Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Mit einer Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, wie Sie medizinisch versorgt werden möchten, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern und keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können.

Schwere Krankheiten, Pflegebedürftigkeit, Tod: Mit solchen Themen beschäftigt sich niemand gerne. Schon gar nicht in jungen Jahren und wenn in Sachen Gesundheit alles in Ordnung ist. Doch eine Erkrankung fragt nicht nach dem Alter oder der Lebenssituation. Vielmehr kann sie jeden treffen – immer und überall.

Patientenverfügung Generator

Eingangsformel
Situation
Maßnahmen
Behandlung
Wunsch
Beistand
Nach dem Tod
Unterschrift
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Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie entscheidungsunfähig werden. Sie halten Ihren Patientenwillen im Vorfeld fest und bestimmen damit, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen und welche nicht. Ist Ihre Patientenverfügung klar und eindeutig formuliert, müssen sich sowohl die Ärzte als auch Ihr Vertreter an Ihre Festlegungen halten. Genau das ist aber der Knackpunkt. Denn wenn die Angaben in Ihrer Patientenverfügung zu ungenau sind, entscheiden die Ärzte zusammen mit Ihrem Vertreter, was vermutlich in Ihrem Sinne ist. Und wenn sie sich nicht einigen können, muss ein Betreuungsgericht einschaltet werden. Damit es nicht soweit kommt, erklären wir Ihnen, worauf es bei der Patientenverfügung ankommt.

Was ist eine Patientenverfügung genau?

In einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, ob und welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen. Durch die Patientenverfügung willigen Sie also in gewisser Hinsicht in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder medizinische Eingriffe ein, die zu einem späteren Zeitpunkt notwendig sein können. Oder Sie lehnen diese Maßnahmen ab. Daneben können Sie in Ihrer Patientenverfügung reine Bitten äußern und Ihre persönlichen Einstellungen zum Leben und zum Tod, zu Ihren Werten und zur Religion schildern. Je präziser Ihre Angaben sind, desto weniger Interpretationsspielraum entsteht. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleibt und Ihr Patientenwille umgesetzt wird. Das ist deshalb entscheidend, weil Ihre Patientenverfügung dann zum Einsatz kommt, wenn Sie Ihre Wünsche nicht mehr selbst äußern und alleine keine Entscheidungen mehr treffen können.

Brauche ich überhaupt eine Patientenverfügung? 

Ob Sie eine Patientenverfügung erstellen oder ob nicht, ist ganz allein Ihre Entscheidung. Sie sind nicht dazu verpflichtet und niemand kann Sie dazu zwingen. Ein häufiger Beweggrund für eine Patientenverfügung ist die Angst, dass vielleicht nicht alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, wenn der Patient alt oder sehr krank ist. Andersherum gibt es die Befürchtung, dass alles Mögliche unternommen wird, um den Patienten künstlich am Leben zu halten, statt ihn in Würde und Ruhe sterben zu lassen. Mit Blick auf das Erstellen einer Patientenverfügung heißt das: Sie müssen sich darüber klar werden, was Sie möchten. Und wie wichtig es Ihnen ist, die Entscheidungen im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen, dem Leben und dem Sterben selbst zu treffen. Gleichzeitig müssen Sie sich bewusst machen, welche Folgen Ihre Verfügungen haben können. Liegt keine Patientenverfügung vor, bestimmen Ihr Vertreter und die behandelnden Ärzte, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden. Das gilt auch für den Fall, dass die Ausführungen in Ihrer Patientenverfügung zu allgemein sind. Können sich Ihr Vertreter und die Ärzte nicht darüber einigen, ob die geplante Behandlung durchgeführt werden soll und vermutlich Ihrem Willen entspricht, wird ein Betreuungsgericht eingeschaltet.

Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?

Eine Patientenverfügung kann jede volljährige Person verfassen, die eigenständig in ärztliche Behandlungen einwilligen kann. Für eine wirksame Patientenverfügung müssen Sie also volljährig und in der Lage sein, eigene Entscheidungen zu treffen.

Welche Form muss eine Patientenverfügung haben?

Eine Patientenverfügung erfordert grundsätzlich die Schriftform. Schriftform bedeutet, dass die Patientenverfügung als Text vorliegt und eigenhändig von Ihnen unterschrieben wurde. Wenn Sie ganz sichergehen möchten, können Sie Ihre Patientenverfügung auch von einem Notar beglaubigen lassen. Notwendig ist das aber nicht, wenn keine Zweifel daran bestehen, dass Sie die Patientenverfügung unterschrieben haben.

Mündliche Verfügungen sind prinzipiell ebenso verbindlich wie schriftliche Angaben. Wenn Sie Ihrem Vertreter oder Ihren Ärzten gesagt haben, was Sie möchten und was nicht, müssen sie Ihren Willen berücksichtigen. Allerdings ist es in der Praxis schwierig, mündliche Aussagen verbindlich nachzuweisen. Und wenn sich Ihr Vertreter und Ihre Ärzte nicht einig sind, werden mündlich geäußerte Wünsche schwer umzusetzen sein.

Andererseits sind Sie nicht für alle Zeit an Ihre Patientenverfügung gebunden. Vielmehr können Sie Ihre Verfügung jederzeit ändern, ergänzen oder auch komplett widerrufen.

Wie kommen mein Vertreter oder die Ärzte an meine Patientenverfügung?

Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, sollten Sie Ihre Vertrauensperson darüber informieren und ihr mitteilen, wo Sie die Verfügung aufbewahren. Müssen Sie ins Krankenhaus oder in ein Pflegeheim, sollten Sie das Personal auf Ihre Patientenverfügung hinweisen. Oft werden Sie aber ohnehin gefragt werden, ob Sie eine Patientenverfügung haben. Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall gefunden wird, können Sie auch einen Zettel in Ihren Geldbeutel legen, auf dem steht, dass und wo sich Ihre Patientenverfügung befindet.

Wie sollte ich meine Patientenverfügung formulieren?

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung formulieren, sollten Sie darauf achten, möglichst präzise Angaben zu machen. Beschreiben Sie genau, für welche Situationen Ihre Patientenverfügung gelten soll und welche Maßnahmen Sie in diesen Situationen wünschen. Diese Anforderungen hat auch der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 6. Juli 2016 (Az. XII ZB 61/16) und vom 8. Februar 2017 (Az. XII ZB 604/15) bestätigt. Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie „qualvolles Leiden“ oder „erträgliche Schmerzen“. Solche Aussagen sind zu ungenau, weil sie nichts darüber aussagen, was „qualvoll“ oder „erträglich“ grundsätzlich und in der aktuellen Situation für Sie bedeutet.

 

Was die Inhalte angeht, so bietet es sich an, die Patientenverfügung wie folgt aufzubauen:

  • Eingangsformel
  • Angabe der Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
  • Festlegungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen in den genannten Situationen
  • evt. weitere Aussagen, Hinweise, Erklärungen und Wünsche
  • Schlussformel
  • Datum und Unterschrift

Sinnvoll ist, wenn Sie sich beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung von Ihrem Arzt oder einer anderen fachkundigen Stelle beraten lassen. Zum einen kann Ihnen ein Mediziner die Behandlungsmöglichkeiten und die Folgen Ihrer Verfügungen erläutern. Und zum anderen vermeiden Sie, dass sich Ihre Festlegungen untereinander widersprechen.

Kann ich für meine Patientenverfügung Vordrucke verwenden?

Muster, Vordrucke und Formulare für Patientenverfügungen gibt es in den verschiedensten Varianten. So gibt es beispielsweise einen Vordruck vom Bundesjustizministerium. Das Zentrum für medizinische Ethik in Bochum hat eine sehr umfangreiche Liste mit Mustern und Vordrucken zusammengestellt. Krankenhäuser, Ärztekammern, die Kranken- und Pflegekassen sowie andere Organisationen und Einrichtungen stellen ebenfalls Vorlagen zur Verfügung.

