die Innen- und die Außenvollmacht

Eine weitere Unterscheidung bei Vollmachten ergibt sich daraus, wem gegenüber Sie die Vollmacht erklären. Und in diesem Zusammenhang gibt es zum einen die Innenvollmacht und zum anderen die Außenvollmacht.

  • Die Innenvollmacht wird auch als interne Vollmacht bezeichnet. Diese Vollmacht erklären Sie gegenüberIhremVollmachtnehmer. Sie erteilen Ihrem Vertreter also die Vollmacht, die in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten.
  • Die Außenvollmacht erklären Sie gegenüber einem Dritten. Bei diesem Dritten handelt es sich um denjenigen, mit dem das Rechtsgeschäft abgeschlossen werden soll, bei dem Sie durch Ihren Vollmachtnehmer vertreten werden. Möchten Sie beispielsweise, dass Ihr Vertreter Ihren Personalausweis für Sie abholt, und erklären Sie gegenüber dem Amt, dass Ihr Vertreter Ihren Personalausweis in Ihrem Namen in Empfang nehmen wird, haben Sie eine Außenvollmacht erteilt. Eine solche Außenvollmacht wird auch externe Vollmacht genannt.

Welche formalen Vorgaben gelten für eine Vollmacht?

Bei einer Vollmacht sprechen Juristen von einer sogenannten Willenserklärung. Durch die Vollmacht erklären Sie also, dass Sie in bestimmten Angelegenheiten vertreten werden wollen. Dabei können Sie diese Erklärung gegenüber Ihrem Bevollmächtigen oder gegenüber einem Dritten abgeben. Und für Ihre Willenserklärung gilt grundsätzlich die Formfreiheit. Das bedeutet: Sie können Ihre Vollmacht schriftlich erteilen. Genauso gut können Sie die Vollmacht aber auch mündlich und sogar stillschweigend erklären. Es ist also nicht unbedingt notwendig, dass Sie eine schriftliche Vollmachtserklärung erstellen.

Ein paar Ausnahmen gibt es dann aber doch. So müssen Sie gewisse Formvorgaben einhalten, wenn Sie eine unwiderrufliche Vollmacht erteilen oder wenn Ihre Vollmacht vom Verbot des Insichgeschäfts befreit. Im Alltag werden Sie solche Vollmachten aber vermutlich nicht brauchen. Anders kann es aussehen, wenn Sie Ihren Vertreter dazu bevollmächtigen, in Ihrem Namen medizinischen Eingriffen oder einem Freiheitsentzug zuzustimmen. Diese Erklärung müssen Sie schriftlich festhalten. Außerdem müssen Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen, wenn Sie Ihr Vertreter vor Gericht vertreten soll.

Insgesamt sind Sie mit einer schriftlichen Vollmacht aber auf der sicheren Seite. Denn zum einen können Sie auf diese Weise möglichen Missverständnissen vorbeugen. Zum anderen haben Sie einen Nachweis dafür, wozu Sie Ihren Vertreter bevollmächtigt haben und wozu nicht. In der Praxis werden Ämter, Behörden, Unternehmen und andere Einrichtungen außerdem meist ohnehin auf eine schriftliche Vollmacht bestehen, um sich selbst abzusichern.

Was sollte in einer Vollmacht stehen?

Welche Inhalte und Angaben Ihre Vollmacht enthalten sollte, hängt von der Ausgangssituation ab. Grundsätzlich sollten Sie in Ihrer Vollmachtserklärung aber immer Folgendes angeben:

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
  • den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Bevollmächtigen
  • eine möglichst präzise Beschreibung wann, wofür, wie lange und in welchem Umfang Ihre Vollmacht gilt.

Grundsätzlich unterliegt eine Vollmacht dem sogenannten Vertrauensprinzip. Vertrauensprinzip heißt, dass Ihre Erklärungen nach Treu und Glauben ausgelegt werden. Ihre Ausführungen werden also so interpretiert, wie Sie sie höchstwahrscheinlich gemeint haben. Für die Praxis bedeutet das, dass die Vertretungsmacht Ihres Vertreters nur soweit reicht, wie es Ihre Ausführungen erlauben. Überschreitet Ihr Vertreter seine Befugnisse, handelt er ohne Vollmacht. Der Dritte, mit dem das Rechtsgeschäft zustande kam, hat dadurch Ihnen gegenüber keinen Anspruch auf Erfüllung. Allerdings können Sie dem Rechtsgeschäft auch nachträglich noch zustimmen.

Wie lange ist eine Vollmacht gültig?

Sie können jederzeit eine Vollmacht erteilen und die erteilte Vollmacht auch jederzeit widerrufen. Einzige Ausnahme ist eine unwiderrufliche Vollmacht. Sie kann, wie der Name bereits besagt, grundsätzlich nicht mehr widerrufen werden.

Wie lange eine Vollmacht gültig ist, hängt von der Vollmacht selbst ab. Haben Sie beispielsweise eine Spezialvollmacht erteilt, erlischt sie automatisch, wenn die Angelegenheit, für die sie erteilt wurde, erledigt ist. Ansonsten können Sie in Ihrer Vollmachtserklärung einen konkreten Zeitraum benennen. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, verliert auch die Vollmacht ihre Gültigkeit. Oder Sie können die Vollmacht für unbestimmte Zeit erklären. In diesem Fall erlischt die Vollmacht erst, wenn Sie sie widerrufen.

Automatisch erlischt die Vollmacht außerdem im Todesfall Ihres Vertreters. Wenn die Person, der Sie eine Vollmacht erteilt haben, nicht mehr am Leben ist, ist also auch die ihr erteilte Vollmacht nichtig. Anders sieht es aber aus, wenn Sie plötzlich geschäftsunfähig werden oder selbst sterben. In diesen Fällen wird Ihre Vollmacht nur dann ungültig, wenn das so ausdrücklich in der Vollmacht steht. Fehlt eine entsprechende Regelung, bleibt die erteilte Vollmacht bestehen.

Sind eine Vollmacht und eine gesetzliche Vertretung das Gleiche?

Sowohl durch eine Vollmacht als auch durch eine gesetzliche Befugnis kann jemand zu Ihrem Vertreter werden. Allerdings gibt es dabei große Unterschiede: Eine Vollmacht ist eine Erklärung auf freiwilliger Basis. Wenn Sie eine Vollmacht erteilen, bestimmen Sie Ihren Vertreter also, weil Sie das so möchten. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, jemandem eine Vollmacht zu erteilen, damit er Sie künftig in bestimmten Angelegenheiten vertreten kann. Und bei einer Vollmacht legen Sie selbst fest, wobei, wie lange und in welchem Unfang Ihr Bevollmächtigter Sie vertreten soll.

Im Gegensatz dazu besteht eine gesetzliche Vertretungsbefugnis entweder von Gesetzes wegen oder weil ein Gericht oder eine Behörde sie angeordnet hat. Beispiele dafür sind ein bestellter Betreuer, ein Vormund oder ein Nachlassverwalter. Aber auch Eltern sind gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder. Wie lange und in welchem Umfang eine gesetzliche Vertretungsbefugnis gilt, ergibt sich aus dem Gesetz oder aus den Anordnungen der zuständigen Behörde.

Vordruck für eine Vollmacht

Die folgende Vorlage können Sie als Grundgerüst für Ihre Vollmachtserklärungen verwenden. Passen Sie die Inhalte dazu auf Ihren Einzelfall an, indem Sie die notwendigen Informationen hinzufügen und die nicht benötigen Bausteine weglassen.

Vollmachtserklärung

Hiermit erteilte ich 

 

Name, Vorname : ______________________________

wohnhaft: ______________________________

geboren am: _______________ in ____________________

– als Vollmachtgeber –

Name, Vorname : ______________________________

wohnhaft: ______________________________

geboren am: _______________ in ____________________

– als Vollmachtnehmer –

Vollmacht für / zu _____ (hier geben Sie an, worauf sich Ihre Vollmacht bezieht; z.B. meinen Sohn/meine Tochter (Name) vom Kindergarten abzuholen.) _____

Die Vertretungsbefugnis des Vollmachtnehmers umfasst folgende Aufgaben / berechtigt ihn dazu, folgende Rechtsgeschäfte in meinem Namen zu tätigen: 

1. (Beschreiben Sie hier in Stichworten, was Ihr Vertreter soll und darf; z.B. Geld vom Konto abheben, Überweisungen tätigen, Kontoauszüge in Empfang nehmen)

2. …

3. …

Der Vollmachtnehmer ist jedoch nicht dazu befugt, folgende Handlungen in Vertretung durchzuführen:

1. (Geben Sie hier an, was Ihr Vertreter nicht darf; z.B. Kredite beantragen) 

2. …

3. …

Die Vollmacht gilt ab dem __________ bis zum __________ / bis zu ihrem Widerruf / auf unbestimmte Zeit, endet jedoch automatisch, falls Geschäftsunfähigkeit oder mein Todesfall eintritt / uneingeschränkt auch über meinen Tod hinaus. 

 

_________________________ _________________________

Ort, Datum                         Ihre Unterschrift