Aktualisiert am 12. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher

Die folgende Vorlage für einen Schuldschein wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen. Diese Vorlage enthält alle notwendigen Informationen, um einen rechtssicheren Schuldschein zu erstellen.

*Schuldner:
Name: _______________________________________
Adresse: _____________________________________


Gläubiger:
Name: _______________________________________
Adresse: _____________________________________


Datum: ___________________

Schuldschein

Hiermit bestätige ich, [Name des Schuldners], geboren am ________________, wohnhaft in __________________________, dem Gläubiger [Name des Gläubigers], geboren am ________________, wohnhaft in ____________________, einen Betrag von ** Euro** zu schulden.

§1 Zahlungsvereinbarung
Der geschuldete Betrag wird in einer Summe bis zum ________________ (Fälligkeitsdatum) auf das folgende Konto des Gläubigers gezahlt:
Kontoinhaber: ______________________________
IBAN: ______________________________________
BIC: _______________________________________

§2 Verzinsung
Der geschuldete Betrag wird mit einem Zinssatz von ______ % p.a. verzinst. Die Zinsen sind zum ________________ (Zinsfälligkeit) fällig.

§3 Sonderzahlungen
Der Schuldner ist berechtigt, jederzeit Sonderzahlungen ohne zusätzliche Kosten zu leisten. Sonderzahlungen werden zunächst auf die Zinsen und dann auf die Hauptforderung angerechnet.

§4 Sicherheiten
Zur Absicherung der Forderung wird folgende Sicherheit gestellt:


§5 Kündigung
Beide Parteien können diesen Schuldschein mit einer Frist von ______ Monaten schriftlich kündigen. Im Falle der Kündigung ist der noch offene Betrag einschließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen innerhalb von ______ Monaten zurückzuzahlen.

§6 Sonstige Vereinbarungen


§7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Schuldscheins unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Schuldscheins im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§8 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Schuldschein ist ____________________.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift Schuldner: _______________________

Unterschrift Gläubiger: _____________________*

Früher gingen die Leute nicht zur Bank und nahmen einen Kredit auf. Stattdessen liehen sie sich untereinander Geld. Aus dieser Zeit stammt der Schuldschein. Doch er wird auch heute noch verwendet.

Ein Schuldschein ist eine Urkunde, die eine Schuld begründet. Durch den Schuldschein bestätigt der Schuldner, dass eine Forderung besteht. Gleichzeitig verpflichtet er sich dazu, seine Schulden zu bezahlen. Andersherum hat der Gläubiger durch den Schuldschein einen Nachweis dafür, dass ihm der Schuldner etwas schuldet. Diesen Nachweis kann er sogar vor Gericht verwenden. Doch was heißt das alles genau? Wir erklären, was es mit dem Schuldschein auf sich hat. Und eine Vorlage für einen Schuldschein haben wir ebenfalls für Sie!

Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Was ist ein Schuldschein?

Wenn Sie eine Zahlung geleistet haben, wird diese Zahlung meist bestätigt. Eine Möglichkeit dabei ist, dass Sie eine schriftliche Quittung bekommen. Die Quittung ist der Beleg dafür, dass und wie viel Sie an wen bezahlt haben. Ein Schuldschein ist im Prinzip das Gegenstück zur Quittung. Er wird ausgestellt, wenn Sie sich beispielsweise Geld von jemandem leihen. Oder wenn Sie etwas kaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, aber nicht gleich bezahlen. Der Schuldschein ist dann der Beleg dafür, dass Ihre Zahlung noch aussteht.

Juristisch gesehen ist der Schuldschein eine Urkunde. Als Schuldner bestätigen Sie mit dem Schuldschein, dass Sie Ihrem Gläubiger einen bestimmten Geldbetrag schulden und Ihre Schulden begleichen werden. Ihr Gläubiger hat mit dem Schuldschein einen rechtskräftigen Nachweis dafür, dass er eine Forderung Ihnen gegenüber hat.

Die rechtlichen Grundlagen für den Schuldschein

Wenn Sie einen größeren Geldbetrag brauchen, werden Sie sich üblicherweise an Ihre Bank wenden und dort einen Kredit aufnehmen. Eine teure Anschaffung können Sie beispielsweise durch eine Ratenzahlung finanzieren. Früher war das nicht so. Als Bankdarlehen und Ratenkäufe noch keine gängige Praxis waren, beschafften sich Unternehmen und Privatpersonen das benötigte Kapital untereinander. Und aus dieser Zeit stammt der Schuldschein. Heute wird er in erster Linie dann verwendet, wenn Sie sich privat von jemandem Geld leihen. Trotzdem ist der Schuldschein nicht einfach nur irgendein Zettel, auf dem Sie notieren, dass Sie jemandem Geld schulden. Stattdessen gibt es gesetzliche Regelungen zum Schuldschein. So ist der Schuldschein zunächst einmal ein Schuldanerkenntnis im Sinne von § 781 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nach § 952 BGB steht das Eigentum am Schuldschein dem Gläubiger zu. Haben Sie Ihre Schulden bezahlt, können Sie vom Gläubiger verlangen, dass er Ihnen den Schuldschein aushändigt oder, falls er das nicht kann, eine entsprechende Erklärung abgibt. Das ergibt sich aus § 371 BGB. Und wenn Sie Ihre Schulden nicht bezahlen und Ihr Gläubiger die offene Forderung vor Gericht durchsetzen will, dann gilt der Schuldschein nach § 416 der Zivilprozessordnung als Beweis dafür, dass die Forderung besteht.

  • Übrigens: Ein Schuldschein kann weitergegeben werden.

Und die Möglichkeit, einen Schuldschein weiterzugeben, besteht für beide Seiten. Als Schuldner können Sie einen Schuldner also an einen Dritten weiterreichen, der dann für Sie Ihre Schulden bezahlt. Als Gläubiger können Sie einen Schuldschein ebenfalls an einen Dritten weitergeben und so die Forderung an ihn abtreten. Damit können Sie den Schuldschein als Zahlungsmittel einsetzen, um Ihre eigenen Forderungen zu begleichen. Allerdings ist ein dritter Gläubiger nicht dazu verpflichtet, einen Schuldschein anzunehmen. Nimmt er den Schuldschein an, muss der Schuldner die Forderung dann an den neuen Inhaber des Schuldscheins zurückzahlen.

Was ist ein Schuldscheindarlehen?

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, schließen Sie mit Ihrem Kreditgeber in aller Regel einen Vertrag. In dem Kreditvertrag ist geregelt, wie hoch die Kreditsumme ist und welche Zinsen anfallen. Außerdem hält der Kreditvertrag fest, wann und wie der Kredit zurückbezahlt werden muss. Daneben definiert der Kreditvertrag die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien und alle weitere Vereinbarungen rund um den Kredit.

Wenn Sie sich nun privat von jemandem Geld leihen und dazu ein Schuldschein ausgestellt wird, handelt es sich strenggenommen ebenfalls um einen Kredit. Allerdings ist der Schuldschein kein Kreditvertrag. Stattdessen ist der Schuldschein eine Art Quittung. Er besagt zum einen, dass Sie einen bestimmten Geldbetrag bekommen haben, und zum anderen, dass der Inhaber des Schuldscheins Anspruch darauf hat, dass Sie die benannte Forderung begleichen.

In der Wirtschaft und in der Politik gibt es ebenfalls Schuldscheindarlehen. Hier gelten allerdings andere Bedingungen als im privaten Bereich. So muss der Schuldner, der den Schuldschein ausstellt, nach § 344 des Handelsgesetzesbuches beispielsweise die Kaufmannseigenschaft haben.

Was muss auf einem Schuldschein stehen?

Es ist nicht unüblich, sich im Familien- oder Freundeskreis mit einem Privatdarlehen aus der Patsche zu helfen. Allerdings hört bei Geld ja bekanntlich die Freundschaft auf. Trotz Vertrauensverhältnis ist es deshalb oft ratsam, einen Schuldschein auszustellen. So ist der Gläubiger auf der sicheren Seite.

  • Formal werden an einen Schuldschein keine hohen Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn auf dem Schuldschein
  • der Name und die Anschrift des Schuldners,
  • der Name und die Anschrift des Gläubigers,
  • die genaue Bezeichnung der Schuld und
  • der Ort und die Unterschrift des Schuldners

enthalten sind. Wurde vereinbart, dass für die Forderung Zinsen fällig werden, müssen die Zinsen ebenfalls benannt sein. Rechtswirksam wird der Schuldschein durch die Unterschrift des Schuldners. Denn die Unterschrift bestätigt, dass der Schuldner die Forderung anerkennt und sich zur Rückzahlung verpflichtet. Andersherum heißt das aber auch, dass der Schuldschein keine Beweiskraft entfaltet, wenn er vom Schuldner nicht unterschrieben wurde. Der Schuldgrund, also warum der Schuldschein ausgestellt wurde, muss nicht angegeben werden.

  • Tipp: Halten Sie auf dem Schuldschein fest, wie die Rückzahlung erfolgen soll und vor allem, wann die Forderung fällig wird. Denn die Fälligkeit spielt mit Blick auf die Verjährung eine große Rolle.

Wie lange ist ein Schuldschein gültig?

Sind Sie der Schuldner, stellen Sie den Schuldschein aus und unterschreiben ihn. Anschließend übergeben Sie den Schuldschein an den Gläubiger. Der Gläubiger behält den Schuldschein dann solange, bis Sie die Schuld vollständig beglichen haben. Haben Sie Ihre Schulden zurückbezahlt, können Sie vom Gläubiger verlangen, dass er Ihnen den Schuldschein wieder aushändigt. Und das sollten Sie auch tun. Denn solange der Gläubiger den Schuldschein hat, hat er Anspruch darauf, dass Sie die Forderung begleichen. Notfalls kann er seine Forderung sogar vor Gericht durchsetzen. Durch den Schuldschein hat er Ihre Erklärung des Schuldanerkenntnisses. Und dabei muss der Gläubiger nicht beweisen, ob und dass die Forderung besteht. Stattdessen müssen Sie den Nachweis erbringen, dass die Schuld nicht (mehr) existiert. Grundsätzlich unterliegt der Schuldschein der regelmäßigen Verjährung. Sie beläuft sich nach § 195 BGB auf drei Jahre. Allerdings sollten Sie sich darauf nicht verlassen. Denn je nach Ausgangssituation kann ein Schuldschein auch 30 Jahre lang gültig bleiben. So ist beispielsweise denkbar, dass Ihr Gläubiger stirbt und sein Erbe irgendwann einmal den Schuldschein findet. Er könnte sich dann auf § 199 BGB berufen. Sie als Schuldner müssten dann nachweisen, dass die Forderung nicht mehr besteht.

Vorlage für einen Schuldschein

SCHULDSCHEIN

                                                                                 zwischen 

                              _________________________________________________________________________, 

          wohnhaft in ________________________________________________________________________

                                                                          – als Schuldner –

                                                                                   und

                               ________________________________________________________________________,           

           wohnhaft in _______________________________________________________________________

                                                                        – als Gläubiger –

 

Hiermit bestätigt der Schuldner, dass er dem Gläubiger den Betrag von _________ Euro (in Worten: ________________________ Euro) schuldet.  

[Zuzüglich dazu wird ein Zinssatz von ____ % pro Jahr, beginnend ab dem ________________, vereinbart.]

Der Schuldner erkennt die Gesamtforderung ohne Einwände an und verpflichtet sich dazu, die Forderung bis zum _______________ vollständig zu begleichen. 

[Für die Tilgung wird eine Ratenzahlung über ______ Euro monatlich, beginnend zum _____________, vereinbart.]

 

(Ort)_________________, den _______________

__________________________________           __________________________________

Unterschrift Schuldner                        Unterschrift Gläubiger