Grundsätzlich können Sie einen Vordruck verwenden. Allerdings sollten Sie immer bedenken, dass es hierbei um Entscheidungen geht, die Sie ganz persönlich und individuell betreffen. Und jeder Mensch hat eigene Vorstellungen und Wünsche. Zudem ist jede Ausgangssituation anders. Eine Muster-Patientenverfügung, die für alle Menschen gleichermaßen geeignet ist, kann es deshalb nicht geben. Sehen Sie die Vordrucke daher als Formulierungshilfen und passen Sie die Textbausteine so an, dass Ihr persönlicher Wille darin zum Ausdruck kommt.

Formulierungshilfen und Textbausteine für Ihre Patientenverfügung

Im Folgenden haben wir einige Formulierungshilfen und Textbausteine für Ihre Patientenverfügung zusammengestellt. Sie können Ihnen als Anregungen dienen. Ebenso können Sie die Textbausteine verwenden, um eine andere Vorlage anzupassen oder zu ergänzen. In vielen Fällen berücksichtigen die Textbausteine unterschiedliche Entscheidungsmöglichkeiten in einer Situation. Wählen Sie dann die Variante aus, die Ihren Wünschen entspricht.

PATIENTENVERFÜGUNG

Eingangsformel

Ich ____________________, geboren am _______________, wohnhaft in ______________________ lege hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich artikulieren kann, die folgenden Bestimmungen fest.

Beschreibung der Situationen

Meine Patientenverfügung soll gelten und Anwendungen finden, wenn

  • ich unabwendbar im Sterben liege.
  • ich das Endstadium einer unheilbaren oder tödlichen Krankheit erreicht habe, auch wenn der genaue Todeszeitpunkt noch nicht abgesehen werden kann.
  • meine Fähigkeiten, Sachverhalte zu beurteilen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen zu kommunizieren, infolge einer Hirnschädigung erloschen und aller Wahrscheinlichkeit nicht wiederherzustellen sind. Dies gilt sowohl für direkte als auch für indirekte Gehirnschädigungen und auch für den Fall, dass mein Todeszeitpunkt nicht vorhersehbar ist. Mir ist bewusst, dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht gänzlich auszuschließen, aber sehr unwahrscheinlich ist.
  • ich aufgrund eines weit fortgeschrittenen Abbauprozesses meines Gehirns nicht mehr in der Lage bin, auf natürlichem Wege Nahrung und Flüssigkeiten zu mir zu nehmen.

___________________________________________________________________

Festlegungen zu Maßnahmen in den genannten Situationen

Sofern eine der oben genannten Situationen eintritt, wünsche ich,

  • dass alle möglichen und sinnvollen medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um mich am Leben zu erhalten.
  • dass lebenserhaltende Maßnahmen in jeglicher Form unterlassen werden. Hunger und Durst sollen gestillt werden, sofern notwendig mit Hilfe bei der Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit. Ich möchte eine fachgerechte Pflege und eine menschenwürdige Unterbringung. Schmerzen, Übelkeit, Atemnot, Angst und andere belastende Symptome sollen gelindert werden.

