Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar

Wenn Sie einen Geldbetrag nicht auf einmal bezahlen können oder wollen, kann eine Ratenzahlungsvereinbarung die richtige Lösung für Sie sein. Lesen Sie hier, was Sie zur Ratenzahlung wissen sollten.

Ob ein Kredit, eine teurere Anschaffung, eine hohe Rechnung oder eine saftige Nachzahlung: Ratenzahlungen können im Zusammenhang mit verschiedenen Situationen auftauchen. Und manchmal ist eine Ratenzahlung von Anfang an so geplant, manchmal bleibt keine andere Möglichkeit. Aber was ist eine Ratenzahlung eigentlich genau? Wie funktioniert sie? Und worauf gilt es zu achten? Diese und weitere Fragen rund um die Ratenzahlungsvereinbarung beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Das ist eine Mustervorlage. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Was bedeutet Ratenzahlung?

Eine Ratenzahlungsvereinbarung bezeichnet im Allgemeinen eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien darüber, dass eine Verbindlichkeit durch regelmäßige Ratenzahlungen beglichen wird. Das bedeutet: Wenn Sie mit Ihrem Vertragspartner eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, dann vereinbaren Sie, dass Sie die fällige Zahlung nicht auf einmal leisten, sondern in Raten bezahlen. Diese Vereinbarung halten Sie in den meisten Fällen schriftlich fest. Sie schließen also einen Vertrag darüber, dass, wann und in welcher Höhe Sie die Raten bezahlen. Dabei gibt es Ratenzahlungsvereinbarungen in vielen verschiedenen Bereichen.

Die Ratenzahlung bei Krediten und Darlehen

Bei Krediten und Darlehen ist die Ratenzahlung gängige Praxis. Hier ist die Ratenzahlungsvereinbarung normalerweise ein Bestandteil des Kreditvertrags. Der Kreditgeber, meist eine Bank, und Sie als Kreditnehmer vereinbaren, dass die Kreditsumme in regelmäßigen Kreditraten zurückbezahlt wird. Üblich sind monatliche Kreditraten. Grundsätzlich können aber auch andere Raten vereinbart werden, beispielsweise viertel- oder halbjährliche Raten. Die Kreditrate beinhaltet sowohl einen Tilgungsanteil als auch einen Zinsanteil. Wenn Sie die Raten bezahlen, zahlen Sie also sowohl die eigentliche Kreditsumme als auch die Zinsen zurück. Dadurch reduziert sich nach und nach Ihre Restschuld, bis der Kredit schließlich irgendwann abbezahlt ist.

Die Ratenzahlung bei Kaufverträgen

Wenn Sie als Verbraucher etwas kaufen, müssen Sie den fälligen Kaufpreis eigentlich sofort und in einer Summe bezahlen. Denn beim Kaufvertrag gilt das sogenannte Zug-um-Zug-Prinzip. Damit ist gemeint, dass der Verkäufer seine Leistung erbringt, indem er Ihnen die Ware übergibt. Im Gegenzug müssen Sie Ihre Leistung erbringen und dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Nach § 266 des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB) sind Sie als Schuldner nicht dazu berechtigt, nur Teilleistungen zu erbringen. Allerdings können Sie und der Verkäufer vereinbaren, dass der Kaufpreis nicht sofort, sondern erst später fällig sein soll. Und in diesem Zuge können Sie auch vereinbaren, dass der Kaufpreis in mehrere kleinere Teilbeträge aufgeteilt werden soll. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall dann aber nicht von Raten, sondern von Teilzahlungen. Und das dazugehörige Rechtsgeschäft ist ein Teilzahlungsgeschäft. Eine andere Bezeichnung für das Teilzahlungsgeschäft ist der Finanzkauf.

