Aktualisiert am 12. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Der folgende Kaufvertrag für einen Laptop wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen. Diese Vorlage hilft Ihnen, einen rechtssicheren Kaufvertrag für den Kauf eines Laptops aufzusetzen.
[Name des Verkäufers] [Adresse des Verkäufers] [PLZ Ort] [Telefonnummer] [E-Mail-Adresse]
Käufer:
[Name des Käufers]
[Adresse des Käufers]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]
Datum: [Datum einfügen]
*Betreff: Kaufvertrag für einen Laptop
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Verkäufer verkauft dem Käufer den folgenden Laptop:
- Marke: [Marke des Laptops]
- Modell: [Modell des Laptops]
- Seriennummer: [Seriennummer]
- Baujahr: [Baujahr]
- Zustand: [Beschreibung des Zustands, z.B. gebraucht, neuwertig, mit Gebrauchsspuren]
§ 2 Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt [Betrag] Euro. Der Betrag ist wie folgt zu zahlen: [Zahlungsmodalitäten, z.B. Barzahlung bei Übergabe, Überweisung bis [Datum]].
§ 3 Eigentumsübergang
Das Eigentum an dem Laptop geht mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.
§ 4 Gewährleistung
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.
§ 5 Übergabe
Die Übergabe des Laptops erfolgt am [Datum] an folgendem Ort: [Ort der Übergabe].
§ 6 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Ort, Datum
[Unterschrift des Verkäufers]
[Unterschrift des Käufers]*
Wenn Sie Ihren Laptop verkaufen möchten, sollten Sie sicherheitshalber einen schriftlichen Kaufvertrag mit Ihrem Käufer abschließen.
Auch wenn es Ihnen vielleicht nicht unbedingt bewusst ist, so schließen Sie vermutlich jeden Tag gleich mehrere Kaufverträge ab. Denn wenn Sie beispielsweise im Supermarkt einkaufen, sich beim Bäcker um die Ecke Ihr Frühstück besorgen oder am Kiosk eine Zeitschrift kaufen, schließen Sie mit dem Supermarkt, dem Bäcker und dem Kioskbetreiber einen Kaufvertrag.
Nur wird Ihr Kauf dabei nicht in einen schriftlichen Vertrag festgehalten. Aber natürlich gibt es auch Rechtsgeschäfte, für die ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird. In diesem Fall ist der Kaufvertrag einerseits der Beleg dafür, dass das jeweilige Geschäft zustande kam. Andererseits weist der Kaufvertrag nach, dass die beiden Vertragsparteien mit allen Punkten, die im Kaufvertrag stehen, einverstanden sind.
Wenn Sie nun etwas wie eben beispielsweise Ihren Laptop verkaufen möchten, können Sie auf einen vorgefertigten Mustervertrag zurückgreifen. Genauso können Sie aber auch Ihren eigenen Kaufvertrag aufsetzen. Wie das geht und worauf Sie speziell beim Verkauf Ihres Laptops achten sollten, erklären wir Ihnen jetzt.
Was ist ein Kaufvertrag eigentlich?
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Und wenn die eine Vertragspartei die Willenserklärung der anderen Vertragspartei annimmt. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach: Durch den Kaufvertrag erklärt der Verkäufer seinen Willen, eine Ware zu verkaufen. Der Käufer wiederum erklärt seinen Willen, diese Ware zu kaufen. Möchten Sie also Ihren Laptop verkaufen und setzen dafür einen Kaufvertrag auf, beinhaltet der Vertrag Ihre Willenserklärung, den Laptop zu verkaufen. Ihr Käufer erklärt seinen Willen, Ihnen Ihren Laptop abzukaufen. Die beiden Willenserklärungen, die Sie und Ihr Käufer abgeben, stimmen damit überein und werden gegenseitig angenommen. Folglich kommt der Kaufvertrag zustande. Der Kaufvertrag beinhaltet dann ein Verpflichtungsgeschäft und ein Erfüllungsgeschäft. Verpflichtungsgeschäft bedeutet, dass Sie und Ihr Vertragspartner durch den Kaufvertrag gewisse Verpflichtungen eingehen. So verpflichten Sie als Verkäufer sich dazu, dem Käufer den Laptop zu übergeben, ihm durch die Übergabe das Eigentum am Laptop zu verschaffen und als Gegenleistung den vereinbarten Kaufpreis anzunehmen. Und Ihr Käufer verpflichtet sich dazu, den Laptop anzunehmen und Ihnen im Gegenzug den Kaufpreis zu bezahlen. Werden die Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt, handelt es sich um ein Erfüllungsgeschäft.
Worauf Sie beim Verkauf Ihres Laptops achten sollten
Im Prinzip gibt es zwei Gruppen von Käufern, die sich für Ihren Laptop interessieren. Die erste Gruppe sind Bastler oder Sammler von älteren Laptops. Sie können sich auch für Geräte begeistern, die defekt sind. Denn sie reparieren die kaputten Laptops, nutzen sie als Ersatzteileträger oder sehen sie einfach nur als Sammelobjekte, die ohnehin nicht mehr genutzt werden. Die zweite Gruppe bilden Käufer, die ein Zweitgerät oder einen kostengünstigen Laptop suchen. Ihnen ist nicht so wichtig, dass der Laptop topmodern ist. Stattdessen ist für sie der Preis das entscheidende Kaufkriterium. Beide Käufergruppen möchten aber natürlich gerne ein Schnäppchen machen. Trotzdem kann es sich durchaus lohnen, Ihren gebrauchten Laptop zu verkaufen. Denn selbst wenn er nur ein paar Euro bringt, ist das immer noch besser, als wenn das Gerät nur nutzlos herumsteht. Damit es später keinen Ärger gibt und Sie Ihr Gerät guten Gewissens abgeben können, sollten Sie aber die folgenden Punkte unbedingt beherzigen:
1. Reinigen Sie Ihren Laptop.
Zuallererst sollten Sie Ihren Laptop sorgfältig säubern. Entfernen Sie Schmutz, Fingerabdrücke und Staub vom Bildschirm und der Tastatur. Danach sollten Sie auch die Außenseiten des Laptops reinigen. Ein sauberer Laptop sieht nicht nur gepflegt aus, sondern wirkt auch hochwertiger. Das wiederum kann sich positiv auf den Verkaufspreis auswirken. Und mal ehrlich: Würden Sie einen Laptop kaufen, der schmuddelig aussieht? Passen Sie aber bei der Reinigung auf, dass Sie nichts beschädigen.
2. Löschen Sie Ihre Daten.
Auch wenn Sie Ihren Laptop verkaufen, soll Ihr Käufer Ihre persönlichen Dateien und privaten Dokumente natürlich nicht mit übernehmen. Wichtig ist deshalb, dass Sie alle Daten sorgfältig löschen. Dazu reicht es aber nicht, wenn Sie die Dateien einfach nur in den Papierkorb verschieben und diesen leeren. Gehen Sie stattdessen wie folgt vor:
- Löschen Sie Textdokumente, Fotos, Videos, Musikdateien und was Sie sonst noch auf Ihrem Laptop gespeichert haben. Wollen Sie die Daten behalten, müssen Sie natürlich zuerst eine Kopie davon anfertigen.
- Deinstallieren Sie Programme, die Sie im Laufe der Zeit aufgespielt haben.
- Ist das System bereinigt, defragmentieren Sie die Festplatte.
- Bereinigen und überschreiben Sie den freien Festplattenplatz mit einer speziellen Software. Hierfür können Sie ein Programm wie beispielsweise den „CCleaner“ verwenden, den Sie sich kostenlos aus dem Internet herunterladen können.
- Im Idealfall haben Sie noch irgendwo die Installations-CD für das Betriebssystem auf dem Laptop. Ist dem so, sollten Sie das Betriebssystem deinstallieren und neu aufspielen. Haben Sie die CD nicht mehr, sollten Sie sich informieren, wie Sie das System in den Ursprungszustand zurückversetzen können. Nach der Neuinstallation des Betriebssystems sollten Ihre Daten sicher und dauerhaft gelöscht sein.
3. Verschweigen Sie keine Mängel.
Als Privatperson können Sie die Gewährleistung zwar ausschließen. Anders als ein gewerblicher Händler, der bei Neuware zwei Jahre lang und bei Gebrauchtware ein Jahr lang für Schäden haftet, müssen Sie für Mängel also nicht geradestehen. Doch das heißt nicht, dass Sie vorhandene Mängel einfach verschweigen dürfen. Denn wenn Ihnen der Käufer nachweisen kann, dass Sie ihm absichtlich Mängel oder Schäden verschwiegen haben, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Außerdem würden Sie als Käufer ja auch nicht übers Ohr gehauen werden wollen. Bleiben Sie also fair und geben Sie vorhandene Mängel an. So sichern Sie sich selbst übrigens auch ab. Denn wenn die Mängel in der Verkaufsanzeige und im Kaufvertrag stehen, kann der Käufer ihm Nachhinein nicht behaupten, er habe nichts davon gewusst.
Was muss im Kaufvertrag für den Laptop stehen?
Im Prinzip müssten Sie gar keinen schriftlichen Kaufvertrag mit Ihrem Käufer schließen. Denn der Kaufvertrag ist genauso verbindlich, wenn er nur mündlich zustande kommt. Sollte es aber zu Unstimmigkeiten kommen, steht im Zweifel Aussage gegen Aussage. Missverständnissen und Streitigkeiten können Sie vorbeugen, indem Sie alle Vereinbarungen schriftlich festhalten. Und als Privatperson können Sie den Kaufvertrag für Ihren Laptop recht einfach halten. Es reicht, wenn Ihr Kaufvertrag folgende Angaben enthält:
Namen und Daten der Vertragspartner
Zunächst betiteln Sie das Schriftstück als Kaufvertrag. Darunter halten Sie zum einen Ihre eigenen Daten und zum anderen die Daten Ihres Käufers fest. Zu den Daten, die Sie dabei notieren sollten, gehören jeweils der Vor- und Nachname und die Anschrift. Zusätzlich dazu können Sie auch das Geburtsdatum und die Nummer des Personalausweises aufschreiben. Diese beiden Angaben sind deshalb sinnvoll, weil Sie sich dadurch absichern, dass Ihr Käufer volljährig ist. Wäre er noch minderjährig, müssten seine Erziehungsberechtigten dem Kaufvertrag zustimmen.
Genaue Beschreibung des Vertragsgegenstandes
Unter den Daten der Vertragspartner folgt eine möglichst genaue Beschreibung des Vertragsgegenstandes. Schreiben Sie hierbei
- den Hersteller, die Typenbezeichnung und die Seriennummer des Laptops,
- alle Zubehörteile und die mitverkaufte Software,
- den Zustand und die Besonderheiten des Laptops,
- alle Ihnen bekannte Mängel und Schäden sowie
- fehlendes Zubehör, das zum Lieferumfang des Neugeräts gehörte,
auf. Die Angabe der mitverkauften Software ist deshalb wichtig, weil Sie gebrauchte Software, die zum Laptop gehört, zusammen mit dem Laptop verkaufen dürfen. Bei Software, die Sie separat gekauft haben und einzeln weiterverkaufen wollen, ist das nicht immer der Fall.
Eigentumserklärung und Ausschluss der Sachmängelhaftung
Der nächste Punkt im Kaufvertrag ist Ihre Erklärung, dass der Laptop Ihnen gehört, nicht mit Rechten Dritter belastet ist und Sie ihn folglich überhaupt verkaufen dürfen. Daneben sollten Sie vermerken, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und Sie deshalb die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.
