Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Auch wenn es vielleicht etwas merkwürdig anmutet: Wenn Sie sich einen Hund anschaffen, sollten Sie einen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer schließen. Dadurch sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite.

Sie haben endlich Ihren Traumhund gefunden und können es kaum abwarten, den Vierbeiner zu sich nach Hause zu holen. Doch nach dem netten und informativen Gespräch legt der sympathische Verkäufer plötzlich einen Kaufvertrag auf Tisch. – Natürlich wirkt es im ersten Moment befremdlich, einen Kaufvertrag über einen Hund abzuschließen. Schließlich ist der Hund nicht irgendein Gegenstand, sondern ein Lebewesen.

Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Noch kurioser wird es, wenn Sie sich den Kaufvertrag durchlesen und darin ganz nüchtern von Mängeln und Gewährleistungsansprüchen die Rede ist. Aber vor dem Gesetz ist der Kauf eines Vierbeiners dem Kauf eines Sachgegenstandes gleichgestellt. Und der Kaufvertrag ist wichtig, denn er bietet sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer Rechtssicherheit. Insofern ist es keineswegs ein kaltblütiges Geschäftsgebaren, sondern ganz im Gegenteil ein sehr gutes Zeichen, wenn der Verkäufer einen Kaufvertrag mit Ihnen abschließen möchte. Worauf es beim Kaufvertrag für den Hund ankommt und worauf Sie generell beim Hundekauf achten sollten, erklären wir Ihnen im Folgenden. Einen Vordruck für einen Hundekaufvertrag haben wir ebenfalls für Sie vorbereitet.

Welcher Hund ist der richtige für mich?

Rassehund oder Mischling, Welpe oder erwachsener Hund: Welcher Hund am besten zu Ihnen passt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn hier spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle. Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Vierbeiner machen, sollten Sie deshalb zunächst einmal ein paar grundlegende Fragen für sich klären:

  • Welche Eigenschaften und Charakterzüge sind mir besonders wichtig?
  • Wie aktiv bin ich in meiner Freizeit? Unternehme ich viel, bin ich sportlich oder ist mein Lebensstil eher gemütlich?
  • Wie sind meine Wohnverhältnisse und wie viel Platz habe ich für den Hund?
  • Will und kann ich den Hund komplett alleine erziehen oder wäre ein Hund, der zumindest schon die Grundkommandos kennt, für mich besser geeignet?

Natürlich werden Sie auch das Aussehen des Hundes in Ihre Überlegungen einbeziehen. Viel wichtiger als die Optik sind aber der Charakter und die Bedürfnisse, die der Hund hat. Entscheiden Sie sich für einen Rassehund, lässt sich im Vorfeld ganz gut vorhersagen, welche Eigenschaften der Hund haben wird. Denn jede Hunderasse hat typische Merkmale. Andererseits können überzüchtete Hunderassen anfälliger für Krankheiten sein. Außerdem ist ein Rassehund um einiges teurer als ein Mischling. Für einen Mischling spricht, dass er tendenziell robuster ist als ein Rassehund. Zudem ist jeder Mischling ein echtes Unikat. Dafür lässt sich bei einem Mischlingswelpen kaum vorhersagen, wie groß er letztlich wird und welchen Charakter er entwickelt. Nehmen Sie sich also die Zeit, um sich ausführlich über die verschiedenen Hunderassen zu informieren und Aspekte wie Größe, Charakter und Alter abzuwägen. Denn im Idealfall wird Ihr Vierbeiner für viele Jahre Ihr treuer Begleiter.

Woher bekomme ich meinen Hund?

Möchten Sie einen Welpen bei sich aufnehmen, sind Sie bei einem Züchter an der richtigen Adresse. Geht es um einen Rassehund, sollte der Züchter einem anerkannten Zuchtverband angehören. Dadurch können Sie sicher sein, dass der Züchter die Standards, die der Verband für die Hundezucht vorgibt, einhält. Aber auch bei einem Hobbyzüchter oder einer Privatperson, deren Hund Nachwuchs bekommen hat, können Sie möglicherweise Ihren Traumhund finden. Im Internet, in Zeitungen, in Hundezeitschriften und am Schwarzen Brett von Tierhandlungen finden Sie Anzeigen. Daneben können Sie beim örtlichen Tierarzt nachfragen, ob er jemanden kennt, der Hunde abzugeben hat. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass Sie sich vor Ort ein Bild machen:

  • Nimmt sich der Verkäufer die Zeit, um Ihnen alle Ihre Fragen geduldig und ehrlich zu beantworten?
  • Sind die Hunde sauber untergebracht? Haben Sie genug Platz zum Toben, gibt es ausreichend Schlafplätze und stehen Wasser und Futter bereit?
  • Wie geht der Verkäufer mit den Hunden um?
  • Wirken die Hunde gesund, aufgeweckt und kommen sie auf Sie zu?
  • Wo ist die Hündin und welchen Eindruck macht sie?
  • Wurden die Hunde einem Tierarzt vorgestellt? Sind Sie entwurmt und geimpft? Gibt es Unterlagen dazu?
  • Wie alt sind die Welpen und ab wann gibt sie der Verkäufer frühestens ab?
  • Können Sie die Welpen bis zur Abgabe besuchen kommen, um Ihren Hund schon etwas kennenzulernen?
  • Stellt der Verkäufer Ihnen Fragen? Ein seriöser Züchter möchte seine Hunde in guten Händen wissen. Deshalb zählt für ihn nicht nur das Geschäft, sondern er interessiert sich für den Käufer.

Wenn Sie ein gutes Bauchgefühl haben, dann verlassen Sie sich ruhig darauf. Kaufen Sie aber auf keinen Fall einen Hund bei irgendeinem dubiosen Hundehändler, der den Hund zu Ihnen bringt oder sich an einem neutralen Ort, beispielsweise einem Parkplatz, mit Ihnen treffen will. Und kaufen Sie keinen Hund aus Mitleid. Unseriösen Hundehändlern sind die Hunde völlig egal. Sie wollen nur schnell viel Geld verdienen. Und wenn Sie einen kranken Hund kaufen, um ihn aus seiner Notlage zu retten, spielen Sie den Hundevermehrern damit nur in die Karten.

Daneben kann das Tierheim eine gute Anlaufstelle für Sie sein. Bedenken Sie aber, dass die Hunde im Tierheim oft schon etwas älter sind und mitunter bereits einiges mitgemacht haben. Bevor Sie einen Hund zu sich holen, sollten Sie deshalb Zeit mit ihm verbringen. Und behalten Sie im Hinterkopf, dass es dauern kann, bis sich Ihr Hund an sein neues Zuhause gewöhnt hat.

Wie teuer ist ein Hund?

Je nach Rasse, Alter und Züchter kann der Kaufpreis für einen Hund sehr unterschiedlich ausfallen. Bei einem Mischling sollten Sie aber mit mindestens 400 bis 500 Euro rechnen, bei einem Rassehund kann sich der Kaufpreis deutlich im vierstelligen Bereich bewegen. Doch auch wenn der Kaufpreis auf den ersten Blick sehr hoch erscheinen mag, sollten Sie bedenken: Die Zucht und die Haltung von Hunden geht mit viel Arbeit und hohen Kosten einher. Es ist nicht machbar, einem Hund für 100 Euro einen vernünftigen Start ins Leben zu ermöglichen. Allein das Futter und die Tierarztkosten in den ersten Lebenswochen übersteigen diesen Betrag um ein Vielfaches. Wenn Ihnen ein Hund zu einem sehr günstigen Preis angeboten wird, dann lassen Sie die Finger davon. Investieren Sie lieber etwas mehr Geld und kaufen Sie einen gesunden und gut versorgten Hund von einem seriösen Halter. Auch im Tierheim müssen Sie übrigens eine Übernahme- und Schutzgebühr bezahlen, die sich auf mehrere hundert Euro belaufen kann.

Wozu brauche ich einen Kaufvertrag?

Der Hund, den Sie sich ausgesucht haben, soll ein liebes und gesundes Kerlchen sein, sich gut entwickeln und Ihnen in den kommenden Jahren viel Freude bereiten. Genauso möchte der Verkäufer einen Hund, den er abgibt, in guten Händen wissen. Und zu diesen Voraussetzungen trägt der Kaufvertrag bei. Denn beim Kaufvertrag über einen Hund geht es nicht nur darum, das Kaufgeschäft als solches schriftlich festzuhalten. Stattdessen regelt der Kaufvertrag auch die Rechte und die Pflichten, die mit dem Kauf und Verkauf des Hundes einhergehen. Dabei ist es grundsätzlich nicht notwendig, den Kaufvertrag schriftlich abzuschließen. Wird der Kaufvertrag nur mündlich vereinbart, ist er genauso verbindlich und wirksam. Sollte es im Nachhinein zu Unstimmigkeiten kommen, lassen sich mündliche Absprachen aber nur schwer beweisen. Aus diesem Grund sollten Sie nicht auf einen schriftlichen Kaufvertrag verzichten. Und in diesem Kaufvertrag sollten folgende Punkte auf jeden Fall enthalten sein:

  • Kontaktdaten der Vertragsparteien: Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag der vollständige Name, die Anschrift und die Telefonnummern beider Vertragsparteien stehen. Tauchen Fragen auf oder gibt es Probleme, wissen Sie dadurch, wohin Sie sich wenden müssen.
  • Genaue Beschreibung des Hundes: Im Kaufvertrag sollten alle Daten stehen, die Ihren Hund eindeutig beschreiben und identifizieren.
  • Kaufpreis und Bezahlung: Im Kaufvertrag sollte angegeben sein, wie teuer der Hund ist. Teilt sich der Kaufpreis in eine Anzahlung und einen Restbetrag auf, sollte im Kaufvertrag stehen, wie hoch die Anzahlung ist und wann der Restbetrag fällig wird.
  • Übergabe des Hundes: Oft werden Sie den Kaufvertrag schließen, wenn Sie sich für einen Hund entschieden haben. Den Hund werden Sie aber mitunter erst zu einem späteren Zeitpunkt abholen können. Deshalb sollte der Kaufvertrag verbindliche Vereinbarungen dazu enthalten, wann die Übergabe des Hundes erfolgt und was passiert, wenn der Hund nicht wie vereinbart abgeholt wird.
  • Mängel: Abweichungen vom Rassestandard, Krankheiten, Verletzungen und andere Mängel sollten im Kaufvertrag notiert werden. Zudem sollten Sie sich den Gesundheitszustand des Hundes vom Verkäufer bestätigen lassen. Optimal ist, wenn Ihnen der Verkäufer einen Nachweis über die Untersuchung beim Tierarzt mitgibt. Der Verkäufer muss Ihnen alle Mängel nennen, die ihm bekannt sind. Allerdings kann Ihnen der Verkäufer nicht garantieren, dass der Hund gesund bleiben und sich prächtig entwickeln wird. Denn zum einen kann er das nicht wissen und zum anderen hängt es auch von Ihnen ab, wie es dem Hund ergeht. Eine Gewährleistung wird der Verkäufer daher verständlicherweise ausschließen.
  • Rücktrittsrechte: Durch den Kaufvertrag verpflichten Sie sich dazu, den Hund artgerecht zu halten. Verstoßen Sie gegen diese Verpflichtung, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und den Hund zurückverlangen. Meist behält sich der Verkäufer auch ein Vorkaufsrecht für den Fall vor, dass Sie den Hund wieder abgeben wollen. Auch als Käufer können Sie vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn Sie es sich anders überlegt haben. Oder aber, wenn der Verkäufer falsche Angaben über den Zustand des Hundes gemacht hat.

Ein Züchter wird zusammen mit Ihnen den Kaufvertrag ausfüllen und Ihnen zusätzlich dazu den Impf- oder EU-Pass des Hundes und die Bescheinigung, dass der Zuchtwart den Wurf abgenommen hat, mitgeben. Auch wenn Sie einen Hund aus dem Tierheim zu sich nehmen, werden Sie einen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag wird dann aber meist kein Kaufvertrag im klassischen Sinne, sondern eher ein Übernahme- oder Schutzvertrag sein. Kaufen Sie den Hund privat, sind Sie mit einem schriftlichen Kaufvertrag ebenfalls auf der sicheren Seite. Falls Schwierigkeiten auftreten sollten, haben Sie mit dem Kaufvertrag nämlich eine handfeste Grundlage, die es Ihnen ermöglicht, weitere Schritte einzuleiten.

Vordruck für einen Hundekaufvertrag

Kaufvertrag über einen Hund

Name: ________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________
Telefonnummer: ________________________________________________

als rechtmäßiger Eigentümer und Verkäufer

und
Name: ________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________
Telefonnummer: ________________________________________________

als Käufer

schließen einen Kaufvertrag mit folgenden Inhalten ab.