Die Voraussetzungen für ein Teilzahlungsgeschäft

Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer Teilzahlungen, so handelt es sich aus rechtlicher Sicht um eine Finanzierungshilfe. Die Finanzierungshilfen gliedern sich zum einen in den Zahlungsaufschub und zum anderen in sonstige Finanzierungshilfen. Sonstige Finanzierungshilfen sind beispielsweise der Mietkauf oder das Leasing. Das Teilzahlungsgeschäft wiederum stellt einen Zahlungsaufschub dar. Das synonym verwendete Wort Finanzkauf soll verdeutlichen, dass Sie den Kaufpreis nicht auf einmal bezahlen, sondern dass der Kaufpreis finanziert wird.

  • Damit ein Teilzahlungsgeschäft zustande kommen kann, muss es sich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handeln. Und dafür gelten folgenden Voraussetzungen:
  • Der Kaufvertrag muss zwischen Ihnen als Verbraucher und einem Unternehmen geschlossen werden.
  • Im Kaufvertrag muss es um eine bewegliche Sache oder eine Dienstleistung gehen. Eine bewegliche Sache ist ein Gegenstand oder ein Produkt, aber beispielsweise keine Immobilie.
  • Für den Zahlungsaufschub im Rahmen des Teilzahlungsgeschäfts muss ein Entgelt fällig werden. Zu dem Kaufpreis, den Sie bei einer sofortigen Barzahlung bezahlt hätten, muss also ein Zuschlag dazukommen.
  • Für die Teilzahlungen müssen mindestens zwei Raten vereinbart werden. Dabei können die Raten monatlich, vierteiljährlich oder halbjährlich fällig sein.
  • Das Teilzahlungsgeschäft bedarf der Schriftform. Schriftform heißt, dass die Vereinbarung schriftlich festgehalten und handschriftlich unterschrieben sein muss. Nur im Fernabsatz, also beispielsweise im Internet- und Versandhandel, kann auf die Schriftform verzichtet werden.

Ist eine Ratenzahlungsvereinbarung ein Kredit?

Ja! Wenn Sie mit dem Verkäufer ein Teilzahlungsgeschäft vereinbaren, greifen die Vorschriften, die für Verbraucherkredite gelten. Das ergibt sich aus § 506 BGB. Speziell für Teilzahlungsgeschäfte gelten außerdem die Regelungen aus § 507 und § 508 BGB.

Im Kaufvertrag können Sie mit dem Verkäufer verschiedene Vereinbarungen dazu treffen, wann Sie den Kaufgegenstand erhalten und wann der Kaufgegenstand in Ihr Eigentum übergeht. Erfolgen die Übergabe und die Übereignung des Kaufgegenstands sofort, wird der Verkäufer zum Kreditgeber. In diesem Fall tritt der Verkäufer in Vorleistung und gewährt Ihnen einen Kundenkredit. Erhalten Sie den Kaufgegenstand sofort, aber erfolgt die Übergabe unter Eigentumsvorbehalt, geht der Kaufgegenstand erst dann in Ihr Eigentum über, wenn Sie die letzte Rate bezahlt haben. Auch in diesem Fall ist der Zahlungsaufschub, der sich aus der vereinbarten Ratenzahlung ergibt, ein Darlehen. Und der Verkäufer als Kreditgeber ist dazu berechtigt, den Kaufpreis durch einen Zuschlag zu erhöhen. Außerdem ist er dazu verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit zu überprüfen, damit er sein eigenes Kreditrisiko einschätzen kann. Wird Ihnen der Kaufgegenstand hingegen erst dann übergeben und übereignet, wenn Sie den Kaufpreis komplett bezahlt haben, liegt kein Teilzahlungsgeschäft vor.

Ein Wort zum Finanzkauf

Um das Handelgeschäft und das Finanzierungsgeschäft voneinander zu trennen, arbeiten Geschäfte oft mit Spezialbanken zusammen. Durch das Einschalten dieser Kreditinstitute wird deutlich, dass es sich bei der Raten- oder Teilzahlungsvereinbarung um ein Kreditgeschäft handelt. Die Vereinbarung beinhaltet dann die Regelungen dazu, wie viele Raten in welcher Höhe fällig werden und wann sie bezahlt werden müssen. Und weil es sich letztlich um einen normalen Kredit handelt, muss die Bank, mit der Sie die Ratenzahlung vereinbaren, Ihre Kreditwürdigkeit überprüfen.

Die Ratenzahlung bei anderen Rechtsgeschäften

Eine Ratenzahlung zu vereinbaren, ist auch bei anderen Rechtsgeschäften möglich. Haben Sie beispielsweise Schulden bei Ihrem Vermieter, Ihrem Energielieferanten oder Ihrer Krankenkasse, können Sie mit Ihrem Gläubiger vereinbaren, dass Sie die Verbindlichkeiten in Raten bezahlen. Eine solche Vereinbarung basiert oft auf einem Vergleich im Sinne des BGB. Vergleich meint, dass Sie sich mit dem Gläubiger auf eine Lösung einigen, ohne dass ein Gerichtsurteil notwendig wird.
Stimmt der Gläubiger der Ratenzahlung zu und verzichtet er in diesem Zuge auch auf einen Teil seiner Forderung, wird von einem sogenannten Chicago-Vergleich gesprochen. Manchmal wird ein solcher Vergleich auch Bad Säckingen-, Monte Carlo-, Las Vegas- oder Monaco-Vergleich genannt. Das Besondere an diesem Vergleich ist, dass der gesamte Forderungsbetrag fällig wird, wenn Sie die Ratenzahlungsvereinbarung nicht einhalten. Bezahlen Sie die Raten nicht, müssen Sie also auch den Teil der Forderung bezahlen, auf die der Gläubiger zunächst verzichtet hatte.

Was muss in einer Ratenzahlungsvereinbarung stehen?

Eine Ratenzahlung können Sie von Anfang an mit Ihrem Vertragspartner vereinbaren. Genauso können Sie die Vereinbarung aber auch separat oder im Nachhinein treffen. Um Sicherheit für beide Seiten zu schaffen, wird die Ratenzahlungsvereinbarung dann schriftlich festgehalten. Und das Schriftstück sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Gläubigers
  • Name und Anschrift des Schuldners
  • Gesamtbetrag der Forderung, ggf. mit Zinsen
  • Höhe der vereinbarten Raten
  • Fälligkeit der Raten mit Angabe, wann die erste Rate zu bezahlen ist
  • Zahlungsmodalitäten, also wie die Raten zu bezahlen sind, z.B. bar oder per Überweisung
  • Folgen, wenn die Vereinbarung nicht eingehalten wird
  • Ort, Datum und Unterschriften beider Parteien

Einen Vordruck für eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Wie kann ich privat eine Ratenzahlung vereinbaren?

Es kann durchaus passieren, dass Sie mal in einen finanziellen Engpass geraten. Arbeitslosigkeit, ein plötzliche Erkrankung, die Trennung vom Partner, ein Todesfall oder ein anderer Schicksalsschlag sind typische Fälle, die solche Situationen auslösen. Vielleicht haben Sie sich aber auch einfach nur verschätzt oder finanziell übernommen und können nun Ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen. In diesem Fall sollten Sie so schnell wie möglich reagieren. Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand oder warten Sie nicht auf ein Wunder, sondern nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Gläubiger auf. Schildern Sie ihm die Situation und bitten Sie ihn, einer Ratenzahlung zuzustimmen. Dafür reicht ein formloses Schreiben aus, in dem Sie angeben, wann und in welcher Höhe Sie die Raten bezahlen werden.

