Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Wirklich gerne setzt sich vermutlich kaum jemand mit seiner Steuererklärung auseinander. Trotzdem lohnt es sich, das Jahr über Belege und Quittungen zu sammeln und sich einmal jährlich durch die Vordrucke zu arbeiten, denn in den meisten Fällen können sich Steuerzahler über eine Erstattung freuen. Die Einkommenssteuererklärung dient dem Finanzamt als Grundlage für die Ermittlung der Steuerschuld. Dafür errechnet das Finanzamt zunächst, wie viel Einkommen der Steuerzahler im Laufe des jeweiligen Jahres erzielt hat. Von diesem Einkommen werden anschließend verschiedene Freibeträge und Pauschalen abgezogen.

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Lagen die Ausgaben nachweislich über den Pauschbeträgen, werden die Ausgaben in der tatsächlichen Höhe berücksichtigt. Aus der Differenz zwischen dem erzielten Einkommen und den abzugsfähigen Kosten ergibt sich das steuerpflichtige Einkommen. Anhand dieses steuerpflichtigen Einkommens ermittelt das Finanzamt dann die Steuerschuld. Hat der Steuerzahler im Laufe des Jahres mehr Steuern bezahlt als er eigentlich müsste, erhält er die zu viel bezahlten Steuern zurück. Decken die geleisteten Steuervorauszahlungen die Steuerschuld nicht, wird eine Nachzahlung fällig.

Die Abgabefristen für die Einkommenssteuererklärung

Für die Einkommenssteuererklärung müssen grundsätzlich die amtlichen Vordrucke verwendet werden. Ob der Steuerzahler Formulare beim Finanzamt holt und von Hand ausfüllt, ob er mit einer Steuersoftware arbeitet oder ob er Vordrucke aus dem Internet herunterlädt und nach dem Ausfüllen ausdruckt, bleibt dabei aber seiner Wahl überlassen. Entscheidend ist lediglich, dass die einheitlich aufgebauten Formulare Verwendung finden. Ebenso kann der Steuerzahler selbst entscheiden, ob er seine Steuererklärung persönlich abgibt, auf dem Postweg einreicht oder elektronisch per ELSTER an das Finanzamt übermittelt. Allerdings kann sich der Steuerzahler nicht beliebig viel Zeit mit der Abgabe seiner Steuererklärung lassen, sondern muss die Abgabefristen einhalten. Welche Abgabefrist für ihn gilt, hängt davon ab, ob er seine Steuererklärung freiwillig abgibt oder ob er dazu verpflichtet ist.

Eine sogenannte Pflichtveranlagung, also die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, ist unter anderem dann gegeben, wenn der Steuerzahler einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt oder wenn er zusammen mit seinem Ehepartner die Steuerklassenkombination IV/IV gewählt hat. Wird einer der Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert oder hat der Steuerzahler im Laufe des Jahres Krankengeld, Elterngeld oder andere Lohnersatzleistungen bezogen, muss er ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Besteht eine Pflichtveranlagung ist der 31. Mai des Folgejahres der Stichtag. Bis zu diesem Datum muss die Steuererklärung beim Finanzamt vorliegen. Gibt der Steuerzahler seine Einkommenssteuererklärung freiwillig ab, kann er sich maximal vier Jahre lang Zeit lassen. Stichtag für das Ende der Abgabefrist ist in diesem Fall der 31. Dezember. Weitere Infos zu den Abgabefristen für die Einkommenssteuererklärung gibt es hier:

Einkommensteuererklärung – Fristverlängerung Vorlage

Im ersten Moment klingen die Abgabefristen ausreichend lang bemessen, um die Einkommenssteuererklärung zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. In der Praxis kann es aber durchaus passieren, dass es zeitlich knapp wird, beispielsweise wenn noch Belege fehlen. Über ein paar Tage Verspätung sieht das Finanzamt in aller Regel hinweg. Lässt der Steuerzahler das Finanzamt jedoch zu lange warten, muss er jedoch damit rechnen, dass das Finanzamt eine Strafe in Form des sogenannten Verspätungszuschlags verhängt. Zeichnet sich ab, dass die Einkommenssteuererklärung nicht rechtzeitig fertig wird, sollte der Steuerzahler deshalb eine Fristverlängerung beantragen. Eine solche Fristverlängerung kann unabhängig davon, ob der Steuerzahler eine Steuerklärung abgeben muss oder ob die Abgabe freiwillig erfolgt, beantragt werden. Im Unterschied zur Steuererklärung selbst, für die immer die offiziellen Vordrucke verwendet werden müssen, gibt es für den Antrag auf eine Fristverlängerung kein amtliches Formular. Stattdessen kann der Antrag auf eine Fristverlängerung mithilfe eines formlosen Schreibens gestellt werden, das wie die folgende Vorlage aussehen kann.

Einkommensteuererklärung Fristverlängerung Muster

Steuerzahler
Anschrift

 

Zuständiges Finanzamt
Anschrift

 

Ort, den Datum

 

Antrag auf Fristverlängerung für die Einkommenssteuererklärung 20.…..

 

Steuernummer: …………………………………………………………………….

Steuer-Identifikationsnummer: ……………………………………………….

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aller Voraussicht nach wird es mir nicht möglich sein, meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 20.…… fristgerecht einzureichen.

Zur Begründung:

……………………… [z.B. Für meine Einkommenssteuererklärung benötige ich den Bescheid der Arbeitsagentur/ eine Erklärung meines Arbeitgebers/ eine Bestätigung meiner Bank. Diese Unterlagen liegen mir noch nicht vor. ……….. Oder: Ich war erkrankt./ Ich war längere Zeit auf Geschäftsreise./ Durch meine Heirat/Scheidung/Geburt meines Kindes haben sich meine persönlichen Verhältnisse deutlich verändert. Deshalb ist einiges liegen geblieben, das ich nun aufarbeiten muss.]

Daher ich beantrage ich, die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung 20.….. bis zum ….. [gewünschtes Abgabedatum] ….. zu verlängern.

 

Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift