Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Zu Ihrer Wohnung gehört ein Stellplatz oder eine Garage, doch Sie haben kein eigenes Fahrzeug? Dann vermieten Sie die Abstellmöglichkeit doch weiter!

Als Autofahrer kennen Sie sicher das Problem: Sie kommen nach Hause und möchten Ihr Auto abstellen. Doch natürlich ist weit und breit kein freier Parkplatz zu sehen.

Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Also drehen Sie schier endlose Runden um den Block, bis endlich etwas frei wird. Umso glücklicher können Sie sich schätzen, wenn zu Ihrer Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage dazugehört. Immerhin können Sie sich dadurch die zeitaufwändige und nervige Parkplatzsuche sparen. Und nicht nur das. Denn wenn Ihr Auto sicher untergebracht ist, sinken Risiken wie Unwetterschäden, Beschädigungen durch Vandalismus oder die Diebstahlgefahr. Das wiederum ist nicht nur für Sie positiv, sondern kann Ihnen auch Rabatte bei der Kfz-Versicherung einbringen.

Obendrein müssen Sie im Winter kein Eis von den Scheiben kratzen und im Sommer in kein Auto steigen, dass von der Sonne aufgeheizt ist. Nur: Was ist, wenn Sie zwar einen Stellplatz oder eine Garage, aber kein Auto haben? Und die Abstellmöglichkeit auch sonst nicht brauchen? In diesem Fall können Sie den Stellplatz vermieten. Einen Mieter werden Sie sicher schnell finden. Doch zu Ihrer Sicherheit sollten Sie einen schriftlichen Mietvertrag mit dem Mieter schließen. Warum das so ist und wie der Mietvertrag aussehen sollte, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag. Und am Ende des Beitrags finden Sie einen Vertragsvordruck.

Ein Hinweis vorab

Es ist unbestritten ein großer Pluspunkt, wenn zu Ihrer Mietwohnung eine Garage oder ein Stellplatz gehört. Die Miete ist dadurch zwar etwas höher. Aber dafür ersparen Sie sich die leidige Parkplatzsuche und wissen Ihr Fahrzeug gut aufgehoben. Andererseits können Sie diesen Vorteil nicht nutzen, wenn Sie gar kein eigenes Auto haben. Eine Überlegung kann dann sein, dass Sie auf den Stellplatz verzichten. Die Alternative ist, dass Sie den Stellplatz vermieten. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie aber einen genauen Blick in Ihren eigenen Mietvertrag werfen. Denn grundsätzlich sind zwei verschiedene Konstellationen möglich:

1. Sie haben einen Mietvertrag für die Wohnung und den Stellplatz.

Wird die Garage oder der Stellplatz als Bestandteil der Mietsache vermietet, gehört der Parkplatz zur Wohnung dazu. Der Parkplatz ist damit genauso ein Teil des Mietobjekts wie die Räume in der Wohnung oder Ihr Kellerraum. Und auch wenn der Parkplatz im Rahmen des Mietvertrags vereinbart wird, bilden der Mietvertrag für die Wohnung und der Mietvertrag für den Parkplatz aus juristischer Sicht eine Einheit. Das hat zur Folge, dass Sie den Stellplatz nicht kündigen können. Denn eine Teilkündigung von Verträgen ist nicht möglich. Um den Stellplatz loszuwerden, müssten Sie also den kompletten Mietvertrag kündigen und einen neuen Mietvertrag nur für die Wohnung abschließen. Allerdings ist fraglich, ob sich Ihr Vermieter darauf einlassen würde. Denn immerhin ist ein Parkplatz ein gutes Argument für die Wohnung und auf diesen Pluspunkt müsste der Vermieter verzichten, falls Sie irgendwann wieder ausziehen. Insofern sind Sie meist besser beraten, wenn Sie Ihren Mietvertrag so lassen wie er ist – und den Stellplatz weitervermieten.