In den meisten Fällen wird sich Ihr Gläubiger gesprächsbereit zeigen und einer Ratenzahlung zustimmen, wenn Sie mit offenen Karten spielen. Ihr Gläubiger muss Ihrer Bitte, die Zahlung in Raten zu begleichen, zwar nicht zustimmen. Aber er wird es meist tun, denn er profitiert letztlich genauso davon wie Sie. Durch die Ratenzahlung bekommt er sein Geld nämlich, wenn auch mit zeitlicher Verzögerung. Wenn er aber weitere Schritte einleitet und Sie einfach nicht bezahlen können, versucht das viel Aufwand und schlimmstenfalls bleibt der Gläubiger auf seinen Kosten sitzen. Für Sie ist die Ratenzahlung deshalb ein Vorteil, weil Sie die Schulden langsam abstottern können, ohne Angst vor weiteren Schritten haben zu müssen.

  • Aber Achtung: Bieten Sie nur solche Raten an, die Sie auch wirklich stemmen können. Ihr Gläubiger kommt Ihnen entgegen, wenn er Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre Schulden in Raten abzutragen. Halten Sie sich nicht an die Vereinbarung, wird er weitere Schritte einleiten. Und ein zweites Mal wird er auf Ihre Bitte vermutlich nicht mehr eingehen. Rechnen Sie also gut durch, ob Sie die Raten, die Sie anbieten, tatsächlich pünktlich und vollständig bezahlen können. Und behalten Sie im Hinterkopf, dass sich auch mehrere kleine Raten schnell zu einer großen Summe addieren können.
  • Und noch etwas: Wenn Sie einer Ratenzahlungsvereinbarung zustimmen, erkennen Sie damit an, dass der Gläubiger zu Recht Geld von Ihnen verlangt. Schließlich würden Sie einen Betrag ja nicht in Raten abstottern, wenn Sie den Betrag gar nicht bezahlen müssten. Prüfen Sie also, ob die Forderung an sich und in ihrer Höhe berechtigt ist. Ist die Forderung nicht berechtigt, müssen Sie nicht bezahlen, weder auf einmal noch in Raten.

Vordruck für eine Ratenzahlungsvereinbarung

RATENZAHLUNGVEREINBARUNG

zwischen

__________________________________________________________ als Gläubiger

und

_________________________________________________________ als Schuldner

Der Schuldner erkennt an, dass er dem Gläubiger ________ EUR schuldet. Hinzu kommen Zinsen in Höhe von _____ % seit dem ______________. Damit ergibt sich ein Gesamtbetrag von ________ EUR (in Worten: _______________________________________ Euro)

Der Gläubiger räumt dem Schuldner die Möglichkeit ein, diesen Betrag in monatlichen Raten zu jeweils ________ EUR (in Worten: _______________________________________ Euro) zu bezahlen.

Die Raten werden jeweils zum 01. / 15. eines Monats fällig, erstmals zum _________.

Die Zahlungen sollen auf das Konto des Gläubigers

IBAN ____________________________________

Name der Bank ____________________________ geleistet werden.

Geht eine Rate bis zum 3. Werktag nach Fälligkeit nicht ein oder gerät der Schuldner mit seinen Zahlungen in einer Höhe, die einer Rate oder mehr entspricht, in Verzug, kann der Gläubiger verlangen, dass die gesamte Restschuld durch eine Einmalzahlung beglichen wird. In diesem Fall wird der noch offene Betrag ab Fälligkeit mit ___ Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.

 

______________________________ ______________________________

Ort, Datum, Schuldner            Ort, Datum, Gläubiger

  • Hinweis: Hält der Schuldner die Ratenzahlungsvereinbarung nicht ein, kann der Gläubiger verlangen, dass die Restsumme auf einmal bezahlt wird. Stellt der Gläubiger die Restsumme sofort fällig, kann er außerdem Zinsen berechnen. Dabei wird der Restbetrag üblicherweise mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst, wenn der Schuldner ein Verbraucher ist. Ist der Schuldner ein Unternehmen, beläuft sich der Zinssatz auf 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.