Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Auch wenn es sicherlich angenehmere Arbeiten gibt als das Ausfüllen von Steuerformularen und das Sortieren von Belegen, Quittungen und Kontoauszügen, kann es sich lohnen, die Steuererklärung abzugeben. In sehr vielen Fällen kann sich der Steuerzahler nämlich über eine Rückerstattung freuen. Teilweise kommt der Steuerzahler aber ohnehin nicht um die Steuererklärung herum, denn wenn die sogenannte Pflichtveranlagung besteht, ist er zur Abgabe verpflichtet.

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Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Die Abgabefristen für die Steuererklärung

Wie lange sich der Steuerzahler Zeit lassen kann, um seine Steuererklärung zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen, hängt davon ab, ob er seine Steuererklärung freiwillig abgibt oder ob er zur Abgabe verpflichtet ist. Hat der Steuerzahler beispielsweise Freibeträge beantragt, wird sein Arbeitseinkommen nach Steuerklasse V oder VI besteuert, hat er sich zusammen mit seinem Ehepartner für die Steuerklassenkombination IV/IV entschieden oder hat er im Laufe des Jahres Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld bezogen, besteht eine sogenannte Pflichtveranlagung. In diesem Fall muss der Steuerzahler seine Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht haben. Gibt der Steuerzahler seine Steuererklärung freiwillig ab, um sich zuviel bezahlte Steuern zurückzuholen, hat er vier Jahre lang Zeit. Als Stichtag gilt dann jeweils der 31. Dezember.

Die Formulare für die Steuererklärung

Mithilfe der Steuererklärung setzt das Finanzamt die Höhe der tatsächlichen Steuerschuld fest. Dazu ermittelt das Finanzamt zunächst das steuerpflichtige Einkommen, indem es die erzielten Einkünfte mit allen abzugsfähigen Kosten verrechnet. Anhand des steuerpflichtigen Einkommens wird dann festgelegt, wie viel Steuern der Steuerzahler bezahlen muss. Von der ermittelten Höhe der Steuerschuld wird anschließend der Betrag abgezogen, den der Steuerzahler im Laufe des Jahres in Form von Vorauszahlungen bereits bezahlt hat. Waren die geleisteten Zahlungen höher als die Steuerschuld, werden die zu viel bezahlten Steuern erstattet. Ist die Steuerschuld durch die Vorauszahlungen nicht beglichen, wird eine Steuernachzahlung fällig. Um seine Steuererklärung abzugeben, hat der Steuerzahler mehrere Möglichkeiten. So kann er die Steuererklärung ganz klassisch in Papierform beim Finanzamt einreichen oder sie elektronisch übermitteln.

Bevor die Steuererklärung abgegeben werden kann, muss sie aber natürlich erst einmal erstellt werden. Dabei ist vorgeschrieben, dass entweder amtliche Vordrucke oder Formulare nach amtlichem Muster verwendet werden müssen. Amtliche Vordrucke sind in Papierform beim Finanzamt erhältlich. Bei Formularen nach amtlichem Muster handelt es sich um die Formulare, mit denen Steuer-Computerprogramme arbeiten oder die aus dem Internet heruntergeladen werden können. Diese Formulare sind genauso aufgebaut wie die offiziellen Vordrucke, können aber per Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Eigene Vordrucke zu erstellen, die Angaben in Tabellen und Übersichten aufzuführen oder die Steuererklärung als formloses Schreiben abzugeben, ist nicht möglich.

Ersatz für fehlende Formulare bei der Steuererklärung

Bei der Abgabe der Steuererklärung reicht der Steuerzahler nicht nur die ausgefüllten Steuerformulare, sondern in aller Regel auch Belege, Quittungen, Kontoauszüge und andere Unterlagen als Nachweise für die geltend gemachten Ausgaben ein. Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens werden zwar automatisch bestimmte Freibeträge und Pauschalen wie beispielsweise der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten, die Vorsorgepauschale oder der Pauschbetrag für Sonderausgaben berücksichtigt. Die tatsächlichen Aufwendungen sind jedoch häufig höher als die Pauschalen. Fährt der Steuerzahler täglich längere Strecken zur Arbeit, hat er Geld in sein Arbeitszimmer investiert, musste er Arbeitsmittel und Arbeitsmaterialen kaufen, hatte er Ausgaben im Zusammenhang mit Bewerbungen, Aus-, Fort- oder Weiterbildungen oder ist er häufig auf Dienstreise, hat er den Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten beispielsweise schnell überschritten. Damit das Finanzamt die tatsächlich entstandenen Kosten berücksichtigt, muss der Steuerzahler sie allerdings mithilfe von Belegen nachweisen. Nun kann es aber passieren, dass einzelne Quittungen einfach nicht mehr aufzufinden sind. Außerdem ist möglich, dass zwar ein Originalbeleg vorhanden ist, die Angaben auf dem Beleg aber nicht ausreichen, um nachzuweisen, dass es sich bei den Kosten um eine abzugsfähige Ausgabe handelt. In diesem Fall kann der Steuerzahler ein eigenes Formular anfertigen, das den fehlenden Beleg ersetzt oder einen vorhandenen Nachweis erläutert. Wie ein solches Formular aussehen kann, zeigt die folgende Vorlage.

Mustervorlage

Anlage zur Einkommenssteuererklärung 20.……..

 

Steuerzahler
Anschrift

Steuernummer:
Steuer-Identifikationsnummer:

 

Eigener Beleg für folgende Ausgabe/Aufwendung:

 

Gegenstand:

Kosten/Kaufpreis:

Datum der Ausgabe:

Empfänger der Zahlung:

Grund/Zweck der Ausgabe:

 

Leider ist mir die Vorlage des Belegs im Original nicht möglich, da mir dieser abhanden gekommen ist.

 

[Oder: Der Beleg, der dieser Anlage beigefügt ist, ist der Originalbeleg. Eine Umformulierung der Angaben auf dem Ausdruck oder das Ausstellen einer zusätzlichen Quittung war nach Aussage des Zahlungsempfängers nicht möglich.]

 

Unterschrift