Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Durch eine Vollmacht bestimmen Sie eine Person zu Ihrem Vertreter. Und als Ihr Vertreter darf diese Person bestimmte Angelegenheiten und gewisse Rechtsgeschäfte für Sie erledigen. 

Im Prinzip gibt es zwei Gründe, die Sie dazu veranlassen können, über eine Vollmacht nachzudenken. Der erste Grund ist, dass etwas erledigt werden muss, Sie selbst aber keine Zeit haben, um sich darum zu kümmern. In diesem Fall können Sie einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen.

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Die Vertrauensperson wird dadurch zu Ihrem Vertreter und kann die Sache für Sie erledigen. Der zweite Grund ist, dass Sie vorsorgen möchten. Schließlich kann es passieren, dass Sie in die Lage geraten, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Liegt dann eine entsprechende Vollmacht vor, kann Ihre Vertrauensperson notwendige Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte in Ihrem Namen tätigen. Zusätzliche Unterlagen, etwa einen Erbschein, muss Ihre Vertrauensperson dabei meist nicht mehr beantragen. Nun gibt es die Vollmacht aber in vielen verschiedenen Varianten. Welche das sind und worauf Sie achten sollten, wenn Sie jemandem eine Vollmacht erteilen, erfahren Sie im Folgenden.

Die verschiedenen Arten von Vollmachten

Durch eine Vollmacht erklären Sie eine bestimmte Person zu Ihrem Vertreter. Je nachdem, wofür Ihre Vollmacht gilt, wem gegenüber Sie die Erklärung abgeben und wie lange Ihre Vollmacht wirksam bleibt, werden dabei verschiedene Vollmachtsarten voneinander unterschieden.

Vollmachten nach Inhalt

Vollmachten können Sie für viele Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte erteilen. Je nach Inhalt und Umfang liegt dann eine der folgenden Vollmachten vor:

  • Eine Einzelvollmacht ermächtigt Ihren Bevollmächtigten dazu, eine einzelne, exakt benannte Handlung für Sie durchzuführen. Stellen Sie Ihrem Bevollmächtigten beispielsweise eine Vollmacht aus, damit er ein Paket bei der Post für Sie abholen oder Ihr Auto bei der Zulassungsstelle für Sie anmelden kann, handelt es sich um eine Einzelvollmacht.
  • Eine Gattungsvollmacht ermöglicht Ihrem Bevollmächtigten, alle Rechtsgeschäfte einer bestimmten Gattung oder Art für Sie zu tätigen. Ermächtigen Sie Ihren Bevollmächtigten beispielsweise dazu, Ihr Kind regelmäßig vom Kindergarten abzuholen, ist das eine Gattungsvollmacht. Denn Ihr Bevollmächtigter braucht nicht für jede Abholung eine neue Vollmacht von Ihnen. Stattdessen reicht es aus, wenn Sie die Vollmacht einmal erteilt haben.
  • Eine Generalvollmacht räumt Ihrem Bevollmächtigten ein, sämtliche Rechtsgeschäfte, die in Vertretung abgeschlossen werden können, für Sie zu tätigen.
  • Eine Vorsorgevollmacht trifft Vorkehrungen für den Fall, dass Sie geschäftsunfähig werden.

Daneben gibt es noch Vollmachten, die eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Die Handlungsvollmacht oder die Prokura sind Beispiele dafür.

Vollmachten nach Adressat

Ihre Vollmacht können Sie entweder gegenüber dem Bevollmächtigen oder gegenüber einem Dritten erklären. Und je nach Adressat liegt dann eine Innen- oder eine Außenvollmacht vor:

  • Eine Innenvollmacht erklären Sie gegenüber dem Bevollmächtigen. Sie erteilen also Ihrem Vertreter die Vollmacht, Sie zu vertreten. Eine andere Bezeichnung für die Innenvollmacht lautet interne Vollmacht.
  • Eine Außenvollmacht erklären Sie gegenüber dem Dritten, bei dem Sie Ihr Bevollmächtigter vertritt. Ein Beispiel für eine Außenvollmacht ist eine Bankvollmacht. Denn bei der Bankvollmacht erklären Sie Ihrer Bank oder Sparkasse, dass Sie Ihr Bevollmächtigter bei bestimmten Bankgeschäften vertreten wird. Die Außenvollmacht wird auch externe Vollmacht genannt.

Vollmachten nach Wirksamkeit

Eine weitere Unterscheidung ergibt sich daraus, welche Auswirkungen Ihr Tod auf die Gültigkeit der Vollmacht hat. In diesem Zusammenhang gibt es drei Möglichkeiten:

  • Eine prämortale Vollmacht gilt nur bis zu Ihrem Tod. Mit Ihrem Tod erlischt automatisch auch die Vollmacht.
  • Eine transmortale Vollmacht gilt über Ihren Tod hinaus. Auch wenn Sie versterben, bleibt Ihre Vollmacht also wirksam. In Deutschland ist diese Form der Vollmacht Standard.
  • Eine postmortale Vollmacht gilt erst nach Ihrem Tod. Sie erteilen diese Vollmacht zwar zu Lebzeiten. Doch der Bevollmächtigte kann erst von der Vollmacht Gebrauch machen, wenn Sie gestorben sind.