- Aber Achtung: Ein Privatverkauf liegt nur dann vor, wenn Sie den Laptop privat gekauft und genutzt haben. Haben Sie den Laptop geschäftlich genutzt und die Anschaffung seinerzeit von der Steuer abgesetzt, agieren Sie als gewerblicher Händler. In diesem Fall können Sie die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Außerdem müssten Sie den Verkaufserlös als Einnahme versteuern. Es sei denn, Sie überführen den Laptop vor einem Verkauf steuerrechtlich korrekt in Ihren Privatbesitz. Damit Sie sich hier also nicht selbst ein Bein stellen, sollten Sie sich sicherheitshalber Rat von Ihrem Steuerberater einholen.
Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
Nun fehlt noch die Angabe des vereinbarten Kaufpreises. Den Kaufpreis geben Sie einmal als Zahl und einmal in Worten ausgeschrieben an. Haben Sie mit Ihrem Käufer eine Ratenzahlung vereinbart, halten Sie diese Vereinbarung ebenfalls schriftlich fest. Gleiches gilt, wenn Sie abgesprochen haben, dass der Kaufpreis oder der Laptop erst zu einem späteren Zeitpunkt übergeben werden.
Ort, Datum und Unterschriften
Den Abschluss des Kaufvertrages bilden die Angabe von Ort und Datum sowie Ihre Unterschrift und die Unterschrift des Käufers. Die Unterschriften bestätigen, dass beide Vertragsparteien allen Angaben und Vereinbarungen im Rahmen des Kaufvertrags zustimmen.
Bestätigung der Zahlung
Wenn Sie möchten, können Sie noch bestätigen, dass Sie den Kaufpreis von Ihrem Käufer bekommen haben. Durch diese Bestätigung ist eine Quittung vorhanden, die nachweist, dass Ihnen der Käufer nichts mehr schuldet.
Vordruck: Kaufvertrag für einen Laptop
Hier haben wir noch einen Vordruck für einen Laptop-Kaufvertrag für Sie. Wenn Sie diese Vorlage verwenden möchten, drucken Sie den Vertrag zweimal aus. Ein Exemplar bekommt Ihr Käufer, das andere Exemplar behalten Sie.
zwischen
Vorname, Nachname: _____________________________________________
Straße, Hausnummer: _____________________________________________
PLZ, Ort: ___________________________________________________________
Geburtsdatum: ____________________________________________________
Personalausweisnummer: __________________________________________
– als Verkäufer –
und
Vorname, Nachname: _____________________________________________
Straße, Hausnummer: _____________________________________________
PLZ, Ort: ___________________________________________________________
Geburtsdatum: ____________________________________________________
Personalausweisnummer: __________________________________________
– als Käufer –
über folgendes (gebrauchtes) Gerät:
Kaufgegenstand: _________________________________________________
Hersteller: ________________________________________________________
Typenbezeichnung: _______________________________________________
Seriennummer: ___________________________________________________
Der Laptop weist folgende Besonderheiten auf:
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Der Laptop hat folgende Schäden oder technische Mängel:
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Der Laptop wird zusammen mit folgendem Zubehör verkauft:
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Folgendes Zubehör, das ursprünglich im Lieferumfang enthalt war, fehlt:
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Der Verkäufer versichert, dass der Laptop sein alleiniges Eigentum, nicht als gestohlen gemeldet und frei von Rechten Dritter ist.
Der Verkauf erfolgt als Privatverkauf und als “gekauft wie gesehen”. Insoweit erfolgt der Verkauf unter Ausschluss einer Sachmängelhaftung und einer Rückgabemöglichkeit.
Der Kaufpreis für den Laptop beträgt __________ Euro,
in Worten: _______________________________ Euro,
und wird mit der Übergabe des Geräts in bar fällig.
_________________________
Ort, Datum
______________________________ ______________________________
Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer
Kaufpreis von __________ Euro in bar dankend erhalten.
______________________________ ______________________________
Ort, Datum, Unterschrift Verkäufer