Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Sie müssen nicht unbedingt einen klassischen Bankkredit aufnehmen. Auch ein privates Darlehen ist möglich – und kann eine gute Lösung sein. Doch damit es nicht zu Missverständnissen oder gar Streit kommt, sollten Sie immer einen schriftlichen Darlehensvertrag aufsetzen.

Manchmal muss dringend eine größere Anschaffung getätigt werden, doch die eigenen finanziellen Mittel reichen dafür nicht aus. Manchmal sind die wirtschaftlichen Verhältnisse in eine Schieflage geraten und die offenen Rechnungen stapeln sich. In solchen Fällen kann ein Darlehen dabei helfen, sich etwas Luft zu verschaffen und die Ausgaben zu stemmen.

Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Bei einem Darlehen stellt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung. Ist der vereinbarte Zeitraum abgelaufen, muss der Darlehensnehmer das geliehene Geld zurückzahlen. Zur eigentlichen Darlehenssumme kommen dann meist noch Zinsen dazu. Durch die Zinsen lässt sich der Darlehensgeber vergüten, dass er dem Darlehensnehmer das Geld geliehen hat. Allerdings kann der Darlehensgeber auch auf diese Vergütung verzichten und ein zinsloses Darlehen gewähren.

In den meisten Fällen wird ein Darlehen bei der Bank aufgenommen. Das gilt vor allem dann, wenn es um größere Geldbeträge geht. Doch auch Privatpersonen können Darlehensgeber sein. Statt also zur Bank zu gehen, können Sie genauso mit jemandem aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis ein Darlehen vereinbaren. Daneben vergeben manchmal fremde Personen und Unternehmen Darlehen, um auf diese Weise mit Geld, das sie nicht brauchen, Renditen zu erwirtschaften. Und für Sie als Darlehensnehmer kann ein Privatdarlehen durchaus Vorteile haben. Doch genau wie bei einem Bankdarlehen sollten Sie die Vereinbarungen rund ums Darlehen immer in einem schriftlichen Vertrag festhalten. Warum das so ist und wie der Darlehensvertrag aussehen sollte, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Darlehen und einem Kredit?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Darlehen und Kredit oft synonym verwendet. Schließlich sind das Darlehen und der Kredit Finanzprodukte, die dazu dienen, etwas mit Fremdkapital zu finanzieren. Worin sich die beiden Finanzprodukte genau unterscheiden, wird mit verschiedenen Ansätzen erklärt. Eine gängige Erklärung bezieht sich auf die Laufzeit und die Summe. So läuft ein Darlehen in aller Regel länger als ein Kredit und die Darlehenssumme ist meist höher.

Juristen machten den Unterschied lange Zeit an der Vertragstheorie fest. Demnach gab es die Theorie des Realkontrakts. Sie besagte, dass ein Darlehensvertrag erst dann als rechtskräftig galt, wenn die vereinbarte Darlehenssumme an den Darlehensnehmer ausgezahlt worden war. Im Unterschied dazu besteht ein Kreditvertrag, sobald beide Vertragspartner den Vertrag unterschrieben haben. 2002 wurde das Schuldrecht dann modernisiert. Und seitdem legt die Rechtsprechung bei Darlehensverträgen die Konsensualtheorie zugrunde. Nach dieser Theorie kommt ein Darlehensvertrag bereits dadurch zustande, dass sich die beiden Vertragspartner einigen.

Welche Vorteile hat ein privates Darlehen?

