Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar
Bei einem Gebrauchtwagenvertrag sollten Käufer auf einige bestimmte Angaben sehr großen Wert legen. Denn nur so haben sie im Fall von Schäden oder Mängeln auch die Möglichkeit den Händler in die Pflicht zu nehmen. Diese Möglichkeit besteht nicht, wenn der Gebrauchtwagen von einer Privatperson gekauft wird oder per Handschlag auf einem „Autoflohmarkt“.
Zu den Angaben, die auf den Vordruck für den Gebrauchtwagenvertrag gehören, zählt in erster Linie die genaue Beschreibung des Autos. Den Anfang der Fahrzeugbeschreibung, machen die Angaben zum Hersteller. Dann muss angegeben, welcher Fahrzeugtyp es ist und mit welchem „Kennzeichen“ das Fahrzeug übergeben wird. Die Fahrgestellnummer, der aktuelle Kilometerstand und die Nummer der Ersatzzulassung müssen ebenfalls in einem gewerblichen Gebrauchtwagenvertrag angegeben werden.
Aber es gibt auch noch andere Angaben, auf die Käufer von Gebrauchtfahrzeugen achten sollten. So sollte man zum Beispiel darauf achten, ob das Fahrzeug auch unfallfrei ist, oder ob Vorschäden bestehen. Falls man ein Auto mit Vorschäden kauft, sollte in dem Gebrauchtwagenvertrag auch aufgeführt sein, um welche Schäden es sich dabei handelt. Über die Angabe, ob das Fahrzeug auch gewerblich genutzt wurde, lässt sich unter umständen auch abschätzen, ob das mit dem angegebenen Kilometerstand so hinkommen kann.
Außerdem sind gewerblich genutzte Fahrzeuge ja meistens einer viel „höheren“ Belastung ausgesetzt, als ein gewöhnlicher „Haushaltswagen“ und sinken deshalb in ihrem Gesamtwert. Was ebenfalls in einem Gebrauchtwagenvertrag aufgelistet sein sollte, sind die eventuell mitgelieferten Zubehörteile. Ob es nun die „Ersatzspiegel“ ein Satz neuer Fußmatten oder ein Satz zusätzlicher Winterreifen ist, spielt dabei keine Rolle. Für den Käufer muss klar erkennbar sein, dass diese Dinge im Kaufpreis enthalten sind.
Bei den sonstigen besonderen Vereinbarungen, sollte man als Käufer jedoch recht vorsichtig sein. Denn hier werden gelegentlich auch mal „unerlaubte“ Stolperfallen für die Käufer eingebaut, die zwar keine „Rechtsgültigkeit“ haben dem Käufer aber eine Menge Ärger machen können, wenn der Vertrag so unterschrieben wird.
Vordruck Gebrauchtwagenvertrag
Kfz Kaufvertrag gebrauchtes Auto
Verkäufer:
Name/Firma & Anschrift
Käufer:
Name und Anschrift
Fahrzeughersteller:
Fahrzeugtyp:
Kilometerstand:
Kennzeichen:
Unfallfrei: Ja/Nein
Fahrzeug wurde gewerblich genutzt? Ja/Nein
Fahrzeug Vorschäden:
Mitverkaufte Zubehörteile:
Fahrzeug Kaufpreis: €…/auch in Worten
Hiermit verkauft der Verkäufer das oben angegebene gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer. Für die Beschaffenheit des gebrauchten Kraftfahrzeugs übernimmt der Verkäufer keinerlei Gewährleistung. Das gebrauchte Kraftfahrzeug wird somit von Privat an den Käufer verkauft.
Der Käufer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift das Kraftfahrzeug bis zum … oder binnen einer Woche umzumelden. Bis zur völligen Bezahlung, bleibt das Kraftfahrzeug Eigentum des Verkäufers.
- Der Verkäufer bestätigt den erhalt des Geldes als: Bargeld/Scheck
- Die vereinbarte Restzahlung erfolgt spätestens am: …
- Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift den empfang des Kfz Schlüssels (Stückzahl der Schlüssel)
Ort, Datum
Unterschrift Verkäufer
Unterschrift Käufer