Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Viele Unternehmen setzen einen Antrag vor den Beginn des Urlaubs, den der Vorgesetzte dann genehmigt oder ablehnt. Auch wenn es sich dabei um ein offizielles Dokument handeln mag, wird es oft nicht so ernst behandelt, wie andere Dokumente, so dass man seinen Urlaubsantrag ruhig auch mal phantasievoll und lustig gestalten kann! Hierzu ein paar Ideen:

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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1.) Ich habe ausgerechnet, dass mir 10 Tage Urlaub zustehen, weil das Jahr 365 Tage hat. Davon schlafe ich täglich 8 Stunden und habe täglich 8 Stunden frei, zusammen 244 Tage, bleiben also 121 Tage. Wenn ich die Sonntage abziehe, bleiben noch 69 Tage. Täglich mache ich 3 Stunden Pause, insgesamt 45 Tage. So bleiben, wenn ich dann auch noch die 14 Feiertage abziehe, genau 10 Tage.

2.) Ich habe das Buch “101 gute Gründe, um nicht zu arbeiten” gelesen.

 

3.) Meine Frau hat bestimmt, wohin wir in Urlaub fahren, meine Bank hat bestimmt, wie lange und jetzt möchte ich wenigstens bestimmen, wann.

4.) Mein Mann will unbedingt, dass wir in unserem Urlaub eine Busreise mit meiner Schweigermutter machen. Bitte lassen Sie mich nicht im Stich und lehnen Sie den Urlaubsantrag ab.

5.) Ich würde Ihnen meinen Urlaubsantrag ja gerne begründen, aber ich kann nicht schreiben.

6.) Ich weiß ja, dass ich Ihr bestes Pferd im Stall bin. Schließlich mache ich ja auch den meisten Mist. Aber bitte gönnen Sie mir trotzdem ein paar Tage Urlaub.

7.) Für die nächste Woche steht auf meinem Terminplan nur Montag, Dienstag, Mittwoch, … Da kann ich ja genauso gut auch Urlaub machen!

8.) Sie wissen ja, wie sehr mich die Arbeit aufmuntert: morgens komme ich mit einem grimmigen Gesicht, abends gehe ich strahlend nach Hause. Aber auch ich brauche mal Urlaub.

9.) Meine Hellseherin hat mit grüne Wiesen, Wasser und Bäume vorausgesagt. Da ich kein Golf spiele, ist es wohl Zeit für meinen Urlaub.

10.) Ich arbeite jetzt seit zehn Jahren in diesem Betrieb, mache haufenweise Überstunden, habe noch nie eine Prämie bekommen, bin nicht befördert worden und habe auch noch nie um eine Gehaltserhöhung gebeten. Kriege ich denn wenigstens Urlaub?

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Auch wenn ein Arbeitnehmer viel Freude an seiner Arbeit hat und sehr gerne arbeiten geht, freut er sich sicher auch über freie Tage und auf seinen Urlaub. Die Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers sind durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt. Das Bundesurlaubsgesetz legt jedoch nur den Rahmen fest und erlaubt gleichzeitig bestimmte Abweichungen. So beträgt der Mindestanspruch auf Urlaub gemäß Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage. Da das Gesetz von einer 6-Tage-Woche ausgeht, bedeutet das, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Jahr hat. Diese vier Wochen gelten auch bei einer Fünf-Tage-Woche. Der Urlaubsanspruch reduziert sich also auf 20 Tage, wenn der Arbeitnehmer nur an fünf Tagen pro Woche arbeitet. Wie viele Stunden der Arbeitnehmer pro Tag tätig ist, spielt hingegen keine Rolle. Ein Arbeitnehmer mit einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden hat den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Kollege, der pro Tag nur vier Stunden arbeitet. Laut Bundesurlaubsgesetz ist nämlich nicht die Arbeitszeit, sondern die Anzahl der Arbeitstage für den Urlaubsanspruch maßgeblich. Das Gesetz schreibt allerdings nur den Mindesturlaub vor. Das bedeutet, auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub hat der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch, sein Arbeitgeber kann ihm aber auch mehr Urlaub gewähren.
Wann kann der Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen?
Möchte der Arbeitnehmer Urlaub machen, muss er sich mit seinem Arbeitgeber absprechen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nicht bestimmen, wann der Arbeitnehmer seinen Urlaub zu nehmen hat. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber Urlaub aber genehmigen. Gemäß Bundesurlaubsgesetz gilt, dass die Interessen beider Seiten in Einklang zu bringen sind. Für die Praxis heißt das, dass der Arbeitgeber die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen muss. Er ist aber nicht dazu verpflichtet, einen Urlaubsantrag zu bewilligen. Ist beispielsweise die Personaldecke recht dünn, weil schon andere Kollegen in Urlaub oder krank sind, muss ein Großauftrag bearbeitet werden oder liegen andere betriebliche Gründe vor, kann der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag somit auch ablehnen. Ein paar weitere Fragen zum Thema Urlaub werden hier besprochen:

Worauf gilt es beim Urlaubsantrag zu achten?
Wie der Urlaub beantragt werden muss, hängt vom Arbeitgeber ab. In einigen Unternehmen reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer seine Urlaubswünsche mündlich mitteilt oder auf einem einfachen Zettel notiert. In anderen Firmen gibt es spezielle Formulare, die ausgefüllt und eingereicht werden müssen. In manchen Betrieben ist es außerdem üblich, die Urlaubsplanung bereits zu Jahresbeginn abzugeben, wobei Änderungen später natürlich noch möglich sind.

Wie viel Zeit sich der Arbeitgeber mit seiner Entscheidung über den Urlaubsantrag lassen kann, ist pauschal nicht zu beantworten. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber zügig mitteilt, ob der Urlaub genehmigt wurde oder ob nicht. Teilweise kann sich die Bearbeitungsfrist auch aus einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag ergeben. Der Gesetzgeber schreibt jedoch keine bestimmten Fristen vor. Sollte der Arbeitnehmer etwa zwei Wochen, nachdem er seinen Urlaubsantrag eingereicht hat, noch keine Antwort erhalten haben, sollte er nachfragen. Grundsätzlich ist ein nicht genehmigter Urlaub nämlich gleichbedeutend mit einem abgelehnten Urlaubsantrag. Solange keine Entscheidung vorliegt, und natürlich auch wenn der Urlaub nicht genehmigt wurde, sollte der Arbeitnehmer den Urlaub auf keinen Fall antreten. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt kann nämlich eine außerordentliche und fristlose Kündigung rechtfertigen. Hat der Arbeitgeber den Urlaub hingegen genehmigt, kann der Arbeitnehmer seinen Urlaub ruhigen Gewissens planen. Einen bewilligten Urlaub kann der Arbeitgeber nämlich nur dann widerrufen, wenn ein sehr dringender betrieblicher Grund gegeben ist und der Arbeitnehmer sich noch nicht im Urlaub befindet.

Urlaubsantrag

Urlaubsantrag

Arbeitnehmer Personalnummer
Anschrift

Hiermit beantrage ich Urlaub vom ………………. bis einschließlich ………………..

(Mein Urlaubantrag begründet sich in …… z.B. Umzug, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Todesfall ………
Bitte berücksichtigen Sie bei der Berechnung der Urlaubstage daher entsprechend Sonderurlaub.)

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Datum, Ort Unterschrift