– eine fachgerechte Behandlung meiner Schmerzen und weiteren Symptome,

  •   allerdings ohne Mittel, die mein Bewusstsein dämpfen.
  •   wenn meine Beschwerden dadurch gelindert werden, auch mit Mitteln, die mein                                           Bewusstsein dämpfen. Ich nehme in Kauf, dass meine Lebenszeit dadurch möglicherweise verkürzt wird.
  • dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr erfolgt.
  • dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr nur dann erfolgt, wenn dies der Linderung meiner Beschwerden dient.
  • dass keine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr, unabhängig von der Form der Zuführung, erfolgt.
  • Versuche der Wiederbelebung unternommen werden.
  • Versuche der Wiederbelebung nur in unerwarteten Situationen, beispielsweise im Rahmen einer Operation, unternommen werden.
  • Versuche der Wiederbelebung unterlassen werden.
  • dass kein Notarzt hinzugezogen oder sofort darüber informiert wird, dass ich Wiederbelebungsmaßnahmen ablehne.
  • dass eine künstliche Beatmung durchgeführt wird, wenn diese mein Leben verlängern kann.
  • dass keine künstliche Beatmung eingeleitet oder durchgeführt wird. Sofern eine bereits eingeleitete künstliche Beatmung abgebrochen wird, möchte ich Medikamente erhalten, die meine Luftnot lindern, auch wenn sich meine Lebenszeit dadurch möglicherweise verkürzt.
  • dass eine Dialyse durchgeführt wird, wenn diese mein Leben verlängern kann.
  • dass keine Dialyse eingeleitet oder fortgeführt wird.
  • Antibiotika, wenn diese mein Leben verlängern können.
  • Antibiotika nur, wenn diese meine Beschwerden lindern.
  • keine Antibiotika.
  • die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen.
  • die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur, wenn dies meine Beschwerden lindert.
  • keine Gabe von Blut oder Blutbestandteilen.

Weitere Hinweise, Erklärungen und Wünsche

Wenn der Sterbeprozess unmittelbar bevorsteht, möchte ich

  • in ein Krankenhaus verlegt werden.
  • in ein Hospiz verlegt werden.
  • nach Hause verlegt werden und in vertrauter Umgebung sterben.

Ich wünsche mir,

  • dass mir folgende Person(en) besteht/en: _______________________________
  • Beistand durch einen Vertreter folgender Glaubensgemeinschaft:____________

Ich entbinde die behandelnden Ärzte gegenüber folgender/n Person(en): _____________________________________________________________________

von ihrer ärztlichen Schweigepflicht.

Ich möchte, dass mein Wille, den ich im Rahmen dieser Patientenverfügung zum Ausdruck gebracht habe, von den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal befolgt wird. Sollte dies verweigert werden oder sollten einzelne Festlegungen für eine Entscheidung über die weitere medizinische Behandlung nicht ausreichen, so möchte ich, dass die Auffassung folgender Person besondere Berücksichtigung findet: _____________________________________________________________________

Ich möchte nicht, dass mir in der konkreten Situation unterstellt wird, ich könnte meine Ansichten geändert haben. Sollte ich jedoch durch Äußerungen, Gesten oder Blicke Anlass zu dieser Vermutung geben, soll die oben benannte Person in Absprache mit den Ärzten über eine Behandlung entscheiden, die meinem Willen Rechnung trägt.

Zusätzlich zu dieser Patientenverfügung habe ich eine Vorsorgevollmacht erteilt und eine Betreuungsverfügung erstellt. Diese Dokumente befinden sich in _____________________________________________________________________

Im Falle eines sich abzeichnenden Hirntodes und/oder nach meinem Tod

  • stimme ich einer Entnahme meiner Organe zu Transplantationenzwecken zu.
  • stimme ich einer Entnahme folgender Organe zu Transplantationszwecken zu. ____________________________________________
  • stimme ich einer Organentnahme nur insoweit zu, wie hierfür keine medizinischen Maßnahmen notwendig sind, die ich im Rahmen dieser Patientenverfügung ausgeschlossen habe.
  • stimme ich einer Entnahme meiner Organe zu Transplantationszwecken nicht zu.

Schlussformel

Ich habe meine Patientenverfügung im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt. Mir ist bewusst, welche Folgen meine Entscheidungen haben. Daher verzichte ich ausdrücklich auf eine erneute ärztliche Aufklärung, wenn eine der geschilderten Situationen eintritt.

Mir ist bekannt, dass ich meine Patientenverfügung jederzeit ändern und widerrufen kann.

_______________________________________________

Datum, Unterschrift

Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass

  • meine Patientenverfügung nach wie vor vollumfänglich meinem Willen entspricht.
  • folgende Änderungen gelten sollen: ______________________________________________________________________________________________________

Ansonsten bleibt die Patientenverfügung gültig.

_______________________________________________

Datum, Unterschrift