Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Sie möchten ein gebrauchtes Motorrad kaufen oder verkaufen? Dann halten Sie das Geschäft unbedingt in einem schriftlichen Kaufvertrag fest. Was Sie beachten sollten, erklären wir hier.

Egal ob Sie Käufer oder Verkäufer sind: Durch einen schriftlichen Kaufvertrag sichern Sie sich rechtlich ab. Grundsätzlich könnten Sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag zwar verzichten. Denn wenn das Motorrad samt Fahrzeugpapieren gegen den vereinbarten Kaufpreis übergeben wird, kommt ein mündlicher Kaufvertrag zustande.

Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Und ein mündlicher Kaufvertrag ist genauso wirksam wie ein schriftlicher. Sollten später aber Schwierigkeiten auftreten, steht im Zweifel Aussage gegen Aussage. Mündliche Zusagen und Versprechen zu beweisen, ist allerdings sehr schwer. Gehen Sie deshalb kein Risiko ein und halten Sie den Motorradkauf schriftlich fest. Worauf es beim Kaufvertrag ankommt, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt. Und ein Muster für den Kaufvertrag haben wir natürlich ebenfalls für Sie vorbereitet.

Kaufvertrag Motorrad: Worauf Sie als Verkäufer achten sollten

Wenn Sie Ihr Motorrad verkaufen möchten, lassen Sie es am besten technisch überprüfen. Denn durch das Untersuchungsprotokoll haben Sie einen Beleg, der den Zustand Ihres Motorrads dokumentiert. Das wiederum schafft zum einen Vertrauen bei Ihrem Käufer. Zum anderen können Sie ein gebrauchtes Motorrad so leichter verkaufen und erzielen oft einen besseren Preis. Haben Sie einen potenziellen Käufer für Ihr Motorrad gefunden, wird der Interessent vermutlich eine Probefahrt machen wollen. Dagegen ist nichts einzuwenden, sofern Sie das Motorrad noch nicht abgemeldet haben. Lassen Sie sich zuvor aber unbedingt den Motorradführerschein des Käufers zeigen. Und bitten Sie ihn darum, Ihnen während der Probefahrt seinen Personalausweis als Pfand dazulassen. Sind Sie sich mit dem Käufer einig, geht es ans Ausfüllen des Kaufvertrags. Und dabei sollten Sie als Verkäufer vor allem folgende Dinge beachten:

Der Käufer muss volljährig sein.

Achten Sie unbedingt darauf, dass der Käufer Ihres Motorrads mindestens 18 Jahre alt ist. Ist der Käufer noch nicht volljährig, sprechen Juristen davon, dass der Kaufvertrag schwebend unwirksam ist. Unwirksam deshalb, weil Ihr Vertragspartner eben volljährig sein muss, damit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen kann. Schwebend deshalb, weil die Erziehungsberechtigten des Käufers dem Kaufvertrag auch nachträglich noch zustimmen können. Dann ist alles in Ordnung. Doch wenn die Eltern des Käufers den Kaufvertrag nicht erlauben, wird er nichtig. Damit Sie erst gar nicht in eine solche Situation kommen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Käufer volljährig ist. Oder Sie sollten den Käufer bitten, Ihnen die schriftliche Einverständniserklärung seiner Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Tragen Sie die vollständigen Kontaktdaten ein.

Tragen Sie in den Kaufvertrag den vollständigen Namen, die Anschrift und die Telefonnummer Ihres Käufers ein. Verlassen Sie sich dabei aber nicht auf die Aussagen des Käufers, sondern überprüfen Sie die Daten anhand des Personalausweises. Bei der Gelegenheit können Sie auch gleich in den Kaufvertrag eintragen, wie die Personalausweisnummer des Käufers lautet und welche Behörde den Personalausweis ausgestellt hat.

Sichern Sie nur Eigenschaften zu, die Sie belegen können.

Natürlich möchten Sie Ihr Motorrad gut verkaufen. Klar, dass Sie dazu auf seine Vorzüge hinweisen werden. Aber: Sie sollten nur solche Eigenschaften zusichern, die Sie auch belegen können. Für alle Wartungen, Reparaturen, Umbauten und anderen Maßnahmen, die Sie angeben, sollten Sie entsprechende Rechnungen oder Quittungen haben. Haben Sie keine Belege, dann sichern Sie die jeweiligen Eigenschaften auch nicht zu. Denn für vertraglich vereinbarte Zusagen müssen Sie geradestehen.

Verschweigen Sie keine Mängel.

Als Privatperson können Sie die Haftung für Sachmängel, die vorhanden sind oder später auftreten, ausschließen. Allerdings dürfen Sie dem Käufer keine Mängel verschweigen. Auf Unfallschäden und andere Beschädigungen, die über bloße Kratzer und Blechschäden hinausgehen, müssen Sie den Käufer von sich aus hinweisen. Fragt der Käufer nach, müssen Sie ihm alle Schäden, Mängel und Defekte, die Ihnen bekannt sind, nennen. Geben Sie Mängel, die Ihnen nachweislich bekannt waren, nicht an, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und vom Kaufvertrag zurücktreten. Das gilt auch dann, wenn Sie Mängel verschwiegen haben, bei denen davon auszugehen ist, dass sie Ihnen bekannt sein mussten. Sichern Sie sich deshalb ab, indem Sie alle Ihnen bekannten Mängel angeben und im Kaufvertrag festhalten. Bei Mängeln, die im Kaufvertrag aufgeführt sind, kann der Käufer später nicht behaupten, er habe nichts davon gewusst.

Treffen Sie verbindliche Vereinbarungen zur Ummeldung.

Wenn Sie das Motorrad angemeldet verkaufen, sollten Sie im Kaufvertrag regeln, bis wann der Käufer das Motorrad ummelden muss. Grundsätzlich ist er zwar dazu verpflichtet, die Ummeldung unverzüglich vorzunehmen. Und in dem Moment, in dem das Eigentum am Motorrad auf den Käufer übergeht, geht auch Ihre Motorradversicherung auf ihn über. Sollte der Käufer einen Unfall haben oder einen Schaden verursachen, bevor er das Motorrad umgemeldet hat, hat das auf die Höhe Ihrer Versicherungsprämie deshalb keine Auswirkungen. Aber: Falls der Käufer das Motorrad nicht ummeldet, haften Sie unter Umständen weiterhin für die Versicherungsprämie. Gleiches gilt für die Steuer. Denn die Steuerpflicht geht erst dann auf den neuen Eigentümer über, wenn die Zulassungsstelle von dem Eigentümerwechsel erfährt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung deshalb kurz mitteilen, dass, wann und an wen Sie Ihr Motorrad veräußert haben. Oder Sie melden das Motorrad vor dem Verkauf einfach ab.

Vereinbahren Sie am besten Barzahlung.

Was die Bezahlung des Kaufpreises angeht, so sind Sie mit einer vollständigen Barzahlung bei der Übergabe des Motorrads am besten beraten. Auf diese Weise haben Sie Ihr Geld in der Hand und können dem Käufer das Motorrad samt Papieren bedenkenlos mitgeben. Lassen Sie sich auf eine Ratenzahlung ein, riskieren Sie, dass der Käufer den Restbetrag nicht oder nicht pünktlich bezahlt. Akzeptieren Sie einen Scheck oder eine Bezahlung per Überweisung, warten Sie ab, bis das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Und generell gilt: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief) händigen Sie dem Käufer erst dann aus, wenn der Kaufpreis komplett bezahlt ist. Denn solange Sie dieses Dokument haben, gehört das Motorrad Ihnen. Sobald Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II aus der Hand geben, können Sie nichts mehr unternehmen.

Kaufvertrag Motorrad: Worauf Sie als Käufer achten sollten

Bevor Sie ein gebrauchtes Motorrad kaufen, sollten Sie sich das Motorrad genau anschauen. Kennen Sie sich nicht allzu gut aus und hat der Verkäufer den technischen Zustand des Motorrads nicht überprüfen und schriftlich dokumentieren lassen, sollten Sie sich den Rat eines Experten einholen. Außerdem sollten Sie auf jeden Fall eine Probefahrt machen. Ist das Motorrad abgemeldet, besorgen Sie sich bei der Zulassungsstelle ein befristetes Kennzeichen für die Probefahrt. Das verursacht zwar Zusatzkosten, aber Sie wissen wenigstens, was Sie da kaufen. Beim Kaufvertrag sollten Sie dann vor allem auf folgende Punkte achten:

Stellen Sie sicher, dass die Daten zum Motorrad vollständig und korrekt sind.

Es reicht nicht aus, wenn im Kaufvertrag nur der Hersteller und das Modell genannt sind. Denn diese Angaben treffen auf alle Motorräder des gleichen Typs zu. Durch den Kaufvertrag muss das Motorrad, das Sie kaufen, eindeutig identifiziert werden können. Achten Sie deshalb darauf, dass der Kaufvertrag

  • den Hersteller,
  • den Typ,
  • die Fahrzeug-Ident-Nummer,
  • die Nummer der Zulassungsbescheinigung II,
  • das Datum der Erstzulassung,
  • den Kilometerstand,
  • den Termin für die nächste Hauptuntersuchung,
  • die Anzahl der Vorbesitzer und
  • das amtliche Kennzeichen bei einem angemeldeten Motorrad
  • aufführt. Und kontrollieren Sie, ob die Angaben stimmen!

Verlangen Sie eine Verkaufsvollmacht, wenn der Verkäufer nicht der Halter ist.

Ist der Verkäufer des Motorrads nicht die Person, die als Halter eingetragen ist, sollten Sie sich eine Verkaufsvollmacht geben lassen. Wenn Sie das Motorrad bezahlt und im Gegenzug das Motorrad und vor allem die Zulassungsbescheinigung Teil II bekommen haben, sind Sie zwar der rechtmäßige Eigentümer. Trotzdem kann es Probleme geben, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Verkäufer das Motorrad verkauft hat, ohne dass der damalige Eigentümer etwas davon wusste oder damit einverstanden war. Eine schriftliche Vollmacht für die Veräußerung durch den Verkäufer sichert Sie ab.

Fragen Sie nach Mängeln und Schäden.

Fragen Sie den Verkäufer nach vorhandenen Mängeln und bekannten Schäden. Halten Sie im Vertrag fest, ob das Motorrad bereits einen Unfall hatte, gewerblich genutzt wurde, ein Importfahrzeug ist und den Originalmotor hat. Macht der Verkäufer hier falsche Angaben oder stellt sich heraus, dass er Ihnen erhebliche Mängel bewusst verschwiegen hat, können Sie den Kaufvertrag rückgängig machen.

Achten Sie darauf, dass Sie alle Zubehörteile ausgehändigt bekommen.

Notieren Sie im Kaufvertrag alle Zubehörteile und Zusatzausstattungen, die Sie zusammen mit dem Motorrad kaufen. Wurden am Motorrad Umbauten vorgenommen, stellen Sie sicher, dass diese Umbauten in den Papieren eingetragen sind oder es eine Betriebserlaubnis dafür gibt. Hat der Verkäufer Belege von Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten, sollten Sie sich zumindest Kopien der Rechnungen mitgeben lassen. Und achten Sie darauf, dass Ihnen der Verkäufer das Motorrad, alle Schlüssel, die vollständigen Papiere und die sonstigen Zubehörteile, die im Vertrag stehen, auch wirklich aushändigt. Denn durch Ihre Unterschrift unter dem Vertrag bestätigen Sie, dass Sie alles bekommen haben.

Lassen Sie sich bestätigen, dass Sie den Kaufpreis bezahlt haben.

Meist werden Sie das Motorrad bar bezahlen. Achten Sie dann aber darauf, dass im Kaufvertrag steht, dass Sie den kompletten Kaufpreis bezahlt haben. Nur so haben Sie einen Nachweis dafür, dass Sie dem Verkäufer nichts mehr schulden und er keine Forderungen Ihnen gegenüber geltend machen kann.

Melden Sie das Motorrad zeitnah um.