2. Sie haben eigenständige Mietverträge für die Wohnung und den Stellplatz.

Haben Sie mit Ihrem Vermieter einen Mietvertrag für die Wohnung und einen zweiten Mietvertrag für den Parkplatz abgeschlossen, handelt es sich um zwei eigenständige Verträge. Das ist auch dann der Fall, wenn der Stellplatz zwar im Wohnungsmietvertrag steht, dort aber ausdrücklich als separates Mietverhältnis behandelt wird. In diesem Fall können Sie den Mietvertrag für den Stellplatz kündigen, ohne dass Ihre Kündigung Auswirkungen auf den Mietvertrag für die Wohnung hat. Trotzdem sollten Sie prüfen, ob es sich für Sie nicht besser lohnt, den Parkplatz weiterzuvermieten. Denn Stellplätze sind begehrt und vielleicht können Sie sich so ja ein paar Euro dazuverdienen. Bis zu einem Betrag von 520 Euro pro Jahr sind Ihre Mieteinnahmen übrigens steuerfrei. Erst wenn Sie den Freibetrag überschreiten, müssen Sie Ihre Mieteinnahmen versteuern.

Warum Sie einen schriftlichen Mietvertrag abschließen sollten

Einen Mietvertrag für eine Garage oder einen Stellplatz können Sie formlos abschließen. Eine bestimmte Form ist für einen solchen Mietvertrag nämlich nicht vorgeschrieben. Prinzipiell würde es also völlig ausreichen, wenn Sie sich mündlich mit Ihrem Mieter absprechen. Allerdings ist das keine gute Idee. Denn falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte, können Sie mündliche Absprachen kaum beweisen. Bezahlt Ihr Mieter beispielsweise die vereinbarte Miete nicht oder richtet er einen Schaden an, haben Sie nichts in der Hand, auf das Sie sich berufen können. Hinzu kommt, dass Sie derjenige sind, der dem Vermieter gegenüber haftet. Denn für den Stellplatz haben Sie mit Ihrem Vermieter einen Mietvertrag abgeschlossen. Folglich sind Sie sein Vertragspartner. Dass Sie den Stellplatz weitervermietet haben, wird den Vermieter mit Blick auf die Haftungsfrage nicht interessieren. Denn weil Sie sein Vertragspartner sind, wird er Sie in die Haftung nehmen. Um sich abzusichern, sollten Sie deshalb auf jeden Fall einen schriftlichen Mietvertrag aufsetzen.

Und noch ein Tipp: Informieren Sie Ihren Vermieter darüber, dass Sie den Stellplatz weitervermieten. Letztlich handelt es sich bei der Weitervermietung nämlich um eine Art Untervermietung. Und in den meisten Mietverträgen findet sich eine Klausel, nach der Ihr Vermieter einer Untervermietung zugestimmt haben muss. Verbieten kann er Ihnen die Weitervermietung des Stellplatzes zwar nur in Ausnahmefällen. Aber wenn Sie vorher Bescheid sagen, sind Sie auf der sicheren Seite.

Was Sie in Ihrem Mietvertrag regeln sollten

Wenn Sie sich den Mietvertrag für Ihre Wohnung anschauen, werden Sie feststellen, dass es sich um ein ziemliches langes und komplexes Vertragswerk handelt. Der Grund hierfür ist, dass für Wohnraum besondere Regelungen und Schutzbestimmungen gelten. Sie können zwar viele Bedingungen mit Ihrem Vermieter aushandeln, aber gleichzeitig müssen die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Einen Mustermietvertrag nach aktuellem Recht können Sie sich beispielsweise beim Deutschen Mieterbund e.V. anschauen und kostenfrei herunterladen. Auch auf unserer Seite haben wir Vorlagen für Wohnraummietverträge für Sie.

Geht es um eine Garage oder einen Stellplatz, sieht die Sache anders aus. Denn ein Parkplatz ist kein Wohnraum. Deshalb gelten die Bestimmungen für Wohnraum nicht. Stattdessen unterliegt der Parkplatz lediglich dem allgemeinen Mietrecht. Für Sie bedeutet das, dass Sie die Mietbedingungen weitgehend frei aushandeln können. Anders als bei Wohnraum genießt der Mieter bei einem Stellplatz beispielsweise keinen besonderen Kündigungsschutz und auch Mieterhöhungen sind viel leichter durchzusetzen. Insgesamt Sie können den Mietvertrag recht einfach halten. Was Sie darin aber regeln sollten, sind folgende Punkte:

  • Wer ist der Mieter, wer der Vermieter?
  • Welcher Parkplatz wird vermietet?
  • Wann beginnt das Mietverhältnis? Gibt es eine zeitliche Befristung?
  • Wie hoch ist die monatliche Miete und wann soll sie wie bezahlt werden?Wer haftet für Schäden?
  • Wie darf der Mieter den Parkplatz nutzen?
  • Wie kann der Mietvertrag gekündigt werden?

Natürlich können Sie noch weitere Absprachen mit Ihrem Mieter festhalten. Machen Sie es aber nicht unnötig kompliziert. Denn wenn Sie zu viele Details aufnehmen, könnten Ihnen als juristischer Laie Fehler unterlaufen, durch die der ganze Vertrag widersprüchlich und damit angreifbar werden könnte.

Vordruck: Mietvertrag für einen Stellplatz oder eine Garage

Mietvertrag für eine Garage/einen Stellplatz

Zwischen

Name: _________________________________________________________
Anschrift: _________________________________________________________

als Vermieter
und

Name: _________________________________________________________
Anschrift: _________________________________________________________
als Mieter

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

1. Mietsache
Der Vermieter vermietet dem Mieter die Garage/den Stellplatz Nr. _____,
Anschrift __________________________________________________________ zum Abstellen eines Fahrzeugs.

2. Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am __________ und wird auf

  • unbestimmte Zeit geschlossen.
  • endet am __________.

3. Miete
Die monatliche Miete beträgt _________ EUR, in Worten: ________________ Euro.
Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag eines Monats

  • per Überweisung auf das Konto des Vermieters IBAN ______________________ bei der ____________________ zu bezahlen.
  • in bar zu bezahlen.

4. Haftung
Der Mieter stellt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr auf dem Stellplatz/in der Garage ab. Insbesondere für Brand, Diebstahl und Fahrzeugbeschädigungen jeglicher Art haftet der Vermieter nicht.
Für Verunreinigung durch Öl, Benzin und andere Flüssigkeiten sowie für Schäden, die der Mieter schuldhaft bei der Benutzung des Stellplatzes/der Garage verursacht oder die eine Folge der Nichtbeachtung vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen sind, haftet der Mieter.

5. Nutzung der Mietsache
Der Stellplatz/Die Garage wird als Abstellplatz für ein Fahrzeug vermietet. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist nicht zulässig. Dies gilt auch und insbesondere für eine Gebrauchsüberlassung an Dritte.
Sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, kann der Mieter Reifen, Fahrzeugzubehör, Fahrräder und ähnliche Gegenstände lagern. Bei brennbaren Gegenständen sind die sicherheitsrechtlichen Vorschriften jedoch strikt einzuhalten. Ansonsten ist die allgemein übliche Sorgfalt zu beachten. Das Abstellen von Gegenständen außerhalb des Stellplatzes/der Garage ist nicht gestattet.

6. Reinigung und Instandhaltung
Der Mieter ist für die Reinigung und Sauberhaltung des Stellplatzes/der Garage zuständig. Sofern ein Mangel an der Mietsache auftritt, ist der Vermieter unverzüglich darüber zu informieren.

7. Kündigung
Beide Vertragsparteien können das Mietverhältnis mit einer Frist von ____ Monat/en zum Monatsende kündigen.
Der Vermieter behält sich eine fristlose Kündigung für den Fall vor, dass

  • der Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand gerät.
  • der Mieter die Mietsache vertragswidrig nutzt.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8. Beendigung des Mietverhältnisses
Endet das Mietverhältnis, ist der Stellplatz/die Garage vollständig geräumt und gereinigt abzugeben. Vorrichtungen, die der Mieter während der Mietzeit eingebracht hat, sind zu entfernen und die Mietsache in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

9. Schlüssel
Der Vermieter übergibt dem Mieter ___ Schlüssel.
Der Mieter ist nicht berechtigt, Kopien des/r Schlüssel anzufertigen. Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Kosten, die durch den Verlust des Schlüssels entstehen, trägt der Mieter, sofern er den Verlust zu verantworten hat.

10. Sonstige Vereinbarungen
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11. Nebenabreden
Weitere Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform.

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Ort, Datum, Unterschrift Vermieter Ort, Datum, Unterschrift Mieter