Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Je nach Bereich, auf den sich die Abmahnung bezieht, müssen teils unterschiedliche Kriterien erfüllt sein, damit die Abmahnung auch tatsächlich wirksam ist. Gerade bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist es daher meist sinnvoller, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit dem Abmahnverfahren zu beauftragen, um Fehler zu vermeiden. Generell kann aber jeder eine Abmahnung aussprechen, der zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen kann oder in einem gegenseitigen Vertragsverhältnis mit dem Abgemahnten steht. Wer nun selbst eine Abmahnung verfassen möchte, sollte grundsätzlich vor allem auf folgende Punkte achten.

Hidden
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Hidden
Hidden
Hidden

Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

1.) Die Abmahnung muss berechtigt sein und die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Bevor der Abmahnende eine Abmahnung verfasst, sollte er zunächst überprüfen, ob diese überhaupt gerechtfertigt ist. Hat die Person, die abgemahnt werden soll, nichts falsch gemacht, also weder Vertragspflichten oder die Rechte eines Dritten verletzt noch gegen Vorschriften, Gesetze oder sonstige Regelungen verstoßen, gibt es auch keinen Grund für eine Abmahnung. Zudem spielt die Verhältnismäßigkeit eine Rolle. Handelt es sich lediglich um eine kleine Bagatelle, beispielsweise weil sich ein Arbeitnehmer zum ersten Mal um fünf Minuten verspätet, ist eine Abmahnung in aller Regel nicht angemessen.

2.) Die Abmahnung muss den Vorwurf präzise und detailliert beschreiben. Eine Abmahnung möchte erreichen, dass ein bestimmtes Fehlverhalten in Zukunft unterlassen wird. Dazu muss der Abgemahnte aber eindeutig erkennen können, was konkret ihm vorgeworfen wird, damit er dieses Verhalten künftig abstellen kann. Das beanstandete Fehlverhalten muss daher genau und sorgfältig beschrieben werden und dabei Angaben zu Ort und Datum sowie, wenn möglich, Uhrzeit, Zeugen oder Beweismitteln enthalten.

3.) Die Abmahnung muss hinweisen und warnen. Die Abmahnung muss den Abgemahnten zum einen darauf hinweisen, weshalb sein Verhalten gerügt wird, also dass er beispielsweise gegen Vertragspflichten oder Rechte verstoßen hat. Zum anderen muss sie ihn darauf hinweisen, dass ein solches Fehlverhalten in Zukunft nicht akzeptiert wird. Außerdem muss die Abmahnung vor drohenden Konsequenzen warnen. Das bedeutet, der Abgemahnte muss aus der Abmahnung entnehmen können, was von ihm erwartet wird und mit welchen Folgen er rechnen muss, wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt oder sich das gerügte Fehlverhalten wiederholt. Bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung muss der Abmahnende außerdem fordern, dass der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer eingeräumten Frist abgibt.

4.) Auch wenn es weder zeitliche noch formale Vorschriften für die Abmahnung gibt, ist es sinnvoll, die Abmahnung möglichst zeitnah und schriftlich auszusprechen. Wartet der Abmahnende Wochen oder Monate ab, kann es sein, dass das Recht auf eine Abmahnung verwirkt ist. Die Schriftform ist zu empfehlen, um im Ernstfall nachweisen zu können, dass der entsprechende Sachverhalt tatsächlich abgemahnt wurde.

Muster für Abmahnung

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

Ihr Fehlverhalten veranlasst mich leider dazu, Sie hiermit abzumahnen. Der Vorwurf lautet dabei konkret wie folgt:

Sie haben am (Datum) (genaue Beschreibung des Sachverhalts, der gerügt wird; mit Ort, Uhrzeit und Angabe von Zeugen oder anderen Beweismitteln).

Durch dieses Fehlverhalten haben Sie zum wiederholten Male vorsätzlich gegen Ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Dies kann und werde ich nicht beanstandungsfrei hinnehmen.

Ich fordere Sie daher ausdrücklich und eindringlich dazu auf, Ihre vertraglichen Verpflichtungen in Zukunft ordnungsgemäß zu erfüllen. Gleichzeitig weise ich Sie darauf hin, dass Sie den Fortbestand des Vertragsverhältnisses durch einen weiteren, vergleichbaren Pflichtverstoß massiv gefährden. Sollte es erneut Grund zu einer Beanstandung geben, müssen Sie mit der ordentlichen, oder gegebenenfalls außerordentlichen, Kündigung rechnen.

Mit freundlichen Grüßen.

(Ort, Datum, Unterschrift)