Übernehmen Sie das Motorrad angemeldet, sind Sie dazu verpflichtet, es unverzüglich umzumelden. Im Kaufvertrag findet sich dazu meist eine entsprechende Regelung. Damit Sie Ihr Motorrad bei der Zulassungsstelle auf sich zulassen können, brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die letzte HU
  • Personalausweis oder Reisepass
  • eVB-Nummer Ihrer Versicherung
  • die Abmeldebestätigung bei einem stillgelegten Motorrad
  • die Kennzeichen bei einem angemeldeten Motorrad
  • Außerdem brauchen Sie Ihre Bankverbindung, denn Sie müssen bei der Zulassungsstelle eine Einzugsermächtigung für den Einzug der Kfz-Steuer erteilen.

Vorlage für einen Motorrad Kaufvertrag

Das folgende Vertragsmuster können Sie verwenden, wenn Sie privat ein Motorrad kaufen oder verkaufen wollen und Ihr Vertragspartner ebenfalls eine Privatperson ist. Findet das Geschäft im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit statt, ist die Vorlage nicht geeignet. Denn in diesem Fall gelten andere Regelungen für die Sachmängelhaftung.

Fertigen Sie den Vertrag zweifach aus. Eine Ausfertigung bleibt bei Ihnen, das andere Exemplar bekommt Ihr Vertragspartner.

KAUFVERTRAG ÜBER EIN GEBRAUCHTES MOTORRAD

Verkäufer                                              Käufer

_____________________________________ _____________________________________

Name, Vorname                                      Name, Vorname

_____________________________________ _____________________________________

Straße Hausnummer                              Straße Hausnummer

_____________________________________ _____________________________________

PLZ Ort                                                      PLZ Ort

_____________________________________ _____________________________________

Telefonnummer                                       Telefonnummer

_____________________________________ _____________________________________

Personalausweisnummer, Behörde Personalausweisnummer, Behörde

Motorrad

_______________________ _______________________ ________________________

Hersteller                     Typ                              Amtl. Kennzeichen

_______________________ ________________________ _______________________

Tachostand               Anzahl der Vorbesitzer   nächste HU

______________________________________ _________________________________

Zulassungsbescheinigung Teil II Nr.       Fahrzeug-Ident-Nr.

_______________________________________________________________________

Mitverkauftes Zubehör / Sonderausstattung

Kaufpreis

_______________ EUR in Worten: _______________________________ Euro

 

Das Motorrad wird in dem Zustand wie besichtigt und Probe gefahren und unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen, und nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

Erklärungen des Verkäufers

1. Der Verkäufer versichert, dass das Motorrad sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist.

2. Der Verkäufer versichert, dass das Motorrad in der Zeit, in der es in seinem Besitz war, und soweit ihm bekannt auch davor

  •  nicht gewerblich genutzt wurde.
  • gewerblich als ______________________________ genutzt wurde.
  •  unfallfrei war.
  •  keine sonstigen Schäden aufwies.
  •  folgende Unfallschäden, Beschädigungen oder Mängel erlitten hat: 

___________________________________________________________________________________

3. Der Verkäufer erklärt, dass das Motorrad

  • mit dem Originalmotor ausgerüstet ist.
  • ab einer Laufleistung von ________ km mit einem Ersatz-/Austauschmotor ausgestattet ist.
  • kein Importfahrzeug ist.
  • ein Importfahrzeug ist.

Erklärungen des Käufers

Der Käufer verpflichtet sich, das Motorrad unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von _____ Werktagen umzumelden.

Der Käufer erkennt an, dass das Motorrad Eigentum des Verkäufers bleibt, bis alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag vollständig erfüllt sind.

Sondervereinbarungen

___________________________________________________________________________________

Übergabe des Motorrads

Der Käufer bestätigt, dass ihm 

  •  die Zulassungsbescheinigung Teil I 
  •  die Zulassungsbescheinigung Teil II
  •  das Motorrad mit _____ Schlüsseln
  •  die HU-Bescheinigung
  •  die Stilllegungsbescheinigung
  •  das oben genannte Zubehör

 ____________________________________

ausgehändigt wurden.

Der Verkäufer bestätigt, dass er 

 den Kaufpreis von __________ Euro eine Anzahlung über __________ Euro erhalten hat.

______________________________

Ort, Datum

______________________________ ______________________________

Unterschrift Verkäufer         Unterschrift Käufer