Vermutlich werden Sie im ersten Moment an ein Kreditinstitut denken, wenn Sie ein Darlehen brauchen. Doch ein Privatdarlehen kann eine gute und sinnvolle Alternative sein. Meistens werden private Darlehen im engeren Familien- und Freundeskreis vereinbart. Im Internet gibt es aber auch Plattformen, über die Darlehen vermittelt werden, die fremde Privatpersonen oder Unternehmen anbieten. Für diese Darlehensgeber ist das Privatdarlehen eine Möglichkeit, um nicht benötigtes Geld gewinnbringend anzulegen. Verglichen mit einem Bankkredit hat ein privates Darlehen vor allem drei große Vorteile:

  • Die Kriterien bei einem Privatdarlehen sind längst nicht so streng wie bei der Bank. So können Sie ein Privatdarlehen auch dann bekommen, wenn beispielsweise Ihre Bonität nicht allzu gut ist.
  • Ein Privatdarlehen wird weder bei der Schufa noch bei anderen Auskunfteien registriert. Auf die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit durch die Auskunfteien hat das Privatdarlehen somit keinerlei Einfluss.
  • Sie können mit dem privaten Darlehensgeber individuell vereinbaren, welche Konditionen für das Privatdarlehen gelten sollen. Anders als bei einem Bankkredit haben dadurch beide Seiten viel mehr Verhandlungsspielraum.

Warum ist ein schriftlicher Darlehensvertrag ratsam?

Ein privater Darlehensvertrag unterliegt grundsätzlich keiner bestimmten Form. Sie müssen also nicht zwangsläufig einen schriftlichen Vertrag schließen. Der private Darlehensvertrag kann genauso auch mündlich wirksam geschlossen werden. Allerdings besagt eine alte Weisheit, dass bei Geld die Freundschaft aufhört. Und die Praxis zeigt immer wieder, dass an dieser Weisheit etwas dran ist. Gerade wenn Sie sich von einem Familienmitglied oder Freund Geld leihen, sollten Sie die wichtigsten Vereinbarungen in einem schriftlichen Vertrag festhalten. Denn auf diese Weise haben Sie beide etwas in der Hand, auf das Sie sich berufen können. Schließlich muss es nicht sein, dass das gute und vertrauensvolle Verhältnis zu Ihrem Darlehensgeber Schaden nimmt, weil es wegen des Darlehens zu Missverständnissen und Unstimmigkeiten kommt. Durch einen schriftlichen Darlehensvertrag sind Sie beide auf der sicheren Seite. Einen Mustervertrag haben wir am Ende dieses Beitrags für Sie vorbereitet.

Was sollte im Darlehensvertrag geregelt sein?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung eines Darlehensvertrags ergeben sich aus § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser Paragraph benennt die vertragstypischen Pflichten bei einem Darlehensvertrag und liefert damit zugleich Hinweise darauf, welche Punkte Sie in Ihrem Darlehensvertrag regeln sollten. Und zu diesen Punkten gehören folgende:

Darlehenssumme

Wie hoch ist der Geldbetrag, den Sie als Darlehen aufnehmen? Halten Sie die Darlehenssumme auf jeden Fall exakt im Darlehensvertrag fest. Andernfalls könnte Ihr Darlehensgeber später mehr Geld von Ihnen zurückverlangen, als er Ihnen geliehen hat.

Darlehensdauer

Vereinbaren Sie eine feste Laufzeit für Ihr Darlehen. Dadurch wissen Sie und Ihr Darlehensgeber, bis wann das Darlehen zurückgezahlt sein muss. Gibt es im Vertrag keine Regelungen zur Darlehensdauer, muss die Rückzahlung erfolgen, nachdem Sie oder der Darlehensgeber das Darlehen gekündigt haben. Dabei beläuft sich die reguläre Kündigungsfrist nach § 488 Abs. 3 BGB auf drei Monate. Allerdings kann im Vertrag auch eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart sein.

Zinsen

Im Darlehensvertrag sollte zum einen die Zinshöhe festgelegt sein. Zum anderen sollte verbindlich vereinbart werden, für welchen Zeitraum die Zinsen jeweils berechnet werden und wann sie zu zahlen sind. Sollen die Zinsen beispielsweise halbjährlich oder zum Ende eines Jahres bezahlt werden? Oder werden sie erst bei der Tilgung des Darlehens fällig?

Rückzahlung

Dieser Punkt regelt, ob Sie das Darlehen in monatlichen Raten oder auf einmal zurückzahlen. Entscheiden Sie sich für regelmäßige Raten, sollten Sie am besten auch gleich die Anzahl der Raten und die Ratenhöhe im Vertrag festhalten.

