Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Die arbeitsrechtliche Abmahnung spielt vor allem im Zusammenhang mit verhaltensbedingten Kündigungen eine wichtige Rolle. So ist mindestens eine Abmahnung in den meisten Fällen die notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Dabei hat die Abmahnung die Funktion einer Warnung. Das bedeutet, der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer durch die Abmahnung auf ein Fehlverhalten hin, erinnert ihn an seine arbeitsvertraglichen Pflichten, fordert ihn auf, das gerügte Fehlverhalten künftig zu unterlassen und benennt die Konsequenzen, die drohen, falls sich das Verhalten des Arbeitnehmers nicht bessert.

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Gleichzeitig gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aber auch die Möglichkeit, die angedrohten Konsequenzen zu vermeiden, wenn er der Aufforderung nachkommt und sich in Zukunft vertragsgemäß verhält. Insofern verzichtet der Arbeitgeber zunächst auf eine Kündigung, wenn er eine Abmahnung ausspricht. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist aber, dass er Arbeitgeber mindestens drei  Abmahnungen aussprechen muss, bevor der Arbeitnehmer tatsächlich mit einer Kündigung rechnen muss. Es gibt keine verbindlichen Vorschriften für die Anzahl der notwendigen Abmahnungen. Es ist vielmehr so, dass der Arbeitgeber selbst entscheiden kann, ob er eine weitere Abmahnung oder die Kündigung ausspricht. Vor allem bei schwerwiegenden Pflichtverstößen kann also auch dann schon die Kündigung folgen, wenn im Vorfeld nur eine Abmahnung ausgesprochen wurde.

Die Inhalte einer Abmahnung im Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtliche Abmahnung soll den Arbeitnehmer für ein konkretes Fehlverhalten rügen, ihm aufzeigen, was in Zukunft von ihm erwartet wird und ihm verdeutlichen, welche Folgen drohen, falls sich ein vergleichbares Fehlverhalten wiederholen sollte. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, muss eine wirksame Abmahnung daher einige bestimmte Funktionen erfüllen:

1.) Durch die Hinweisfunktion weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf das Fehlverhalten hin, durch das dieser gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat.

2.) Durch die Dokumentationsfunktion wird das gerügte Fehlverhalten dokumentiert. Dazu wird der Sachverhalt möglichst präzise und detailliert beschrieben, beispielsweise mit Angaben wie Datum, Ort, Uhrzeit, Zeugen oder Beweismitteln. Eine solche Beschreibung ist deshalb wichtig, damit der Arbeitnehmer eindeutig und unmissverständlich erkennen kann, was konkret ihm vorgeworfen wird.

3.) Durch die Rügefunktion verweist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seine arbeitsvertraglichen Pflichten und fordert ihn gleichzeitig dazu auf, diese in Zukunft ordnungsgemäß zu erfüllen und das beanstandete Fehlverhalten künftig zu unterlassen.

4.) Durch die Warnfunktion benennt der Arbeitgeber die drohenden Konsequenzen bei einem erneuten vergleichbaren Pflichtverstoß. In einer arbeitsrechtlichen Abmahnung muss dabei die Kündigung als drohende Folge konkret benannt sein. Andernfalls würde es sich nicht um eine Abmahnung, sondern lediglich um eine Ermahnung handeln.

Ob die Abmahnung mündlich oder schriftlich erfolgt, spielt im Hinblick auf die Wirksamkeit prinzipiell keine Rolle. Um jedoch später belegen zu können, dass es tatsächlich eine Abmahnung mit dem entsprechenden Inhalt gab, werden arbeitsrechtliche Abmahnungen in den meisten Fällen schriftlich ausgesprochen. Meist ist zudem eine Empfangsbestätigung in das Schreiben integriert, durch die der Arbeitnehmer bestätigt, dass er die Abmahnung erhalten hat. Die Abmahnung wird dann in der Personalakte aufbewahrt.

Abmahnung Arbeitsrecht als Muster

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

zu unserem Bedauern sehen wir uns aus folgendem Grund veranlasst, Sie abzumahnen:

Am (Datum) (detaillierte Schilderung des beanstandeten Verhaltens; z.B. wurden Sie von einer Kundin, namentlich Frau ____, nach Joghurt der Marke ____ gefragt. Sie haben diese Anfrage in einem sehr unfreundlichen Ton damit kommentiert, dass Sie jetzt weder Zeit noch Lust hätten, im Kühlhaus nach Joghurt zu suchen und die Kundin eben einen anderen Joghurt kaufen soll. Die schriftliche Beschwerde der Kundin liegt uns vor und Sie wurden hierzu von Ihrem Vorgesetzten Herr (Name) befragt. Ihm gegenüber haben Sie den Vorfall eingeräumt und gleichzeitig erklärt, dass Sie die Reaktion der Kundin für völlig übertrieben halten, zumal das Produktangebot groß genug sei, um auf Alternativen auszuweichen. Leider war dies, wie Sie wissen, nicht der erste Vorfall dieser Art.)

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir ein solches Verhalten in Zukunft nicht mehr tolerieren werden. Ein freundliches Auftreten unseren Kunden gegenüber ist eine wesentliche Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit im Verkauf. Durch Ihr Verhalten werden Sie jedoch nicht nur dieser Grundvoraussetzung nicht gerecht, sondern schaden auch dem Ansehen unseres Unternehmens.

Bitte verstehen Sie diese Abmahnung als eindringliche Aufforderung, derartige Verhaltensweisen in Zukunft zu unterlassen. Sollte es einen weiteren Vorfall dieser Art geben, werden wir die Kündigung aussprechen.

Diese Abmahnung wird Ihrer Personalakte hinzugefügt.

Mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift Arbeitgeber)

Ich habe diese Abmahnung am (Datum) erhalten und zur Kenntnis genommen.

(Unterschrift Arbeitnehmer)