Die Formvorschriften für eine Vollmacht

Aus § 167 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) leitet sich ab, dass für eine Vollmacht keine bestimmten Formvorgaben gelten. Sie können eine Vollmacht also schriftlich, mündlich und sogar stillschweigend erklären. Und auch wenn für das Rechtsgeschäft, bei dem Sie Ihr Bevollmächtigter vertreten soll, eine bestimmte Form vorgeschrieben ist, gilt das für die Vollmacht dazu grundsätzlich nicht. Aber keine Regel ohne Ausnahme. So wird beispielsweise dann die Schriftform verlangt, wenn es um Einwilligungen in medizinische Eingriffe, einen Freiheitsentzug oder eine Vertretung vor Gericht geht. In der Praxis werden Sie jedoch in den meisten Fällen eine schriftliche Vollmacht brauchen. Denn der Dritte wird sich rechtlich absichern wollen, dass Ihr Bevollmächtigter auch tatsächlich für das jeweilige Rechtsgeschäft ermächtigt ist. Und Sie selbst sind mit einer schriftlichen Vollmacht ebenfalls auf der sicheren Seite. Denn durch Ihre Erklärung können Sie genau festlegen, was Ihr Bevollmächtigter darf und was nicht. Missverständnisse lassen sich auf diese Weise vermeiden.

Die Inhalte einer Vollmacht

Welche Befugnisse Sie Ihrem Bevollmächtigten zugestehen, ergibt sich aus dem Wortlaut Ihrer Vollmacht. Wenn Sie eine Vollmacht schreiben, sollten Sie deshalb folgende Inhalte festhalten:

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
  • den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum Ihres Bevollmächtigten
  • die Erklärung, wofür und wie lange die Vollmacht gilt
  • Ihre Unterschrift mit Angabe von Ort und Datum

Da es sich bei einer Vollmacht um eine Willenserklärung und aus rechtlicher Sicht um einen Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Bevollmächtigten handelt, gelten für die abgegebene Erklärung § 133 und § 157 BGB. Demnach greift das Vertrauensprinzip. Damit ist gemeint, dass Ihre Erklärung nach Treu und Glauben und folglich so ausgelegt werden muss, wie Sie es gemeint haben und wie es in Ihrem Sinne ist. Gleichzeitig darf der Bevollmächtigte Sie nur in dem Umfang vertreten, wie es Ihre Erklärung erlaubt und vorgibt. Überschreitet der Bevollmächtigte seine Vertretungsbefugnis, ist sein Handeln durch die Vollmacht nicht abgedeckt. Der Dritte, mit dem das Rechtsgeschäft geschlossen wurde, hat dadurch Ihnen gegenüber keinen Anspruch auf Erfüllung. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, das Geschäft im Nachhinein zu genehmigen.

  • Tipp: Um Missverständnissen vorzubeugen, beschreiben Sie am besten möglichst präzise, was Ihr Bevollmächtigter darf. Gleichzeitig verhindern Sie dadurch, dass Ihre Vollmacht anders oder umfangreicher ausgelegt wird, als Sie es beabsichtigt haben. Und wenn Sie ganz sichergehen möchten, können Sie auch angeben, was Ihr Bevollmächtigter nicht darf.

Die Gültigkeit einer Vollmacht

Sie können jederzeit eine Vollmacht erklären und umgekehrt eine erteilte Vollmacht auch jederzeit widerrufen. An wen Sie den Widerruf richten müssen, hängt davon ab, ob Sie eine Innen- oder eine Außenvollmacht erteilt haben. Bei einer Innenvollmacht müssen Sie dem Bevollmächtigten mitteilen, dass Sie die Vollmacht widerrufen. Handelt es sich um eine Außenvollmacht, müssen Sie den Widerruf gegenüber dem Dritten erklären. Bei einer Bankvollmacht beispielsweise wenden Sie sich an Ihre Bank oder Sparkasse und teilen dort mit, dass die erteilte Bankvollmacht aufgehoben werden soll.

Ansonsten hängt es vom zugrundeliegenden Rechtsgeschäft ab, wann die Vollmacht erlischt. Das ergibt sich aus § 168 BGB. Haben Sie beispielsweise eine Einzelvollmacht erteilt, wird die Vollmacht ungültig, sobald Ihr Bevollmächtigter die Angelegenheit erledigt hat. Haben Sie ein bestimmtes Datum in die Vollmacht eingesetzt, um sie auf diese Weise zeitlich zu beschränken, erlischt die Vollmacht, wenn dieses Datum erreicht ist. Außerdem erlischt die Vollmacht automatisch dann, wenn Ihr Bevollmächtigter geschäftsunfähig wird oder stirbt. Aber: Tritt bei Ihnen Geschäftsunfähigkeit oder der Todesfall ein, wird die Vollmacht nicht ungültig. Das ist nur dann der Fall, wenn es so ausdrücklich in der Vollmacht steht.

Kostenlose Vorlage für eine Vollmacht

VOLLMACHT

Mit dieser Erklärung erteile ich,

Vor- und Nachname: ___________________________________________________

ggf. Geburtsname: _____________________________________________________

wohnhaft in: ___________________________________________________________

___________________________________________________________________________

geboren am: ___________________________________________________________

Herrn/Frau 

Vor- und Nachname: ____________________________________________________

ggf. Geburtsname: ______________________________________________________

wohnhaft in: ____________________________________________________________

___________________________________________________________________________

geboren am: _____________________________________________________________

Vollmacht, mich bei folgenden Rechtsgeschäften zu vertreten/folgende Aufgaben in meinem Namen zu erledigen:

(Fügen Sie hier die Angelegenheit ein, die der Bevollmächtigte für Sie erledigen soll.) __________________________________________________________________

__________________________________________________________________

__________________________________________________________________

Die Vollmacht erlischt automatisch, wenn die oben genannten Rechtsgeschäfte abgewickelt sind. / gilt bis zum ________________. / gilt bis zu ihrem Widerruf. 

____________________________________________________________

Ort, Datum Ihre Unterschrift