Verzug

Regelungen für den Fall, dass Sie das Darlehen zu spät zurückzahlen, sind durchaus sinnvoll. Denn wenn Sie Ihre Raten zu spät bezahlen oder in Rückstand geraten, kann der Darlehensgeber Verzugszinsen verlangen. Der Zinssatz für die Verzugszinsen beläuft sich nach § 288 Abs. 1 BGB auf fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Wie hoch der aktuelle Basiszins ist, erfahren Sie auf der Internetseite der Bundesbank.

Sicherheiten

Je höher die Darlehenssumme ist, desto eher sollten Sicherheiten vereinbart werden. Wie der Name bereits besagt, sorgen die Sicherheiten für eine zusätzliche Absicherung des Darlehensgebers, falls Sie das Darlehen nicht wie vereinbart zurückzahlen. Dabei können Sie die Absicherung des Darlehens als Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung vereinbaren. Dazu gleich mehr. Grundsätzlich wäre außerdem möglich, eine Grundschuld im Grundbuch eintragen zu lassen, falls Sie über Immobilien verfügen. Allerdings müssten Sie dafür einen Notar einschalten.

Kündigung

Wenn Sie eine Laufzeit für das Darlehen vereinbart haben, ist keine Kündigung notwendig. Denn durch die festgelegte Laufzeit steht fest, bis wann das Darlehen zurückgezahlt sein muss. Wird im Vertrag keine konkrete Darlehensdauer festgelegt, muss der Darlehensvertrag erst gekündigt werden, bevor die Rückzahlung erfolgt. Unabhängig von einer ordentlichen Kündigung kann der Darlehensgeber den Vertrag aber vorzeitig kündigen, wenn Sie beispielsweise mit den Darlehensraten im Rückstand sind oder die vereinbarten Sicherheiten nicht liefern. Halten Sie zur beiderseitigen Sicherheit im Vertrag fest, wann eine vorzeitige Kündigung möglich ist.

Neben diesen grundlegenden Punkten können Sie natürlich noch verschiedene andere Vereinbarungen treffen. Achten Sie nur darauf, dass die Regelungen klar und unmissverständlich formuliert sind. So vermeiden Sie unnötige Streitigkeiten. Am Anfang des Vertrags sollten immer die Namen und Anschriften von Ihnen und Ihrem Darlehensgeber stehen. Am Ende sollte das Datum vermerkt sein, an dem der Darlehensvertrag geschlossen wurde. Und: Vergessen Sie nicht, den Vertrag zu unterschreiben. Denn erst wenn Sie und der Darlehensgeber den Vertrag unterschrieben haben, ist er rechtsgültig geschlossen.

Welche Sicherheiten kommen bei einem Privatdarlehen in Frage?

Vor allem wenn es um höhere Geldbeträge geht, wird sich der Darlehensgeber verständlicherweise absichern wollen. Sollte es dazu kommen, dass Sie das Darlehen nicht wie vereinbart zurückzahlen, kann der Darlehensgeber dann auf die Sicherheiten zurückgreifen. Dabei können Sie die Sicherheiten in Form einer Sicherheitsübereignung oder einer Sicherheitsabtretung stellen.

Sicherheitsübereignung

Bei einer Sicherheitsübereignung übereignen Sie dem Darlehensgeber einen wertvollen Gegenstand. Übereignen bedeutet, dass Sie das Eigentum an dem Gegenstand auf den Darlehensgeber übertragen. Bei dem Gegenstand kann es sich beispielsweise um Ihr Auto, Ihren Computer oder ein Schmuckstück handeln. Die rechtlichen Grundlagen für die Sicherheitsübereignung bilden § 929 und § 930 BGB. Das Besondere bei der Sicherheitsübereignung ist, dass Sie den Gegenstand, den Sie als Sicherheit im Vertrag benannt haben, weiterhin nutzen können, solange Sie das Darlehen ordnungsgemäß zurückzahlen. Erst wenn Sie das Darlehen nicht bezahlen, kann der Darlehensgeber von Ihnen verlangen, dass Sie ihm den Gegenstand aushändigen.