1. Vertragsgegenstand
Verkauft wird der Hund
Name: ____________________________________________________________
Geschlecht: _________________ Geburtsdatum/Alter: __________________
Rasse/Kreuzung: ___________________________ Farbe: _____________________
Besondere Kennzeichen: ________________________________________________
Chip-Nr.: ___________________________ Zuchtbuch Nr.: ____________________
Der Hund ist  kastriert  nicht kastriert.
Der Hund hat einen  Heimtierpass  EU-Pass  anderen Pass.
Die Passnummer lautet _________________________________________________

2. Kaufpreis, Anzahlung und Übergabe
Der Kaufpreis für den Hund beträgt __________ EUR,
in Worten: _______________________________________________________ Euro.

Der Käufer leistet eine Anzahlung über __________ EUR.

Die Übergabe des Hundes erfolgt am ____________. Spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe ist die Restzahlung zu leisten.

Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde und die Übergabe zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, gilt die Anzahlung als verbindliche Reservierung des Hundes für den Käufer. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der Hund Eigentum des Verkäufers.

3. Gewährleistung des Verkäufers
Der Hund ist gesund, gepflegt und stammt von gesunden Elterntieren ab. Er wurde am ______________ tierärztlich untersucht. Der Tierarzt hat keinerlei Krankheiten, Verletzungen oder sonstigen Mängel festgestellt. Der Nachweis über die tierärztliche Untersuchung wird dem Käufer zusammen mit diesem Vertrag übergeben. Der Verkäufer versichert, dass ihm auch darüber hinaus keine weiteren Krankheiten, Verletzungen oder sonstigen Mängel bekannt sind.

Der Verkäufer bestätigt, dass der Hund

  • mehrfach entwurmt wurde.
  • alle erforderlichen und üblichen Impfungen laut Impfempfehlung des Tierarztes bekommen hat.
  • mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist.

Der Verkäufer übergibt dem Käufer  / den Heimtierpass / den EU-Pass des Hundes, in dem die Impfungen vermerkt und Hinweise auf die Art und den Termin für Nachimpfungen festgehalten sind.

Weitere Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Käufer ist sich darüber im Klaren, dass es sich bei dem verkauften Hund um ein Lebewesen handelt, das sich in den verschiedenen Phasen seines Lebens stetig verändert. Zudem weiß der Käufer, dass sich die Haltung, die Ernährung und die Erziehung maßgeblich auf den Zustand und das Befinden des Hundes auswirken. Der Verkäufer übernimmt daher keine Gewähr für die Entwicklung, die künftige Beschaffenheit und die Zuchttauglichkeit des Hundes.

Der Käufer verzichtet darauf, Ansprüche geltend zu machen, die sich auf erworbene oder erblich bedingte Mängel oder Krankheiten beziehen, die zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden oder auftreten. Offensichtliche Mängel gelten durch den Abschluss des Kaufvertrags als bekannt und genehmigt.

Ausgenommen sind lediglich Mängel, die innerhalb von ___ Tagen nach der Übergabe des Hundes von einem Tierarzt festgestellt und attestiert werden und die zum Zeitpunkt der Übergabe nachweislich vorhanden und bekannt waren, jedoch wissentlich verschwiegen wurden. In diesem Fall verpflichtet sich der Verkäufer bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises zur Rücknahme des Hundes und zur Erstattung des Kaufpreises. Kosten im Zusammenhang mit der Rückgabe, beispielsweise für die tierärztliche Untersuchung, Medikamente und den Transport, trägt der Käufer.

4. Erklärung des Verkäufers
Der Verkäufer informiert den Käufer über die bisherige Aufzucht, Haltung und Pflege des Hundes. Auch nach der Übernahme des Hundes steht der Verkäufer dem Käufer bei Fragen zur Haltung, Fütterung, Pflege und ähnlichen Anliegen zur Verfügung.

5. Pflichten des Käufers
Der Käufer verpflichtet sich, den Hund artgerecht zu halten, zu füttern, zu pflegen und eine ausreichende tierärztliche Betreuung sicherzustellen. Weiterhin verpflichtet sich der Käufer, Misshandlungen und Quälereien jeglicher Art zu unterlassen und auch durch Dritte nicht zu dulden. Der Käufer versichert, dass ihm die maßgeblichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und die dazugehörigen Rechtsverordnungen zur Hundehaltung und Hundezucht bekannt sind und er diese Vorschriften einhalten wird. Außerdem garantiert der Käufer, dass er den Hund nicht in einem Zwinger halten und nicht für Tierversuche zur Verfügung stellen wird.