Sicherheitsübertragung

Die Sicherheitsübertragung wird auch als Sicherheitsabtretung bezeichnet. Im Unterschied zur Sicherheitsübereignung geht es bei der Sicherheitsübertragung nicht um einen Gegenstand. Stattdessen treten Sie eine Forderung, die Sie gegenüber einem Dritten haben, an den Darlehensgeber ab. Die rechtliche Grundlage für die Sicherheitsübertragung bildet § 398 BGB. Bei der Forderung kann es sich beispielsweise um Ihr Arbeitsentgelt handeln. Zahlen Sie das Darlehen nicht ordnungsgemäß zurück, müssen Sie Ihren Lohn oder Ihr Gehalt an den Darlehensgeber abtreten. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie eine Kapitallebensversicherung als Sicherheit stellen. In diesem Fall wird die Versicherungsgesellschaft darüber informiert, dass Sie die Ansprüche aus der Lebensversicherung an den Darlehensgeber abgetreten haben.

Notarielles Schuldanerkenntnis

Mit dem notariellen Schuldanerkenntnis gibt es noch eine weitere Möglichkeit, wie sich der Darlehensgeber zusätzlich absichern kann. Das notarielle Schuldanerkenntnis ist ein Dokument, das ein Notar beurkundet. Sie bestätigen darin, dass Sie Verbindlichkeiten gegenüber dem Darlehensgeber haben. Ist Ihre Schuld notariell beurkundet, können Sie die Forderung im Nachhinein nicht mehr bestreiten. Und wenn Sie das Darlehen nicht wie vereinbart zurückzahlen und der Darlehensgeber von den Sicherheiten Gebrauch machen will, muss er kein gerichtliches Verfahren einleiten. Stattdessen kann er sofort eine Zwangsvollstreckung veranlassen. Sinnvoll ist ein notarielles Schulanerkenntnis aber nur bei hohen Darlehenssummen. Bei kleineren Darlehen ist es nicht notwendig.

Wie hoch sollten die Zinsen bei einem privaten Darlehen sein?

Eine Bank macht die Zinshöhe von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter beispielsweise von der Höhe des aktuellen Leitzinses und Ihrer Bonität. Das übliche Zinsniveau von Bankkrediten kann auch die Orientierungsgrundlage für ein privates Darlehen sein. Wenn Sie ein Privatdarlehen über eine Internetplattform von einer fremden Person oder einem Unternehmen aufnehmen, werden Sie allerdings meist etwas höhere Zinsen bezahlen als bei einer Bank. Der Grund hierfür ist, dass die Hürden für die Kreditvergabe niedriger sind, das Risiko für den Darlehensgeber dadurch aber höher. Gewährt Ihnen ein Familienmitglied oder ein Freund ein Privatdarlehen, können Sie die Zinsen frei aushandeln. Und hier ist es nicht unüblich, dass Sie nur geringe oder gar keine Zinsen bezahlen müssen.

Vordruck für einen privaten Darlehensvertrag

PRIVATER DARLEHENSVERTRAG

zwischen 

_____________________________________________

Vorname, Nachname  

_____________________________________________

Straße Hausnummer 

_____________________________________________

PLZ Ort 

– als Darlehensgeber – 

und 

_____________________________________________

Vorname, Nachname  

_____________________________________________

Straße Hausnummer 

_____________________________________________

PLZ Ort 

– als Darlehensnehmer –

 

1. Gewährung des Darlehens

Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein verzinsliches Darlehen in Höhe von __________ EUR (in Worten: ______________________________ Euro). 

Das Darlehen hat eine Laufzeit von _______ Monaten, beginnend am dem Auszahlungsdatum.

Der Darlehensnehmer bestätigt durch seine Unterschrift unter diesem Vertrag, dass er die Darlehenssumme erhalten hat.

Oder: 

Der Darlehensbetrag wird nach Unterzeichnung des Vertrags und Stellung der unter Punkt 4 vereinbarten Sicherheiten auf das Konto

IBAN: ______________________________

Bank: _______________________________ 

des Darlehensnehmers überwiesen.

2. Verzinsung

Das Darlehen wird mit ____ % p. a. verzinst.

Die Zinsen werden jeweils  

 quartalsweise halbjährlich jährlich 

berechnet und sind nachträglich bis zum ____. des Folgemonats auf das unter Punkt 3 genannte Konto des Darlehensgebers zu überweisen.

3. Tilgung

Das Darlehen ist in ______ monatlichen Raten von _______ EUR zurückzuzahlen. Die Raten werden jeweils zum _____. eines Monats fällig und sind auf das Konto des Darlehensgebers 

IBAN: ______________________________

Bank: _______________________________ 

zu überweisen. Maßgeblich für den pünktlichen Zahlungseingang ist die Gutschrift auf dem Konto des Darlehensgebers. Die erste Rate ist am __________ fällig. Zahlungen des Darlehensnehmers werden erst auf die Zinsen und anschließend auf die Hauptforderung angerechnet.

Oder:

Das Darlehen ist, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, einschließlich der Zinsen spätestens zum ____________ zurückzuzahlen. 

Der Darlehensnehmer ist berechtigt, jederzeit Zahlungen zu leisten, um das Darlehen anteilig oder vollständig vor Ablauf der Darlehensdauer zu tilgen.

4. Sicherheiten

Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer das Darlehen ohne Sicherheiten.

Oder:

Zur Absicherung des Darlehens werden folgende Sicherheiten vereinbart:

_____________________________________________________________________________________________________________________

5. Außerordentliche Kündigung

Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen und die sofortige Rückzahlung des Darlehens verlangen. Ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, ist insbesondere dann gegeben wenn, 

der Darlehensnehmer Pflichten aus dem Darlehensvertrag verletzt hat und hier insbesondere, wenn der Darlehensnehmer 

mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Darlehensraten im Rückstand ist oder der Rückstand der Höhe von mindestens _____ Raten entspricht und keine Stundung vereinbart wurde, 

unwahre Angaben gemacht hat, die die Gewährung des Darlehens beeinflusst haben, 

die vertraglich vereinbarten Sicherheiten innerhalb einer angemessenen Frist nicht stellt,

sich die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers wesentlich verschlechtern oder die gestellten Sicherheiten an Wert verlieren und folglich die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist,

ein Insolvenzverfahren gegen den Darlehensnehmer eröffnet wird.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

6. Schadensersatz

Gerät der Darlehensnehmer mit seinen Zahlungen in Verzug, so wird der zu diesem Zeitpunkt noch geschuldete Betrag mit _______ Prozentpunkten über dem aktuellen, von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlichen Basiszinssatz p. a. verzinst. Sofern der Darlehensgeber einen höheren Verzugsschaden geltend machen möchte, hat er den Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser höhere Schaden tatsächlich entstanden ist.

Kündigt der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vorzeitig, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorlag, kann der Darlehensnehmer Ersatz für den Schaden, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entstanden ist, verlangen.

7. Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag gibt die Vereinbarungen zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer in vollem Umfang wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sofern der Vertrag geändert oder ergänzt werden soll, bedürfen die Absprachen der Schriftform.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. 

 

_____________________________________________

Ort, Datum Unterschrift Darlehensgeber

 

_____________________________________________

Ort, Datum Unterschrift Darlehensnehmer

Ein Hinweis zum Vertragsmuster

Unser Vertragsvordruck ist ein unverbindliches Muster, das eine mögliche Regelung aufzeigt. Wenn Sie sich an der Vorlage orientieren, müssen Sie den Vertrag auf Ihren konkreten Fall abstimmen, indem Sie Angaben ergänzen, Formulierungen abändern und ggf. weitere Vereinbarungen hinzufügen. Sollten rechtliche oder steuerliche Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater. Unser Mustervertrag versteht sich als Formulierungshilfe, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Jegliche Haftung wird daher ausgeschlossen.