Der Verkäufer ist nach vorheriger Anmeldung jederzeit berechtigt, dem Käufer einen Besuch abzustatten und sich persönlich vor Ort von der artgerechten Haltung zu überzeugen. Sollte der Verkäufer bei einem solchen Besuch Missstände oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz feststellen, kann er auf Kosten des Käufers ein Gutachten von einer Fachperson einholen. Weiterhin ist der Verkäufer berechtigt, Anzeige bei der zuständigen Tierschutzbehörde zu erstatten. Bei nachweislich schlechter und/oder rechtswidriger Tierhaltung kann der Verkäufer die Rückgabe des Hundes verlangen. Eine Erstattung des Kaufpreises oder anderer Kosten an den Käufer erfolgt in diesem Fall nicht.

6. Übernahmeverzug des Käufers
Die Übergabe des Hundes erfolgt am _______________. Holt der Käufer den Hund am vereinbarten Termin nicht ab, wird ihm eine Nachfrist von _____ Tagen zur Abholung gesetzt. Für jeden Tag der verspäteten Abholung kann der Verkäufer einen Betrag von ______ Euro zum Ausgleich der Unterhaltskosten berechnen.

Ist der Hund nach Ablauf der Nachfrist nicht abgeholt, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Die geleistete Anzahlung dient in diesem Fall als Ausgleich für den entstandenen Mehraufwand und wird dem Käufer daher nicht erstattet.

7. Weitergabe des Hundes an Dritte innerhalb des ersten Jahres
Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich darüber zu unterrichten, falls er den Hund innerhalb des ersten Jahres an einen Dritten weitergeben möchte oder muss. Für diesen Fall räumt der Käufer dem Verkäufer ein ausdrückliches und grundsätzliches Vorkaufsrecht ein. Ist der Verkäufer mit der Weitergabe an den vom Käufer ausgewählten Dritten nicht einverstanden, so hat der Verkäufer das Recht, den Hund gegen Zahlung von ____ Prozent des Kaufpreises zurückzunehmen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer innerhalb von _____ Tagen mitzuteilen, ob er von seinem Rückkaufsrecht Gebrauch macht. Verzichtet der Verkäufer, kann der Käufer den Hund an einen Dritten weitergeben.

Die Abgabe des Hundes an Hundehändler oder für Tierversuche an ein Labor ist strikt verboten. Die Abgabe des Hundes an ein Tierheim bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers.

8. Rücktrittsrechte
Der Verkäufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, falls er an Informationen gelangt, wonach das Wohlergehen des Hundes gefährdet erscheint. Gleiches gilt für den Fall, dass der Käufer den vereinbarten Kaufpreis trotz Mahnung nicht vollständig bezahlt oder den Hund auch nach Ablauf einer Nachfrist nicht abgeholt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Zahlungen des Käufers werden nicht zurückerstattet.

Der Käufer kann bis zur Übergabe des Hundes vom Kaufvertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von ___ Tagen nach Vertragsunterzeichnung, wird ihm die geleistete Anzahlung erstattet. Tritt der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt zurück, behält der Verkäufer die geleistete Anzahlung als Entschädigung für den Mehraufwand ein.

Aus Beweisgründen ist schriftlich zu erklären, dass vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden soll.

9. Konventionalstrafe
Bei Verstößen gegen Bestimmungen aus diesem Vertrag, insbesondere gegen die Vereinbarungen unter Ziffer 5 und 7, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Konventionalstrafe in Höhe des ____-fachen Kaufpreises aufzuerlegen. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer vor, weitere Schadensersatzansprüche und sein Rücktrittsrecht geltend zu machen.

10. Nebenabsprachen
Weitere Nebenabsprachen bestehen nicht. Sämtliche Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Beide Vertragsparteien bestätigen durch ihre Unterschrift, mit allen Bestimmungen aus diesem Kaufvertrag einverstanden zu sein. Aus Nachweisgründen erhalten der Käufer und der Verkäufer je eine Ausfertigung des Kaufvertrags.

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen aus diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall von einer Regelung ersetzt, die rechtlich zulässig ist und den beabsichtigen Folgen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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Ort, Datum

 

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Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer